Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Fragen zu Befangenheit - Betroffenheit

 

Bahnlärm aus Sicht Betroffener

Die Perspektive, aus der heraus ein Betroffener den Lärm betrachtet, ist eine andere, als die der Fachleute, die sich mit dem Lärm berufsmäßig beschäftigen. Dem Betroffenen wird Befangenheit unterstellt, seinen Ausführungen Subjektivität, gleichgültig wie qualifiziert sie auch sein mögen. Befangenheit blockiert – Betroffenheit motiviert.

  • Ist ein Sachverständiger, der von einem Unternehmen den Auftrag für ein Gutachten erhält, weniger befangen?

  • Ist ein Betroffener befangen und subjektiv, wenn er sich in die Diskussion zum „Leisen Schienenverkehr" einmischt und eine sachgerechte Lärmbewertung und konsequente Umsetzung der technischen Möglichkeiten zur Lärmvermeidung an der Quelle fordern?

  • Hat es nicht eher etwas mit Unbefangenheit zu tun, wenn Betroffene kritische Denkanstöße zur Lärmmessung und Lärmbewertung geben und kritisch verfolgen, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in der Lärmschutzpolitik übereinstimmen?


  • Mit nicht nachlassender Energie fordern Betroffene seit vielen Jahren einen leisen Schienenverkehr. Aber gibt es inzwischen „die leise Bahn"?


  • Wie konsequent werden technische Errungenschaften zur Lärmvermeidung an der Quelle von den jeweils zuständigen Entscheidungsträgern in die Praxis umgesetzt?


  • Welchen Einfluss nehmen die zuständigen Kontrollinstanzen auf die praktische Umsetzung einer „leisen Bahn"?

 

Hier finden Sie ein Beispiel zur Kontrolle des besonders überwachten Gleises (BüG) aus Sicht der Betroffenen

 

Stichwortkatalog