| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
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Anmerkungen zum Einstieg
in die Lärmsanierung an Schienenwegen in Hannover
Oktober 20000
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Nach
jahrzehntelangem Ringen war es 1998 endlich soweit: der Einstieg in die
Lärmsanierung an Schienenwegen wurde mit dem Regierungswechsel
beschlossen. 100 Millionen DM wurden 1999 erstmalig – nach unseren
Informationen aus dem Etat der Deutsche Bahn AG für die Instandhaltung
der Schienenwege entnommen, um Mittel für die Lärmsanierung an
Schienenwegen zur Verfügung zu haben.. Es ist die erklärte Absicht,
auch weiterhin jährlich aus diesem Etat 100 Millionen für die Lärmsanierung
abzuzweigen. Die
DB AG wurde aufgefordert, nach ihrem Ermessen die Sanierungsabschnitte
zu benennen. Zu diesem Zweck erstellte die DB AG eine Prioritätenliste.
An erster Stelle dieser Liste steht ein Sanierungsabschnitt in Hannover.
Doch infolge des Regierungswechsels und des späten Inkrafttretens des
Haushaltsgesetztes 1999 wurde in 1999 nur ein Teil des Geldes für Lärmsanierung
ausgegeben - nicht in Hannover, sondern an unbekanntem Ort. Die
verbleibenden Mittel kamen dem Schienenausbau zugute. Dennoch
erklärte die DB AG am 13.1.00 in ihrer Pressekonferenz, dass die
Betroffenen in Hannover bundesweit als Erste von dem Sanierungsprogramm
profitieren würden. Einige Wochen nach dieser Erklärung wurden die
Betroffenen mit einer amtlichen Bekanntmachung in der Tageszeitung auf
die Eröffnung des Planfeststellungsverfahren und die Fristen für
Einwendungen hingewiesen. Ein dreiviertel Jahr geschah dann nichts mehr.
Dann fand der Erörterungstermin am 14.9.00 statt. Bei dieser
Gelegenheit erklärte die DB AG, dass mit dem Einstieg in die Lärmsanierung
in Hannover nicht vor 2001 zu rechnen sei. Die Betroffenen fragten sich,
ob denn die DB AG beschlossen habe, die verbleibenden Mittel auch in
2000 dem Schienenausbau zugute kommen zu lassen nach dem Motto: Je
weniger Lärmsanierung –desto mehr Schienenausbau! Das
erste Planfeststellungsverfahren zum Einstieg in die Lärmsanierung
weist erhebliche Defizite auf, aber besonders die Gleichgültigkeit und
Geringschätzung, mit der die DB AG den Einstieg in die Lärmsanierung
in Hannover plant, hat die Betroffenen, die sich jahrelang eben für
diesen Einstieg eingesetzt haben, tief getroffen. Auch
die Stadt Hannover hat ihre Enttäuschung zum Ausdruck gebracht. Sie
bedauert sehr, dass die DB AG die meisten von der Stadt angeregten Maßnahmen
zur Optimierung des geplanten Lärmschutzes nicht aufgegriffen hat. Insgesamt
machte die Erörterung vier für die Planung wesentliche Defizite
deutlich: 1.
Nach Angaben der DB AG wurde der Lärm nur von der Schienenstrecke
erfasst, die planfestgestellt werden soll. Andere Lärmquellen wie z.B.
der Schienenverkehrslärm im nahegelegenen Kreuzungsbereich, der
Schienenverkehrslärm einer nicht planfestgestellten Abzweigung blieben
bei der Lärmberechnung ebenso unberücksichtigt wie der Verkehrslärm
stark befahrener Straßen im betroffenen Bereich. Eine derartig lückenhafte
Erfassung der Lärmsituation widerspricht einschlägigen
Rechtsvorschriften (BImSchG, UVPG, UVPÄndRL 97/11/EG....) Das
niedersächsische Umweltministerium ist deshalb auch fachaufsichtlich tätig
geworden und hat darauf hingewiesen, dass ein Nachweis
entscheidungserheblicher Bewertungsdefizite den
Planfeststellungsbeschluss angreifbar machen kann. Es empfiehlt eine
umfassende Lärmermittlung und Planergänzun 2.Wie
sich bei dem o.g. Erörterungstermin zeigte, lehnt die DB AG in Hannover
das besonders geschliffene Gleis als Lärmsanierungsmaßnahme nunmehr
ab, obwohl sie diese Maßnahme in ihrer o.g. Presserklärung noch ausdrücklich
als ergänzende Lärmsanierungsmaßnahme hervorgehoben hatte. Den Lärm
bereits an der Quelle zu reduzieren, ist ein wichtiges politisches Ziel,
das die DB AG an anderen Orten umzusetzen versucht. Die Betroffenen
fragen sich, ob die DB AG nach ihrem Ermessen, hier diese, dort jene und
an dritter Stelle keine Lärmsanierungsmaßnahme einsetzen kann. 3.
