Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Inhaltsverzeichnis 
letzte Änderung:  März 2010

 


Wer ist die BVS?

Warum gibt es die BVS?
Welche Ziele hat die BVS?
Satzung der BVS
Beitritt, Mitgliedschaft der BVS
Wie kann Ihnen die BVS helfen?
Was können Sie tun?
Anschriften der BVS
Impressum


Initiativen stellen sich vor

 

 

 

 

 

 

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Wer ist die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS)?
Die BVS ist ein Zusammenschluss von Betroffenen und Interessierten, die sich als Einzelpersonen oder in Bürgerinitiativen, gegen die unzumutbaren Auswirkungen des  Schienenverkehrslärms  an neuen und alten Strecken wehren. 

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Warum gibt es die BVS?
Millionen von Menschen fühlen sich in der BRD durch Lärm stark belästigt
Tausende von Menschen leiden besonders unter dem Schienenverkehrslärm.
Hunderte von Menschen kämpfen gegen den Lärm. 
Zu wenig Menschen kämpfen gegen den Schienenlärm.
Wenn bundesweit immer mehr Menschen eine Lärmminderung fordern, 
kann diese am Ende auch vor Ort durchgesetzt werden.

Die BVS wurde von Betroffenen gegründet, 

  1. um einen besseren Informationsaustausch unter den Betroffenen zu ermöglichen,
  2. um den Kampf gegen den Schienenlärm besser zu koordinieren,
  3. und die Aktivitäten zur Lärmminderung auch auf wissenschaftlicher, juristischer und politischer Ebene zu erhöhen.

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Welche Ziele und Forderungen hat die BVS? 
Ziele:
Anlieger an Schienenwegen sind gegenüber Anliegern an anderen Verkehrswegen sehr benachteiligt.
Dies äußert sich in der Tatsache, 
  1. dass es an bestehenden Schienenwegen keinerlei gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen gibt,
  2. dass es bisher im Gegensatz zu Straßen- und Luftfahrzeugen keinerlei Regelungen zur Begrenzung der fahrzeugseitigen Emissionen gibt, 
  3. dass vom Schienenlärm - entgegen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand - behauptet wird, er sei generell weniger lästig als Straßenlärm, was dazu geführt hat, einen Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) in die Gesetzgebung einzuführen.
Das Ziel der BVS ist es, auf wissenschaftlicher, juristischer und politischer Ebene daraufhin zu wirken, dass die Betroffenen an alten und neuen Strecken vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Lärms besser geschützt werden. 

siehe dazu:  Ziele der BVS  

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Forderungen:

  • gesetzliche Regelung für Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
  • Abschaffung der generellen Anwendung des Schienenbonus bei der Berechnung des Lärms nach Schall 03, da wissenschaftlich unbegründet.
  • Einführung von emissionsbegrenzenden Anforderungen an Schienenfahrzeugen gemäß § 38 Abs. 2 BImScHG.
  • Einführung von Lästigkeitszuschlägen für Weichen, Bahnhöfe und Signalanlagen auf freier Strecke  mit haltenden und anfahrenden Zügen in Wohn/Mischgebieten.
  • Einführung eines Kriteriums "Maximalpegel" und "Taktmaximalpegel" bei der Festsetzung der Zumutbarkeitsgrenzen für Schienenlärm.

  • Wegfall der Beschränkung, wonach der Wirkbereich der 16. BImSchV auf bestimmte bauliche Änderungen des Schienenwegs beschränkt ist, statt dessen Anwendung auf alle Streckenabschnitte, die durch eine bauliche oder organisatorische/betriebliche Maßnahme einen erhöhte Emissionspegel zu erwarten haben, d.h. auch für Streckenabschnitte außerhalb des Plangriffs.

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Wie kann die BVS Ihnen  helfen?
Die BVS unterstützt auf Wunsch mit  Informationen rund um das Thema Schienenlärm, insbesondere mit wissenschaftlichen, fachlichen und juristischen Hinweisen und Dokumenten. 
Die BVS unterstützt die Zusammenarbeit von Bürgerinitiativen, die sich gegen den Schienenlärm wehren. 

Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Bürgerinitiativen  102,26 € im Jahr. Für Einzelmitglieder beträgt der Beitrag 30,68 € 

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Was können Sie tun?

1. Werden Sie aktives oder förderndes Mitglied bei der BVS 

2. Wenden Sie sich an Ihre(n) Landtags-, Bundestags- und EU-Parlaments - Abgeordnete(n) und fordern Sie :
- eine gesetzliche Regelung für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen.
- eine Überprüfung der generellen Anwendung des Schienenbonus durch eine neutrale Kommission
- eine Grenzwertregelung für fahrzeugseitige Emissionen.
- eine Kontrolle des "besonders überwachten Gleis" durch neutrale Prüfer.

3. Wenden Sie sich an die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn AG im Vorstand und in den Regionalbüros und fordern Sie:
- ein umweltgerechtes Verhalten, 
- Aufgabe der bisherigen restriktiven, ja bisweilen feindseligen Haltung gegenüber den Betroffenen zugunsten einer kooperativen Zusammenarbeit mit betroffenen Menschen.

Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der DB AG nicht wie einen lästigen Schreihals behandeln, der unaufhörlich unberechtigte Forderungen stellt! 

Schreiben Sie uns,
wenn Sie Informationen oder Vorschläge zum Schienenlärm haben, die nicht nur regional, sondern bundesweit von Interesse sind. Wir sind für derartige Hinweise und Beiträge dankbar. 
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Anschriften:
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
Sibylla Windelberg, 1. Vorsitzende
Sitz des Vereins:
Heuerstr. 12, 30519 Hannover, Fax  0511-8386072
e-mail: schienenlaerm@gmx.de

BVS- Büro Süd
Heinz Schielein, 2. Vorsitzender
Frankenstr. 23
96146 Altendorf
Tel.: 09545 74 11

Bürgerbüro:
BVS-Büro West
Gert Bork , Zentrale für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0281 643 55
e-mail: g.bork@t-online.de

BVS -Büro Nord
Holger Jürgens
Fangdieckstr. 150
22547 Hamburg
TeL.: 040 84 16 75
Fax:  040 84 00 49 65
e-mail: holger013@freenet.de
 


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