AGQUALITÄT
im Fachbereich Mathematik der Universität Hannover Welfengarten1, 30167
Hannover
Schallemissionen von Hochgeschwindigkeitszügen.
"Stand der Technik" und 16.BImSchV.
- Für Reisezug-Geschwindigkeiten
zwischen250 km/h und 300 km/h entspricht die Berechnung des
Beurteilungspegelsnach der 16.BImSchV nicht mehr dem "Stand der Technik".
Beweis:
sieheAnhang A
- Nach dem "Stand der Technik" des
französischenHochgeschwindigkeitszuges TGV erhöht sich der
Beurteilungspegelum 38 dB(A) bei Erhöhung der Geschwindigkeit
um eine Dekade(Stand 1992). Das bedeutet, daß bei einer Erhöhung
der Geschwindigkeitvon 100 km/h auf 300 km/h der Schallpegel
um 18 dB(A)steigt.
Beweis:
sieheAnhang B
- Nach der 16.BImSchV (Stand
1990)beträgt für Züge aller Zuggattungen die Erhöhung
20dB(A)pro Dekade. Das bedeutet, daß bei einer Erhöhung
der Geschwindigkeitvon 100 km/h auf 300 km/h der Schallpegel
um 9 dB(A)steigt. Nach dem o.g. "Stand der Technik" von 1992 beträgt
diese Erhöhungfür Züge mit Geschwindigkeiten zwischen 250
km/h und 300km/hjedoch 38 dB(A).
Bei einer Reisezug-Geschwindigkeit
von 300 km/h ergibt sich:
- der nach dem "Stand der Technik"
berechneteBeurteilungspegel ist bei 300 km/h um 9 dB(A) höher
als der nach der 16.BImSchV berechnete Beurteilungspegel
.
Beweis:
sieheAnhang C
Anhang A:
Für Reisezug-Geschwindigkeiten
zwischen 250 km/h und 300 km/h entspricht die Berechnungdes
Beurteilungspegels nach der 16.BImSchV nicht mehr dem "Standder Technik".
"Stand der Technik" ist die Anforderung an Hochgeschwindigkeits-Reisezüge
vom Typ TGV. Für diesen Zug wurde im Jahr 1992 ein Lastenheft
erstellt (document technique TGV PBKI 1992) mit den Anforderungen
- bei 250 km/h : maximale Emission in 25 m seitlichem Abstand:
V1= 93 dB(A)
- bei 300 km/h : maximale Emission in 25 m seitlichem Abstand:
V2= 96 dB(A)
(Quelle: Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen, Müller-BBM,
UBA-Vorhaben Nr. 105 05 806/7 vom 31.03.1999, Seite 41)
Die Differenz der Emissionen bei 250 km/h (93 dB(A)) und
bei 300 km/h (96 dB(A)) beträgt für den TGV
daher 3 dB(A), d.h. bei einem Hochgeschwindigkeits-Reisezugerhöht
sich der Beurteilungspegel um 3 dB(A), wenn der Zugseine Geschwindigkeit
von 250 km/h auf 300 km/h erhöht.
Nach der 16.BImSchV wird die Differenz von Emissionen bei verschiedenen
Geschwindigkeiten mit Hilfe des Korrekturpegels Dl,vbimsch
ermittelt, wobei
Dl,vbimsch =
(10 . log10 ( l. v
2) - 60 )
dB(A)
Für v = 250 km/h ist daher
Dl,250bimsch =
(10 . log10 ( l. 250
2) - 60 )
dB(A)
oder
Dl,250bimsch =
(10 . log10 ( l ) + 20
. log10 ( 250 ) - 60
)dB(A)
und entsprechend für v = 300 km/h
Dl,300bimsch =
(10 . log10 ( l. 300
2) - 60 )
dB(A)
oder
Dl,300bimsch =
(10 . log10 ( l ) + 20
. log10 ( 300 ) - 60
)dB(A)
Damit beträgt die Erhöhung der Schallemission bei Erhöhung
der Geschwindigkeit von 250 km/h auf 300 km/h nach der16.
BImSchV 1.6 dB(A) :
Dl,300bimsch - Dl,250
bimsch= ( 20 .
log10(300 ) - 20 . log
10(250 ) ) dB(A)
= 1.6 dB(A)
Die nach der 16.BImSchV berechnete Differenz der Korrekturpegelbeträgt
daher 1.6 dB(A), obwohl diese Differenz nach dem "Standder Technik"
(des TGV ) 3.0 dB(A) betragen sollte.
Bild 1 stellt für eine Dekade vonGeschwindigkeiten
(von 50 km/h bis 500 km/h) für zweiverschiedene Zuglängen
die Abhängigkeit von der Geschwindigkeitdar, wie sie in der 16.BImSchV
beschrieben wird. - Es ist erkennbar,daß die Normierung für einen
Zug der Länge 100 mund der Reisegeschwindigkeit 100 km/h
vorgenommen wird: In diesemFall ist der Korrekturpegel D100,100
bimsch =0 .
