Gesetzgeber

 

 

Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am  Bundesverwaltungsgericht (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses  für Verkehr zum SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und  Schiene“ vom 17.01.1996).
Sein Kommentar:

"Das Fehlen eines ..  Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienen­ver­kehr  ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es ist dem Gesetzgeber dringlich  anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren.. . Wir haben eigentlich das  verfassungsdogmatische Pro­blem: Was machen wir mit dem schweigenden  Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen  Gesetzgeber, der seinen Schutz­pflichten nicht nachkommt?“


„Ich  bringe in Erinnerung, wie die Richter die Sache mit dem Verkehrslärmschutz  betrachtet haben. Das Gesetz war gescheitert.. . Dann hat der zuständige  Minister versucht, doch vielleicht irgend etwas mit einer Verordnung zu  mache; das ist auch gescheitert. Dann hat er Richtlinien,  Verwaltungsvorschriften erlassen. Die unteren Instanzen haben in ihrer  Verlegenheit, wenn man das so sagen darf, mit diesen Richtlinien zunächst  gearbeitet. Allmählich kam heraus, dass die Berufungsgerichte sich auf die  Richtlinien des Ministers eingeschossen habe. Das ist ein wirklich  schlechter Zustand verfassungs­rechtlicher Art, denn Sie, meine Damen  und Herren Abgeordneten, sollten eine politische Entscheidung treffen und  nicht der Minister, in der Abwägung der Interessen der Sozialstaatlichkeit,  der Rechtsstaatlichkeit.“

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