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Dr. Dr. Jörg Berkemann,
Richter am Bundesverwaltungsgericht (Sachverständiger in der
Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum SPD- Antrag
„Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“ vom 17.01.1996).
Sein Kommentar:
"Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch
für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es
ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu
legitimieren.. . Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische
Problem: Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als
Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber,
der seinen Schutzpflichten nicht nachkommt?“
„Ich bringe in Erinnerung, wie die Richter die Sache mit dem
Verkehrslärmschutz betrachtet haben. Das Gesetz war gescheitert..
. Dann hat der zuständige Minister versucht, doch vielleicht
irgend etwas mit einer Verordnung zu mache; das ist auch
gescheitert. Dann hat er Richtlinien, Verwaltungsvorschriften
erlassen. Die unteren Instanzen haben in ihrer Verlegenheit, wenn
man das so sagen darf, mit diesen Richtlinien zunächst gearbeitet.
Allmählich kam heraus, dass die Berufungsgerichte sich auf die Richtlinien
des Ministers eingeschossen habe. Das ist ein wirklich schlechter
Zustand verfassungsrechtlicher Art, denn Sie, meine Damen und
Herren Abgeordneten, sollten eine politische Entscheidung treffen und
nicht der Minister, in der Abwägung der Interessen der
Sozialstaatlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit.“
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