Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Lärmkarte des Eisenbahnbundesamtes
vom 30. 6. 2008

 

 

Anmerkungen zu der Lärmkarte des Eisenbahnbundesamtes
08.08.08

Die in der Lärmkarte des Eisenbahnbundesamtes angegebenen Werte geben die auf Brücken z.T. sehr hohe Schallabstrahlung nicht wieder. Die Werte weichen erheblich von allen uns bisher vorliegenden Werten ab. Dazu ein Beispiel:

Beekebrücke - Strecke 1750 Wunstorf - Lehrte, Streckenkilometer 23,6 -23,8

Auf dem hier betrachteten Streckenabschnitt, der u.a. auch über die Beekebrücke ( einer Brücke mit stählernem Überbau ohne Schotterbett, die über den Fluss Beeke führt), liegt der Lärmmittelungspegel in 25 m Entfernung von den Güterzuggleisen nachts über 81 dB(A) (ohne Schienenbonus) 1) 2) 3). In der Lärmkarte des EBA 4) liegt der angegebene Lärmmittelungspegel im Bereich der Beekebrücke nachts unter 75 dB(A) - ebenfalls ohne Schienenbonus! 

Nach Abzug des Schienenbonus vermittelt die Lärmkarte des EBA den Eindruck, dass Schallereignisse auf einer Brücke ebenfalls "nur" im Bereich 65 - 70 dB(A) liegen und sich somit von ihrer Umgebung nicht unterscheiden, womit die tatsächliche Situation ganz entscheidend nicht erfasst ist. Offensichtlich lässt das Berechnungsverfahren zur Erstellung der EBA-Lärmkarten eine angemessene Berücksichtigung von Schallereignissen auf Brücken nicht zu.

Im Bereich des Bahnnetzes gibt es etwa 32000 Eisenbahn-Brücken. Es gibt Brücken mit stählernem Überbau ohne Schotterbett, für die ein Brückenzuschlag DBr =17 dB erforderlich wäre, da es Güterzüge gibt, die beim Überfahren der Brücke bis zu 17 dB lauter als auf festem Boden sind. 

In einer geplanten Neufassung der Schall 03 von 1990 wird für Brücken mit stählernem Überbau ohne Schotterbett ein Brückenzuschlag von 12 dB berechnet - ohne zu messen! Die derzeit gültige Schall 03 berücksichtigt nur einen Brückenzuschlag DBr von 3 dB.

Die BVS steht auf dem Standpunkt, dass nur durch Messungen die Schallemissionen an Brücken sachgerecht erfasst werden können 5) 6).

Das Beispiel Beekebrücke zeigt - wenn man es nur rein formal betrachtet - wie durch eine falsche Abbildung in einer Lärmkarte der lauteste Streckenabschnitt einer Strecke ohne Kosten und ohne viel Aufwand ganz einfach "lärmsaniert" werden kann. Die Betroffenen haben es - mit einer solchen Karte in der Hand - noch schwerer, eine an sich unstrittige Lärmsanierung durchzusetzen.

Zur Lärmsanierung der Beekebrücke 

Die Beekebrücke ist eine alte 118 m lange Eisenbahnbrücke mit stählernem Überbau ohne Schotterbett, über die im Jahresmittel nachts (von 22 bis 06 Uhr) 136 Güterzüge 7) fahren (also alle 3,5 min) - in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes. Die Strecke zählt zu den am stärksten belasteten Abschnitten bundesweit. 

Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an Schienenwegen“ wurde 2001 in diesem Abschnitt eine aktive und passive Lärmsanierung durchgeführt. Der lauteste Streckenabschnitt - die Eisenbahnbrücke - wurde allerdings nicht saniert.

In ihren Stellungnahmen zum Planfeststellungsverfahren 8) forderten die Betroffenen auch eine Sanierung der Eisenbahnbrücke. Die Anhörungsbehörde stellte fest, dass den Einwendungen stattzugeben sei. Die DB sagte zu, eine Lärmschutzwand auf der Beekebrücke zu planen, was allerdings Zeit in Anspruch nehmen würde wegen fehlender Kenntnisse über die akustische Sanierung dieses Brückentyps. Trotz Zusage plante die DB dennoch keine Sanierung der Brücke. Die Betroffenen reichten eine Klage ein. Auf Initiative des Eisenbahnbundesamtes (EBA) fand - außerhalb des Gerichtsverfahrens - ein Gespräch mit Betroffenen-, EBA- und DB- Vertretern statt, in dem den Betroffenen eine 2m hohe Lärmschutzwand auf der Brücke zugesichert wurde. Nach schriftlicher Vorlage der in dem Gespräch getroffenen Vereinbarung zogen die Betroffenen die Klage zurück.

Die Brücke wurde von der DB dennoch nicht saniert mit der Begründung, dass nach einer Sanierung der Brücke die Emissionspegel immer noch über den Emissionspegeln der anschließenden Strecke liegen würden. Eine weitere Brückenprüfung der DB ergab, dass die Erneuerung der Eisenbahnbrücke erforderlich sei. Dennoch hat eine Brückenerneuerung bis heute nicht stattgefunden (aus wirtschaftlichen Gründen). In einer "eingehenden Recherche" hat die DB im übrigen am Ende festgestellt, dass eine "verbindliche Zusage der DB zur Durchführung o.g. Sanierungsmaßnahmen nicht besteht" und es sich somit um ein Missverständnis handelt 9).

 

1) Schall-Immissionsplan-Hannover 1992, erstellt vom Niedersächsisches Landesamt für Immissionsschutz, Hannover
2) Schall-Immissionsplan-Hannover 2000, - Abschnitt Beekebrücke - erstellt vom Niedersächsisches Landesamt für Ökologie
4) EBA- Lärmkarte  Abschnitt Beekebrücke
5)
Schienenlärm und Eisenbahnbrücken
http//www.schienenlaerm.de/bruecken.htm
6) Brücken und ihre Lärmbewertung
http://www.schienenlaerm.de/Theorie/bruecke2.pdf
7) Projekt Lärmsanierung Hannover, DE-Consult Deutsche Eisenbahn-Consulting GmbH, Büro Hannover, 10.01.2000
8
) Planfeststellungsverfahren Güterumgehungsbahn: Stellungnahme der Anhörungsbehörde vom 06.03.2001
9) Schreiben der DB Netz AG Fahrweg (Thomas Schleichert) vom 11.11.2004