Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

 

 

Anmerkungen zum Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen in Hannover
Oktober 20000  

 

Nach jahrzehntelangem Ringen war es 1998 endlich soweit: der Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen wurde mit dem Regierungswechsel beschlossen. 100 Millionen DM wurden 1999 erstmalig – nach unseren Informationen aus dem Etat der Deutsche Bahn AG für die Instandhaltung der Schienenwege entnommen, um Mittel für die Lärmsanierung an Schienenwegen zur Verfügung zu haben.. Es ist die erklärte Absicht, auch weiterhin jährlich aus diesem Etat 100 Millionen für die Lärmsanierung abzuzweigen.

Die DB AG wurde aufgefordert, nach ihrem Ermessen die Sanierungsabschnitte zu benennen. Zu diesem Zweck erstellte die DB AG eine Prioritätenliste. An erster Stelle dieser Liste steht ein Sanierungsabschnitt in Hannover. Doch infolge des Regierungswechsels und des späten Inkrafttretens des Haushaltsgesetztes 1999 wurde in 1999 nur ein Teil des Geldes für Lärmsanierung ausgegeben - nicht in Hannover, sondern an unbekanntem Ort. Die verbleibenden Mittel kamen dem Schienenausbau zugute.

Dennoch erklärte die DB AG am 13.1.00 in ihrer Pressekonferenz, dass die Betroffenen in Hannover bundesweit als Erste von dem Sanierungsprogramm profitieren würden. Einige Wochen nach dieser Erklärung wurden die Betroffenen mit einer amtlichen Bekanntmachung in der Tageszeitung auf die Eröffnung des Planfeststellungsverfahren und die Fristen für Einwendungen hingewiesen. Ein dreiviertel Jahr geschah dann nichts mehr. Dann fand der Erörterungstermin am 14.9.00 statt. Bei dieser Gelegenheit erklärte die DB AG, dass mit dem Einstieg in die Lärmsanierung in Hannover nicht vor 2001 zu rechnen sei. Die Betroffenen fragten sich, ob denn die DB AG beschlossen habe, die verbleibenden Mittel auch in 2000 dem Schienenausbau zugute kommen zu lassen nach dem Motto:

Je weniger Lärmsanierung –desto mehr Schienenausbau!

Das erste Planfeststellungsverfahren zum Einstieg in die Lärmsanierung weist erhebliche Defizite auf, aber besonders die Gleichgültigkeit und Geringschätzung, mit der die DB AG den Einstieg in die Lärmsanierung in Hannover plant, hat die Betroffenen, die sich jahrelang eben für diesen Einstieg eingesetzt haben, tief getroffen.

Auch die Stadt Hannover hat ihre Enttäuschung zum Ausdruck gebracht. Sie bedauert sehr, dass die DB AG die meisten von der Stadt angeregten Maßnahmen zur Optimierung des geplanten Lärmschutzes nicht aufgegriffen hat.

Insgesamt machte die Erörterung vier für die Planung wesentliche Defizite deutlich:

1. Nach Angaben der DB AG wurde der Lärm nur von der Schienenstrecke erfasst, die planfestgestellt werden soll. Andere Lärmquellen wie z.B. der Schienenverkehrslärm im nahegelegenen Kreuzungsbereich, der Schienenverkehrslärm einer nicht planfestgestellten Abzweigung blieben bei der Lärmberechnung ebenso unberücksichtigt wie der Verkehrslärm stark befahrener Straßen im betroffenen Bereich. Eine derartig lückenhafte Erfassung der Lärmsituation widerspricht einschlägigen Rechtsvorschriften (BImSchG, UVPG, UVPÄndRL 97/11/EG....)

