| Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. |
|
Fortschreibung
von Rechtsnormen unter dem Mantel der Vertraulichkeit? Verordnungen
zur Regelung des Verkehrslärms dürfen nicht alt werden, wenn sie denn
ihrer Aufgabe gerecht werden sollen: den Verkehrslärm durch Berechnung
der Schallemission und
Immission realistisch zu erfassen. Neue Forschungsergebnisse und
die sich ständig fortentwickelnde Technik
erfordern eine Überarbeitung. Anderenfalls
kann die Anwendung des Regelwerkes zu fragwürdigen Ergebnissen führen.
Wachsende Kritik an seinen überholten Berechnungsmethoden führen dann
zunehmend zu Auseinandersetzungen u. a.
bei der Durchsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in
Planfeststellungsverfahren. Die
Richtlinie Schall 03 /Akustik 04 ist 14 Jahre alt. Die Untersuchungen,
auf welchen diese Richtlinie basiert, liegen 20 Jahre zurück. Um
Rechtssicherheit hinsichtlich künftiger Neubauprojekte zu erhalten, ist
neben den Betroffenen auch die Deutsche Bahn AG (DB AG) an einer Überarbeitung
der Schall 03 interessiert. Zuständig für die Überarbeitung der
Richtlinie Schall 03 ist das Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Nach einem
Projektvorschlag der DB AG erarbeiten z. Z. vier Arbeitsgruppen
Formulierungsvorschläge zur Fortschreibung der Schall 03/Akustik 04.
Zur Wahrung der öffentlichen und politischen Belange werden die Vorschläge
einem projektbegleitenden Lenkungskreis vorgestellt, der die Aktivitäten
verfolgen, bewerten und steuern soll. Die Geschäftsführung liegt beim
BMVBW, die Projektleitung
bei der DB AG. Die
gestellte Aufgabe ist anspruchsvoll. Vor- und Nachteile für die
Betroffenen und die DB AG
sind im Lenkungskreis sorgfältig abzuwägen. Es liegt in der
Verantwortung des BMVBW, diesen Abwägungsprozess nachvollziehbar zu
dokumentieren und einseitigen Abstimmungsergebnissen vorzubeugen. Erste
Voraussetzung ist es daher, dass der Lenkungskreis ausgewogen
zusammengesetzt ist. Zweite Voraussetzung ist, dass die Geschäftsleitung
zu Beginn des Projektes präzise den Arbeitsauftrag vorstellt und zügig
eine Geschäftsordnung auf den Weg bringt, in der das Ziel des Projektes
und die Regeln, welche die Teilnehmer zu berücksichtigen haben, klar
formuliert sind. Eine Gesprächs-
und Protokollführung ist zu stellen, Berichte, Positionen, Anträge und
Abstimmungsergebnisse im Protokoll genau festzuhalten und dieses
innerhalb von vier Wochen an die Teilnehmer weiterzuleiten. Das
BMVBW hat schon viele Verordnungen auf den Weg gebracht. Inzwischen
erledigt das BMVBW eine derartige Aufgabe scheinbar
nebenbei. Als Begründung wird Arbeitsüberlastung angegeben.
Eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung von Sitzungsverläufen findet
nicht statt. Stundenlang diskutieren die Mitglieder des Lenkungskreises
zu Beginn des Projektes über dessen Ziel, über eine (unvollständige)
Geschäftsordnung wird erst 1 ½ Jahre später abgestimmt. Niemals wird
ein Sitzungsprotokoll innerhalb von 4 Wochen an die Teilnehmer
weitergeleitet - trotz wiederholter Aufforderung. Monate vergehen in der
Regel bis es vorliegt. Mehr als acht Monate kann es dauern, bis die
Teilnehmer des Lenkungskreises das Protokoll der letzten Sitzung
erhalten. Ein Protokollant ist im BMVBW auch nach mehr als 1½ Jahren
Projektarbeit nicht zu finden. Wegen Arbeitsüberlastung im eigenen
Hause überrascht das BMVBW die Mitglieder des Lenkungskreises sogar mit
dem Vorschlag, die DB AG könne
- neben der Projektleitung – auch noch die Geschäftsführung übernehmen.
Erst im Nachhinein ist dem BMVBW wohl die Problematik seines
Vorschlags klar geworden. Die DB AG lehnte ab. „Einvernehmlich“
wird zu Beginn des Projektes festgehalten, „dass zur Vermeidung von
Interessenkonflikten stimmberechtigte Mitglieder des Lenkungskreises –
soweit möglich – nicht Mitglied von Arbeitsgruppen sein sollten“.
Diese Absicht wird nicht umgesetzt. „Einvernehmlich“ fassen die
Teilnehmer des Lenkungskreises folgenreiche Beschlüsse zur
Fortschreibung der Schall 03, ohne dass jemals z. B. die
Stimmberechtigung der Mitglieder festgelegt worden wäre. Werden Beschlüsse
im Konsens gefasst, ohne Berücksichtigung der Stimmberechtigung, haben
praktisch alle Teilnehmer des Lenkungskreises, eine Stimme, u. a. also auch die ständigen Gäste im Lenkungskreis –
alles Mitglieder der Arbeitsgruppen und überwiegend Vertreter der
DB AG. Vertreter des Umweltschutzes, die sich im Sinne der
Betroffenen für eine Verbesserung und keine Verschlechterung des Lärmschutzes
einsetzen, wirken unter den geschilderten Gegebenheiten scheinbar eher
störend. Es besteht die Gefahr, dass der Abwägungsprozess zwischen den
Interessen der DB AG und den Interessen der Betroffenen zu einem
unausgewogenen Ergebnis führt. Mehr
als eine Kritik am Vorgehen sei hier nicht ausgesprochen, da die
„Ergebnisse der Arbeit“ des Lenkungskreises vertraulich zu behandeln
sind. Wie weit aber reicht
der schützende Mantel der Vertraulichkeit? Ich meine nicht so weit, als
dass das BMVBW sich mit
seiner Geschäftsleitung „mit
der linken Hand“ darunter verstecken könnte. Schließlich steht die
Akzeptanz einer neuen Richtlinie auf dem Spiel.
|