| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Stellungnahme |
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Stellungnahme
der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm. zu „Vergleichende
Untersuchung über die Lärmwirkung bei Straßen - und Schienenverkehr“ Die Stellungnahme der BVS erschien in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung 47 Jg., Heft 6/2000, S. 228 –229 „Auch innerhalb der Wissenschaft existieren eben durchaus unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung von Wissen. Auch der Wissenschaft drohen Gefahren seitens liebgewonnener Theorien und beherrschender Schulen. Und so kann es vorkommen, dass ein Beitrag nicht nur von zwei, sondern sogar von fünf Gutachtern durchaus unterschiedlich beurteilt wird und dann nach langen Diskussionen innerhalb der Schriftleitung dann trotzdem erscheint“. Dies schrieb die Schriftleitung der ZfL in ihrem Editorial zu Heft 42, 1995, in dem erstmalig ein kritischer Beitrag zu „Lästigkeit und Schienenbonus“ erschien. Vermutlich mussten für die „Vergleichende Untersuchung über Lärmwirkung bei Strassen- und Schienenverkehr“ im o.g. Heft nur ein oder zwei Gutachter bemüht werden, handelt es sich doch um eine Untersuchung, die liebgewonnene Theorien beherrschender Schulen bestätigt. Da aber in der Wissenschaft unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung von Wissen existieren, hätte die Untersuchung in der Wissenschaft einen ganz anderen Stellenwert, wenn sie sich mit unterschiedlichen Auffassungen verschiedener Fachrichtungen auseinandergesetzt hätte. Dies ist aber bezüglich der fragwürdigen generellen Anwendung des Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) vollständig unterblieben. Die vergleichende Untersuchung kommt in ihrem sozialwissenschaftlichen Teil zu dem Ergebnis, dass der in der „IF-Studie“ beschriebene Lästigkeitsunterschied zwischen Strassen- und Schienenverkehrslärm auch heute noch unter veränderten Verkehrsbedingungen empfunden wird. Unberücksichtigt bleibt, dass bereits in dem o. g. Beitrag „Lästigkeit und Schienenbonus“ darauf hingewiesen wurde, dass in der „Stuttgarter Studie“ und der „IF-Studie“ u.a. der Güterzuganteil nicht ausreichend berücksichtigt wurde. U. Möhler, der von der DB AG den Auftrag zur Durchführung der o.g. Untersuchung erhielt, hatte bereits maßgeblich an der „IF-Studie“ mitgewirkt. Seit 1994 ist ihm der Beitrag „Lästigkeit und Schienenbonus“ bekannt. Damals wurde dieser Beitrag als Gutachten in einem Klageverfahren eingebracht. Möhler nahm den Auftrag der DB AG an, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ein Gegengutachten zu erstellen – in diesem Fall also seine eigene Untersuchung als Gutachter gutachterlich zu begutachten. In dem Gutachten führt er aus: „Die Aussage, dass die Lästigkeit des Güterverkehranteil nicht ausreichend berücksichtigt ist, lässt sich aus den Auswertungen der „Stuttgarter Studie“ und der „IF–Studie“ nicht nachweisen ...Dagegen wurden durchaus Gebiete berücksichtigt, in denen ....der Güterzuganteil nachts z.B. hoch war im Vergleich zum Güterzuganteil tagsüber.. Die Anzahl der Güterzugvorbeifahrten ...variierte zwischen einer und fünf Zugvorbeifahrten je Stunde bei Nacht.“ 1996 fand im Verkehrsausschuss des deutschen Bundestag eine Anhörung
zum SPD – Antrag „Minderung des Verkehrslärm an Strasse und Schiene“
statt. Neben Möhler war auch u.a. G. Hauck von der DB AG als Sachverständiger
geladen. Hauck wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die DB AG
mehrere Lärmwirkungsstudien begonnen habe, um u.a. die Frage des Schienenbonus
auch bei großem und kleinen Güterzuganteil zu untersuchen, wobei
auch „besonders viel Güterverkehr nachts“ berücksichtigt
werden soll (Protokoll der o.g. Sitzung, S.22/107 und Stellungnahme der
DB AG, S. 126). „Eines ist aber ganz sicher festzustellen: Der Güterverkehr
auf einer nicht mit Schallschutz versehenen Strecke ist erheblich lästiger
als der Reiseverkehr auf einer Neubaustrecke...“ Es wurde somit eine vergleichende
Untersuchung bei Straßen- und Schienenverkehr erwartet, die
- wie mehrfach gefordert - auch hohe Belastung durch Güterzüge
angemessen berücksichtigt. Offensichtlich ist bisher aber nicht
geklärt, bei welcher Anzahl von Güterzügen es sich um eine
hohe Belastung handelt. Ist die Belastung bereits hoch, wenn die Anzahl
der Güterzüge variiert zwischen einer und fünf Vorbeifahrten
je Stunde bei Nacht, wie Möhler in seinem o. g. Gegengutachten gegenüber
dem
Ähnlich lautete auch die Stellungnahme von A. Friedrich aus dem
Umweltbundesamt: Es sei völlig klar, dass man noch einmal den Schienenbonus
überprüfen müsse, „denn wenn sehr, sehr lange Züge
fahren und dies in hoher Dichte, muss man überprüfen, weil die
Bedingungen, unter denen man ermittelt hat, damit nicht übereinstimmen.“
(Protokoll der o.g. Sitzung, S. 22/71). Die Anzahl der Güterzüge
liegt in der o.g. „vergleichenden Untersuchung“ ähnlich wie in der
Zum anderen stellt sich aber die viel entscheidendere Frage, ob es überhaupt einen Sinn hat, bei einer derartigen Lärmbelastung während der Nacht noch nach der Lästigkeit zu fragen. Immerhin ist eine derartige Lärmbelastung unstrittig gesundheitsgefährdend. Medizinisch ist bis heute kein Unterschied in der Lästigkeit von Straßen- und Schienenlärm festzustellen, was auch die o. g. Untersuchung in ihrem physiologischen Untersuchungsteil wieder bestätigt. Auch physikalisch werden Straßen- und Schienenverkehrslärm gleich bewertet, was Grundlage für die Untersuchung war. Es bleibt zu hoffen, dass sich mit dieser Untersuchung nicht eine liebgewonnene Theorie einer beherrschenden Schule weiter durchsetzt, sondern sich Sachverständige unterschiedlicher Auffassung zu Wort melden. Sibylla Windelberg,
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Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. Januar 2001