Ein wesentliches Defizit in diesem Planfeststellungsverfahren ist die
mangelnde Bereitschaft der DB AG zum Gespräch. Beschlüsse und Maßnahmen
fasst dieDB AG Hannover hinter verschlossenen Türen, ohne sich mit den
Betroffenen auszutauschen. Erstmalig bei dem Erörterungstermin hatten
die Betroffenen Gelegenheit, auf planerische Defizite mündlich
hinzuweisen – eine Gelegenheit, die zu diesem Zeitpunkt lediglich nur
noch der Formalität zu dienen hatte. Dass
der Umgang mit Betroffenen auch ein ganz anderer sein kann, zeigt die
Aufgeschlossenheit der DB AG im Rheintal. Dort werden schon seit längerer
Zeit vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens Bedenken und Wünsche
mit den Betroffenen auf Informationsveranstaltungen erörtert. Die
Betroffenen können die Wahl der Sanierungsmaßnahme mitentscheiden. Sie
werden in das Verfahren mit einbezogen. Im Rheintal liegt es im
Interesse aller Beteiligten, das Planfeststellungsverfahren - nach dem
vorgezogenen Abwägungsprozess - zügig durchzuziehen. Im Rheintal setzt
die DB AG das Schleifen der Gleise – neben Schallschutzwänden und
Schallschutzfenstern als Lärmsanierungsmassnahme ein. 4.
Ein ganz erhebliches Defizit ist die Tatsache, dass eine zügige
Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahme in Hannover nicht stattfindet. Es
ist somit zu befürchten, dass die bereitgestellten Mittel für dieses
Jahr nicht für die Lärmsanierung eingesetzt und anderen Zwecken zugeführt
werden. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die Antwort des
Parlamentarischen Staatssekretärs Kurt Bodewig vom 22.3.00 zur Frage,
ob es 1999 „aus dem Bundeshaushalt einen Mittelabfluss für Lärmsanierung“
gegeben hat: „Mit
Rücksicht auf das infolge des Regierungswechsels späten Inkrafttretens
des Haushaltgesetzes 1999 konnten die für den Einsatz der Mittel
erforderlichen rechtlichen und planerischen Klärungen erst Mitte des
Jahres beginnen. Infolgedessen konnte nur ein Teil der vorgesehenen
Mittel für die Lärmsanierung unmittelbar Verwendung finden. Die
verbleibenden Mittel sind dem Schienenausbau zugute gekommen. Es ist
davon auszugehen, dass die im Haushalt 2000 veranschlagten Mittel in
vollem Umfang Maßnahmen zur Lärmsanierung zugeführt werden können.“ Beispielhaft
bereitet die schweizerische Bundesbahn ihren Einstieg in die Lärmsanierung
vor. Jedem Betroffenen schickte sie im Juli dieses Jahres eine Broschüre.
Dieser Broschüre kann jeder Betroffene den Umfang der Maßnahmen und
den Zeitplan entnehmen. Das beigelegte – persönliche - Anschreiben
beginnt mit den Sätzen:“ Sie gehören zu den rund 300 000 Personen,
die täglich von übermäßigem Bahnlärm gestört werden. Fehlende
Mittel verhinderten bisher die Umsetzung der seit Ende 1986 gültigen Lärmschutzverordnung.
Jetzt können Sie wie wir mit einer ruhigeren Zukunft rechnen.“ Bleibt
zu hoffen, Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V. |