WappenRP                                                                                                   löwe

 

10- Punkte Programm „ leises Rheintal“ der Umwelt- und Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz und Hessen

25.Februar 2010

Im Mittelrheintal bestehen unmittelbar an den Bahnstrecken erhebliche Lärm- und Erschütterungsbelastungen, die die Gesundheit der Anwohner gefährden und die regionale Wirtschaft beeinträchtigen. Das angekündigte Pilotprojekt „Leiser Rhein“, das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II der vorherigen Bundesregierung und die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung genannten Ziele sind wichtige Schritte zur Einleitung notwendiger Abhilfemaßnahmen, die aber nicht ausreichen oder für die ein verbindlicher Zeitplan fehlt. Das nachfolgende 10-Punkte Programm zielt darauf ab, durch eine Kombination kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Maßnahmen den Schienenverkehr im gesamten Mittelrheintal schrittweise Menschen- und umweltverträglicher zu gestalten.

Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz erwarten für die Bevölkerung im Mittelrheintal von der Bundesregierung:

  1. Das im nationalen Verkehrslärmschutzpaket II formulierte Ziel, den Schienenlärm zu halbieren, d.h. gegenüber heute um 10 dB zu senken, ist durch einen konkreten Zeit- und Stufenplan umzusetzen.

Für das hoch belastete Mittelrheintal muss dieses Ziel sicher erreicht werden.

Begleitend ist ein Lärmmonitoring mit Dauermessstationen einzurichten.

  1. Die Lärmsanierungswerte für die Bestandsstrecken sind deutlich abzusenken. Dies kann durch die Abschaffung des Schienenbonus erreicht werden.

Zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Aufwachreaktionen sind die nächtlichen Spitzenpegel deutlich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist die lärmmindernde Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu prüfen.

  1. Unter Beteiligung der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen soll zur dauerhaften Begrenzung der Lärmbelastung in einem Modellprojekt ein praxisgerechtes Verfahren für die von der EU-Kommission empfohlene Lärmkontingentierung entwickelt werden.
  1. Die im Innovationsprogramm der Bundesregierung für das Mittelrheintal vorgesehenen Maßnahmen müssen zügig installiert, erprobt und nach erfolgreicher Erprobung im gesamten betroffenen Streckenverlauf umgesetzt werden.

Das technisch und betrieblich mögliche Potential zur Minderung von Lärm- und Erschütterungen an der Strecke muss ausgeschöpft werden.

  1. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) muss als Aufsichtsbehörde durch eine Anordnungsbefugnis bei Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen sowie durch eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung gestärkt werden.

Die notwendigen Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz (wie z.B. die Beseitigung von Störstellen und die Vermeidung von unnötigem Laufen­lassen von Dieselmotoren im Stand) müssen vom EBA durchgesetzt werden. Die Mitwirkung des EBA bei der Lärmaktionsplanung ist sicherzustellen.

  1. Das Förderprogramm zur Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Bremssysteme muss jetzt in Kraft gesetzt werden. Wie im Pilotprojekt „Leiser Rhein“ vorgesehen, müssen die umgerüsteten Wagen insbesondere den hoch belasteten Strecken im Mittelrheintal zugute kommen.
  1. Für den Einsatz lärmarmer Fahrzeuge müssen ökonomische Anreize durch die möglichst rasche Einführung lärmabhängiger Trassenpreise geschaffen werden.
  1. Die jetzt für Neufahrzeuge geltenden Lärmobergrenzen müssen in einem überschaubaren Zeitraum auch für Bestandsfahrzeuge verbindlich werden.

Hierzu muss sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für die Anpassung der TSI-Lärm einsetzen.

  1. Das Lärmsanierungsprogramm an Bestandsstrecken muss um den Erschütterungsschutz erweitert werden.
  1. Für die jetzigen und zukünftigen Verkehre zwischen Nordsee und Mittelmeer ist im Bereich des Mittelrheintals eine Entlastungsstrecke für den Güterverkehr notwendig. Der Bedarf ist im Bundesverkehrswegeplan festzustellen. Voruntersuchungen für mögliche Trassenkorridore sind zügig einzuleiten.