Das niedersächsische Umweltministerium ist deshalb auch fachaufsichtlich tätig geworden und hat darauf hingewiesen, dass ein Nachweis entscheidungserheblicher Bewertungsdefizite den Planfeststellungsbeschluss angreifbar machen kann. Es empfiehlt eine umfassende Lärmermittlung und Planergänzun

2.Wie sich bei dem o.g. Erörterungstermin zeigte, lehnt die DB AG in Hannover das besonders geschliffene Gleis als Lärmsanierungsmaßnahme nunmehr ab, obwohl sie diese Maßnahme in ihrer o.g. Presserklärung noch ausdrücklich als ergänzende Lärmsanierungsmaßnahme hervorgehoben hatte. Den Lärm bereits an der Quelle zu reduzieren, ist ein wichtiges politisches Ziel, das die DB AG an anderen Orten umzusetzen versucht. Die Betroffenen fragen sich, ob die DB AG nach ihrem Ermessen, hier diese, dort jene und an dritter Stelle keine Lärmsanierungsmaßnahme einsetzen kann.

3. Ein wesentliches Defizit in diesem Planfeststellungsverfahren ist die mangelnde Bereitschaft der DB AG zum Gespräch. Beschlüsse und Maßnahmen fasst dieDB AG Hannover hinter verschlossenen Türen, ohne sich mit den Betroffenen auszutauschen. Erstmalig bei dem Erörterungstermin hatten die Betroffenen Gelegenheit, auf planerische Defizite mündlich hinzuweisen – eine Gelegenheit, die zu diesem Zeitpunkt lediglich nur noch der Formalität zu dienen hatte.

Dass der Umgang mit Betroffenen auch ein ganz anderer sein kann, zeigt die Aufgeschlossenheit der DB AG im Rheintal. Dort werden schon seit längerer Zeit vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens Bedenken und Wünsche mit den Betroffenen auf Informationsveranstaltungen erörtert. Die Betroffenen können die Wahl der Sanierungsmaßnahme mitentscheiden. Sie werden in das Verfahren mit einbezogen. Im Rheintal liegt es im Interesse aller Beteiligten, das Planfeststellungsverfahren - nach dem vorgezogenen Abwägungsprozess - zügig durchzuziehen. Im Rheintal setzt die DB AG das Schleifen der Gleise – neben Schallschutzwänden und Schallschutzfenstern als Lärmsanierungsmassnahme ein.

4. Ein ganz erhebliches Defizit ist die Tatsache, dass eine zügige Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahme in Hannover nicht stattfindet. Es ist somit zu befürchten, dass die bereitgestellten Mittel für dieses Jahr nicht für die Lärmsanierung eingesetzt und anderen Zwecken zugeführt werden. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Kurt Bodewig vom 22.3.00 zur Frage, ob es 1999 „aus dem Bundeshaushalt einen Mittelabfluss für Lärmsanierung“ gegeben hat:

„Mit Rücksicht auf das infolge des Regierungswechsels späten Inkrafttretens des Haushaltgesetzes 1999 konnten die für den Einsatz der Mittel erforderlichen rechtlichen und planerischen Klärungen erst Mitte des Jahres beginnen. Infolgedessen konnte nur ein Teil der vorgesehenen Mittel für die Lärmsanierung unmittelbar Verwendung finden. Die verbleibenden Mittel sind dem Schienenausbau zugute gekommen. Es ist davon auszugehen, dass die im Haushalt 2000 veranschlagten Mittel in vollem Umfang Maßnahmen zur Lärmsanierung zugeführt werden können.“

Beispielhaft bereitet die schweizerische Bundesbahn ihren Einstieg in die Lärmsanierung vor. Jedem Betroffenen schickte sie im Juli dieses Jahres eine Broschüre. Dieser Broschüre kann jeder Betroffene den Umfang der Maßnahmen und den Zeitplan entnehmen. Das beigelegte – persönliche - Anschreiben beginnt mit den Sätzen:“ Sie gehören zu den rund 300 000 Personen, die täglich von übermäßigem Bahnlärm gestört werden. Fehlende Mittel verhinderten bisher die Umsetzung der seit Ende 1986 gültigen Lärmschutzverordnung. Jetzt können Sie wie wir mit einer ruhigeren Zukunft rechnen.“

Bleibt zu hoffen,
- dass die Deutsche Bahn AG in Zukunft ihre Einstellung ändert,
- sich für eine flexible, schnelle Lärmsanierung ihrer Strecken einsetzt und
- die Betroffenen nicht nur wie lästige Schreihälse behandelt, die unaufhörlich unberechtigte Forderungen stellen.

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
Sibylla Windelberg