Ferner ist erkennbar, daß die betrachtete Differenz unabhängig
von der Zuglänge ist.
Anhang B:
Nach dem "Stand der Technik" desfranzösischen
Hochgeschwindigkeitszuges TGV erhöht sich der Beurteilungspegelum 38
dB(A) bei Erhöhung der Geschwindigkeit um eine Dekade (Stand1992). Das
bedeutet, daß bei einer Erhöhung der Geschwindigkeitvon 100 km/h
auf 300 km/h der Schallpegel um 18 dB(A) steigt.
Bild 2 zeigt für die Dekade von 50km/h
bis 500 km/h den Verlauf des Korrekturpegels Dl,v
,der hier dem "Stand der Technik" so angepaßt ist, daß die Differenz
der der Emissionen bei 250 km/h und bei 300 km/h genau 3
dB(A)beträgt – wie dies in dem Lastenheft für den TGV
beschriebenwird.
Dazu wurde der Ansatz
Dl,vtgv =
(10 . log10 ( l . v
a) - g )
dB(A)
mit den Konstanten a und g
gewählt.Da
Dl,300tgv - Dl,250
tgv= 3 dB(A)
gelten soll, ergibt sich
10 . a .
[ log10 ( 300 ) - log10( 200 )
] = 3 dB(A)
und damit
a = 3.79 .
Ferner wird Dl,vtgv so normiert,
daß bei v = 100 km/h und bei l
= 100 m gilt
D100,100bimsch = D100,100
tgv=0.
Daraus ergibt sich
g = 95.8 .
Dann ist
Dl,vtgv
= ( 10 . log10 ( l . v
3.79) - 95.8 ) dB(A)
Für diesen Korrekturpegel erhöht sich der Beurteilungspegelwährend
einer Geschwindigkeitsdekade (z.B. von 50 km/h bis500 km/h)
um 38 dB(A):
10 . log10 ( l . 500
3.79) - 10 . log10 ( l .
503.79) = 38 dB(A)
Entsprechend erhöht sich dieser Korrekturpegel beim Anstieg der Geschwindigkeit
von 100 km/h auf 300 km/h um 18 dB(A):
10 . log10 ( l . 300
3.79) - 10 . log10 ( l .
1003.79) = 18 dB(A)
Auch Bild 2 stellt für eine Dekade von
Geschwindigkeiten (von 50 km/h bis 500 km/h) für zweiverschiedene
Zuglängen die Abhängigkeit von der Geschwindigkeitdar. Es wird
hier der "Stand der Technik" für Hochgeschwindigkeitszügeberücksichtigt.
- Es ist erkennbar, daß die Normierung füreinen Zug der Länge
100 m und der Reisegeschwindigkeit 100km/hvorgenommen wird:
In diesem Fall ist der Korrekturpegel D100,100tgv
=0.
Ferner ist erkennbar, daß die betrachtete Differenz unabhängig
von der Zuglänge ist.
Anhang C:
Nach der 16.BImSchV (Stand1990)
beträgt für Züge aller Zuggattungen die Erhöhung20
dB(A) pro Dekade. Das bedeutet, daß bei einer Erhöhungder
Geschwindigkeit von 100 km/h auf 300 km/h der Schallpegelum
9 dB(A) steigt. Nach dem o.g. "Stand der Technik" von 1992 beträgt
diese Erhöhung für Züge mit Geschwindigkeiten zwischen 250
km/hund 300 km/h jedoch 38 dB(A). Bei einer Reisezug-Geschwindigkeit
von 300 km/h ergibt sich:
- der nach dem "Stand der Technik"
berechneteBeurteilungspegel ist bei 300 km/h um 9 dB(A) höher
als der nach der 16.BImSchV berechnete Beurteilungspegel
.
Bild 3 zeigt für den Geschwindigkeitsbereich
von 250 km/h bis 300 km/h den Vergleich zwischen den Berechnungen
nach der 16.BImSchV und Berechnungen nach dem "Stand der TGV-Technik".
Es ist
Dl,vbimsch = ( 10
. log10 ( l . v2.00 )- 60.0
) dB(A)
und
Dl,vtgv = ( 10
. log10 ( l . v3.79 ) - 95.8
) dB(A)
Damit ergibt sich für v = 250 km/h die Differenz
Dl,250tgv -Dl,250bimsch
=( (37.9-20) . log10 (250 ) - 95.8 + 60
) dB(A) = 7 dB(A)
Entsprechend ergibt sich für v = 300 km/h
die Differenz
Dl,300tgv -Dl,300bimsch
=( (37.9-20) . log10 (300 ) - 95.8 + 60
) dB(A) = 9 dB(A)

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Bild 1: 16. BImSchV
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Stand: 11/2000