| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Chronik zur Lärmsanierung an Schienenwegen |
Eine
gesetzliche Regelung zur Lärmsanierung an Schienenwegen gibt es bis zum
heutigen Tag nicht.
Januar 2011
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[1]
S. Windelberg: „Is one traffic noise softer than another?“ 2nd
International Workshop ‚Abatement of Railway Noise Emission –
Freight Transport‘. Berlin 1998. [2] D. Windelberg: „Typische Frequenzverteilung“ Zeitschrift für Lärmbekämpfung. 41(1994), 129-132, sowie „Lästigkeit und Schienenbonus“ Zeitschrift für Lärmbekämpfung. 42(1995), 42-49 |
Chronik
zur Lärmsanierung an Schienenwegen
| 1974 |
Die
SPD/FDP Regierungskoalition verabschiedet das Bundesimmissionsschutzgesetz.
Danach ist geregelt, daß bei Neubau oder der wesentlichen Änderung
von Verkehrswegen sicherzustellen ist, daß durch diese keine
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche
hervorgerufen werden. Immissionsgrenzwerte enthält das Gesetz
nicht. Eine Aussage über Lärmschutz an bestehenden
Verkehrswegen ist darin nicht enthalten. |
| 1978 |
Der
Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes wird zur Beratung
eingebracht. Für bereits bestehende und für neu gebaute Straßen
– sowie für neue Schienenwege – enthält der Entwurf
Immissionsgrenzwerte. Eine Aussage über Lärmschutz an
bestehenden Verkehrswegen ist darin nicht enthalten. (Aus
finanziellen Gründen ist der Gesetzentwurf gescheitert.) |
| Die
CDU fordert, auch bestehende Schienenwege
unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3
des Grundgesetzes einzubeziehen. |
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| Die
SPD/FDP-Regierung lehnt Lärmsanierung an Schienenwegen ab. |
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| 1980 |
Fordert
der Bundestag
die Bundesregierung auf, ein Sonderprogramm zur Lärmsanierung
an Schienenwegen vorzulegen um sicherzustellen, daß Lärmschutz
auch an bestehenden Schienenwegen gewährt werden kann. |
| 1981 |
legt
die SPD/FDP Immissionsgrenzwerte für Lärmsanierung an
bestehenden Bundesfernstraßen fest. Danach kann Lärmsanierung
durchgeführt werden, wenn der Lärmmittelungspegel während der
Nacht höher ist als 60 dB(A). Lärmsanierung an
Schienenwegen regelt die SPD/FDP-Regierung nicht. |
| 1985 |
Die
SPD-Opposition fordert ein neues Verkehrslärmschutzgesetz, das
auch Grenzwerte für die Lärmsanierung an Schienenwegen regelt. |
| Die
CDU-Regierung lehnt eine solche Regelung ab. |
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| 1989 |
wird
eine Petition zur Lärmsanierung an Schienenwegen
eingereicht. |
| 1990 |
Der
Deutsche Bundestag
beschließt, dass die Petition höchst dringlich sei, wiederholt
seine Forderung nach einem Sonderprogramm (von 1980) und legt
der CDU-Regierung die Petition zur Berücksichtigung vor. |
| 1992 |
erklärt
der Deutsche Bundestag erneut, dass ein Lärmsanierungsprogramm
dringend erforderlich sei. Von der Bundesregierung erwartet er
nun, daß im nächsten Jahr endlich mit dem Einstieg begonnen
wird. |
| Der
Bundesverkehrsminister schlägt vor, 1993 mit dem Einstieg in die
Lärmsanierung zu beginnen – mit 100 Millionen DM aus seinem
Haushalt. |
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| Der
Bundesverkehrsminister lehnt es einige Monate später ab, aus
seinem Haushalt Mittel zur Lärmsanierung an Schienenwegen
bereitzustellen. |
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| Rheinland-Pfalz
bringt
im Bundesrat einen Antrag zur Lärmsanierung an Schienenwegen
erfolglos ein. |
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| Der
verkehrspolitische Sprecher der CDU erklärt: “Die
Verkehrspolitiker der CDU/CSU Bundestagfraktion setzen sich für
ein Sanierungsprogramm ein, dass im kommenden Jahr beginnen soll. |
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| 1993 |
Der
Bundesverkehrsminister erklärt, in
den Haushalt 1994 einen Titel für Lärmsanierung an
Schienenwegen anzumelden und notfalls über eine Umverteilung
(Opfer-Liste) der vorhandenen Mittel im Etat des
Bundesverkehrsministeriums nachzudenken. |
| Der
Bundesverkehrsminister lehnt es einige Monate später ab, aus
seinem Haushalt Mittel zur Lärmsanierung an Schienenwegen
bereitzustellen und über eine Opferliste nachzudenken. |
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| Niedersachsen
beantragt
erfolglos, bei den Haushaltsberatungen im Bundeshaushalt einen
„Leertitel“ für Lärmsanierung an Schienenwegen einzurichten
und den Titel für Lärmsanierung an Straßen deckungsfähig zu
machen. |
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| Niedersachsen
