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Die Perspektive, aus der heraus ein Betroffener den
Lärm betrachtet, ist eine andere, als die der Fachleute, die sich mit
dem Lärm berufsmäßig beschäftigen. Dem Betroffenen wird Befangenheit
unterstellt, seinen Ausführungen Subjektivität, gleichgültig wie
qualifiziert sie auch sein mögen. Befangenheit blockiert –
Betroffenheit motiviert.
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Ist ein Sachverständiger, der von einem
Unternehmen den Auftrag für ein Gutachten erhält, weniger
befangen?
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Ist ein Betroffener befangen und subjektiv, wenn
er sich in die Diskussion zum „Leisen Schienenverkehr"
einmischt und eine sachgerechte Lärmbewertung und konsequente
Umsetzung der technischen Möglichkeiten zur Lärmvermeidung an der
Quelle fordern?
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Hat es nicht eher etwas mit Unbefangenheit zu
tun, wenn Betroffene kritische Denkanstöße zur Lärmmessung und
Lärmbewertung geben und kritisch verfolgen, wie weit Anspruch und
Wirklichkeit in der Lärmschutzpolitik übereinstimmen?
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Mit nicht nachlassender Energie fordern Betroffene seit vielen
Jahren einen leisen Schienenverkehr. Aber gibt es inzwischen „die
leise Bahn"?
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Wie konsequent werden technische Errungenschaften zur
Lärmvermeidung an der Quelle von den jeweils zuständigen
Entscheidungsträgern in die Praxis umgesetzt?
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Welchen Einfluss nehmen die zuständigen Kontrollinstanzen auf die
praktische Umsetzung einer „leisen Bahn"?
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