Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

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Sonderprogramm zum Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen     

1998 wurde ein Sonderprogramm für den Einstieg in die Lärmsanierung beschlossen. 
Härtefälle ab Lärmmittelungspegeln von 75 dB(A) während der Nacht sollen saniert werden.
100 Mill. DM muss die DB AG seit 1999 jährlich aus ihrem Instandhaltungsetat für Lärmsanierungsmaßnahmen abzweigen. Je sparsamer eine Lärmsanierungsmaßnahme geplant wird, desto mehr Geld fließt wieder in den  Instandhaltungsetat zurück. Kein Wunder, dass die DB AG es mit der Lärmsanierung nicht besonders eilig hat.
Mit welcher Willkür und beispiellosen Gleichgültigkeit die DB  AG die bundesweit erste Lärmsanierungsmaßnahme bearbeitet, wird in den folgenden Anmerkungen geschildert.
hier


Untersuchung zum Schienenbonus in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung, (ZfL), Heft 4/2000

Die DB AG ist der Auffassung, dass die generelle Anwendung des Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) gerechtfertigt sei. In der o.g. Untersuchung suggeriert das Untersuchungsergebnis bei oberflächlicher Betrachtung, der Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) sei auch bei hoher Anzahl von Güterzügen gültig. Das stimmt nicht. Bis heute wissen die Lärmwirkungsforscher nicht, ob der Schienenlärm von dem "mittleren" Anwohner auch dann noch angenehmer als Straßenlärm empfunden wird, wenn sich die Anzahl der Güterzüge  mehr als verdoppelt hat gegenüber den Bedingungen in der "Stuttgarter"- und der "IF"- Studie . Medizinisch ist bis heute kein Unterschied in der Lästigkeit von Straßen- und Schienenlärm festzustellen. Unsere Stellungnahme (s. auch ZFL, Heft 6/2000, S. 226-231) finden Sie
hier


Thema M: Alltagsterror Lärm 

In dem angefügten Textprotokoll  einer Fernsehproduktion des Südwest 3, 1997, wird die generelle Anwendung des Schienenbonus von allen Gesprächsteilnehmern in Frage gestellt - auch von dem DB AG-Vertreter,G.Hauck, der maßgeblich an der Einführung des Schienenbonus mitgewirkt hat.
S. Windelberg:"Der Lärm ist gesundheitsschädigend, da kann nicht noch ein Schienenbonus abgezogen werden" 
G. Hauck, DB AG:"Da haben Sie völlig recht, weil wir in der Situation den Schienenbonus auch gar nicht brauchen..."
Teilnehmer: G. Hauck, DB AG; Prof. Dr. G. Fleischer, Justus Liebig Universität, Gießen; Sibylla Windelberg, Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
hier


Besonders überwachtes Gleis (BüG): Aktuelle Notizen 2001


Lärmkarten: Sonderstellung des Schienenlärms bei seiner Darstellung in Lärmkarten
Wird der Schienenlärm nach der 16. BImSchV errechnet, ist der in der Lärmkarte dargestellte Wert nicht der physikalische Messwert. Das Regelwerk zur Erfassung des Schienenlärms ist die "Schall 03" und diese wendet einen "Schienenbonus" in Höhe von 5 dB(A) an. D.h. für den Schienenverkehrslärm wird bei seiner Darstellung in einer Lärmkarte nicht der physikalische Messwert wiedergegeben, sondern ein Wert, der um 5 dB(A) niedriger liegt. Bisher ist den Lärmkarten nicht zu entnehmen, ob irgend ein Bonus/Malus angewandt wurde. Sämtliche andere Lärmquellen werden durch einen physikalischen Messwert erfasst. 
Wir beschäftigen uns z.Zt. mit folgender Frage:
Was spricht für oder gegen die Wiedergabe von physikalischen Messwerten?
Was spricht für oder gegen die Wiedergabe von Messwerten, die einen Bonus/Malus enthalten?
Der Fall ist denkbar, dass durch den "versteckten" Schienenbonus bei der Erfassung des Schienenlärms in Lärmkarten den Betroffenen u.U. der Schienenbonus zweifach berechnet wird. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen gibt u.U. keineswegs die Gewähr für eine sachgerechte Lärmermittlung.

Der Schienenbonus, die Schall O3 und die Justiz: hier
weitere Informationen zum Schienenbonus finden Sie hier

  Stichwortkatalog 

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. November 2006