vergibt den Niedersächsischen Umweltpreis an eine Bürgerinitiative
für ihr Engagement um Lärmsanierung an Schienenwegen. |
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| 1994 |
Niedersachsen
bringt erneut erfolglos einen Antrag zur Lärmsanierung an
Schienenwegen im Bundesrat ein. |
| 1996 |
findet
im Verkehrsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum SPD-Antrag
„Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen“
erfolglos statt. |
| Nordrhein-Westfalen
bringt erfolglos einen Antrag zur Lärmsanierung an
Schienenwegen im Bundesrat ein. |
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| In
der Umweltministerkonferenz setzten sich die Bundesländer Hessen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen für Lärmsanierung
an Schienenwegen im Bundesrat ein. |
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| 1997 |
Der
Deutsche Bundestag lehnt in der abschließenden Plenardebatte
zum o.g. SPD-Antrag Lärmsanierung an Schienenwegen ab –
entgegen seiner Voten von 1980 und 1990. |
| 1998 |
hält
der Deutsche Bundestag Lärmsanierung an Schienenwegen –
auf Empfehlung des Petitionsausschusses – nicht für höchst
dringlich und legt der Regierung dreizehn Petitionen zur Lärmsanierung
lediglich noch zur Erwägung vor. |
| Die
Deutsche Bahn ist nun
– nach Auffassung des Petitionsausschusses – für die Lärmsanierung
an Schienenwegen verantwortlich. Der
Bundesverkehrsminister wird aufgefordert, eine Ordnungsverfügung
zu veranlassen. |
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| Die
Deutsche Bahn bemüht sich – mit Unterstützung der Regierung
– um Lärmsanierung an der Quelle: „low-noise“ Züge sollen
zur Entlastung führen. |
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| Die
Europäische Gemeinschaft bemüht sich bereits seit 25 Jahren
vergeblich, eine verbindliche Regelung über zulässige Geräuschpegel
für Schienenfahrzeuge zu erlassen. Nach
dem Regierungswechsel beschließt die SPD-Grünen Koalition ein
Sonderprogramm für den Einstieg in die Lärmsanierung an
Schienenwegen, das mit 100 Millionen jährlich umgesetzt werden
soll. |
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| 2005 | Nach dem Regierungswechsel beschließt die CDU-SPD Koalition das Sonderprogramm Lärmsanierung an Schienenwegen fortzusetzen. |
| 2009 | Nach dem Regierungswechsel beschließt die CDU-SPD Koalition das Sonderprogramm Lärmsanierung an Schienenwegen fortzusetzen und den strittigen Schienenbonus in Höhe von 5dB(A) schrittweise abzuschaffen |
| Diese Chronik ist keinesfalls vollständig.
Unerwähnt bleiben die zahlreichen und wiederholten Bitten, Forderungen
und Anträge zum Einstieg in die Lärmsanierung von Ministerien der Länder
und des Bundes, Städten und dem Städtetag, Gemeinden, Sachverständigen
und einer Vielzahl von Betroffenen.
Siehe auch „Anmerkungen zur Lärmschutzpolitik und Schienenlärm anlässlich des Koalitionsvertrages der neuen Regierung“ (10/2002) |
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Kommentar zur fehlenden Regelung von Lärmsanierung
an Schienenwegen Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am
Bundesverwaltungsgericht (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum
SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“
vom 17.01.1996). "Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung
auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es
ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren..
. Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Problem: Was machen
wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir
sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutzpflichten
nicht nachkommt?“ „Ich bringe in Erinnerung, wie die Richter die Sache mit dem Verkehrslärmschutz betrachtet haben. Das Gesetz war gescheitert.. . Dann hat der zuständige Minister versucht, doch vielleicht irgend etwas mit einer Verordnung zu mache; das ist auch gescheitert. Dann hat er Richtlinien, Verwaltungsvorschriften erlassen. Die unteren Instanzen haben in ihrer Verlegenheit, wenn man das so sagen darf, mit diesen Richtlinien zunächst gearbeitet. Allmählich kam heraus, dass die Berufungsgerichte sich auf die Richtlinien des Ministers eingeschossen habe. Das ist ein wirklich schlechter Zustand verfassungsrechtlicher Art, denn Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollten eine politische Entscheidung treffen und nicht der Minister, in der Abwägung der Interessen der Sozialstaatlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit.“ |
Bundesvereinigung gegen
Schienenlärm e. V.