Schienenfahrzeuge
in Europa zukünftig leiser
Umweltbundesamt Presseinformation
Für die vielen Millionen Menschen in Deutschland und Europa, die vor
allem nachts unter Schienenlärm leiden, ist Besserung in Sicht: Die Europäische
Kommission hat zum ersten Mal Geräuschgrenzwerte sowohl für neue Güter- und
Reisezugwagen als auch für Lokomotiven und Triebzüge – so genannte
konventionelle Schienenfahrzeuge – eingeführt. Sie wurden am 23. Dezember
2005 beschlossen und gelten ab 23. Juni 2006. Bereits Ende 2002 traten
Grenzwerte für den Hochgeschwindigkeitsverkehr in Kraft. Damit verwirklicht
die Kommission einen langjährigen Vorschlag des Umweltbundesamtes (UBA):
Schienenverkehr leiser zu machen. Die neuen Grenzwerte bedeuten vor allem, dass
die besonders lauten, von Graugussklötzen gebremsten Fahrzeuge – wie in Güterzügen
eingesetzt – nicht mehr zulässig sind. Langfristig bedeutet dies eine hohe
Entlastung der Bevölkerung – vor allem an Strecken mit nächtlichem Güterverkehr.
Zusammen mit verbesserter Gleispflege lassen sich Lärmminderungen um 10
Dezibel (dB(A)) erreichen, was sonst nur mit einer Verringerung der
Verkehrsmengen auf ein Zehntel erreichbar wäre.
Die neuen Geräuschgrenzwerte gelten für den
Stand, das Anfahren und das Fahrgeräusch mit konstanter Geschwindigkeit. In der
Entscheidung der Kommission ist auch die Messvorschrift enthalten, mit der die
Geräuschemissionen der Schienenfahrzeuge zu prüfen sind. Vor allem wichtig:
Die Messungen müssen auf einem leisen Prüfgleis erfolgen.
Die Geräuschvorschrift beschränkt sich – wie im europäischen Lärmschutzrecht
üblich – auf Neufahrzeuge. Das ist ein wesentliches Defizit. Wegen der langen
Lebensdauer der Schienenfahrzeuge, von bis zu 40 Jahren, schlug das UBA auch aus
Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wiederholt vor, die Geräuschvorschrift
um ein staatlich gefördertes Umrüstprogramm für die lauten Güterwagen zu
ergänzen. Durch ein solches ergänzendes Umrüstprogramm ließe sich das –
seit 1999 laufende – Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen nicht nur
wesentlich schneller, sondern auch mit deutlich geringeren
gesamtwirtschaftlichen Kosten abschließen. Denn: Lärmminderungsmaßnahmen an
der „Quelle“, das heißt an Fahrzeugen und –wegen, sind sehr wirksam und
vergleichsweise kostengünstig.
Den deutlichsten Fortschritt wird die neue Geräuschvorschrift bei den bisher
graugussklotz-gebremsten Fahrzeugen bewirken. Deren Bremssystem muss nun durch
Kunststoffklotz- oder Scheibenbremsen ersetzt werden. Da fast alle Güterwagen
mit Graugussklötzen bremsen, ist der nächtliche Güterverkehr in Deutschland
die Hauptquelle für die Schienenverkehrslärmbelastungen der Bevölkerung.
Deshalb ist die langfristige Wirksamkeit der Vorschrift sehr hoch.
Lokomotiven und Triebwagen mit besonders lauten Antriebs- und Aggregatgeräuschen
dürfen nach in Kraft treten der Vorschrift nicht mehr auf die Schienen. Bei
scheibengebremsten Fahrzeugen beschreiben die neuen Grenzwerte allerdings
nicht mehr als das heute vorhandene Schallemissionsniveau.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission enthält auch Empfehlungen für
eine zweite Stufe der Fahrgeräuschegrenzwerte in 10 Jahren: Danach sollen Güter-
und Reisezugwagen sowie Lokomotiven um weitere 5 dB(A), Triebwagen um 2 dB(A)
leiser werden. Während der vorgesehenen Überarbeitung der Entscheidung wird
die Kommission in spätestens 7 Jahren auch Vorschläge unterbreiten, wie sich
die Fahrwege und die Wartungsvorschriften für Fahrzeuge in die Geräuschvorschrift
einbeziehen lassen.
Die neuen EU Grenzwerte wurden im Amtsblatt L 37 der Europäischen Union am
08.02.2006 verkündet; sie treten am 23. Juni dieses Jahres in Kraft, ohne dass
es einer nationalen Umsetzung bedarf. Die Mitgliedsstaaten hatten den Vorschlägen
der Kommission zugestimmt. Das UBA hat an der Entwicklung der Entscheidung seit
dem Jahr 2000 intensiv mitgearbeitet.
Nähere Informationen zur Entscheidung und zum Schienenverkehrslärm allgemein
sind beim UBA-Fachgebiet „Lärmminderung im Verkehr“ zu erhalten (Postfach
1406, 06813 Dessau, Tel: 0340-2103-2403, Michael Jaecker-Cueppers (michael.jaecker-cueppers@uba.de).
Die EU-Entscheidung ist unter http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_037/l_03720060208de00010049.pdf
zu finden.
Dessau, den 08.03.06
(Zeichen: 4.367)
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