Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Nicht der Lärm – der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma

 

Anmerkungen zu einer Veranstaltung mit politischen Vertretern

Es könnte gestern gewesen, heute oder morgen sein, hier oder dort. Es könnte sich um diese oder jene Sache handeln. Es könnten diese oder jene Veranstalter sein. Dies alles ist hier nicht wichtig. Den politischen Vertretern soll die Aufmerksamkeit gewidmet sein. Nehmen diese an beliebigem Ort während einer beliebigen Veranstaltung zu einer beliebigen Sache Stellung, so liegt ihrem Engagement in der Regel jeweils eine ganz bestimmte Methode zu Grunde: Aus Abneigung, am Ende in die Pflicht genommen zu werden, reichen sie rechtzeitig die Verantwortung von einem zum anderen weiter. So können sie sich alle verantwortlich fühlen und sind es im entscheidenden Augenblick doch nicht. Dazu ein beliebiges Beispiel:
Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung hatte eingeladen in den Rittersaal der Godesburg auf dem Godesberg. Von diesem schönen Veranstaltungsort aus bot sich den Teilnehmern ein herrlicher Panoramablick. Der Verkehrslärm brodelte weit entfernt unten im Tal - keinesfalls störend.

Der Ort war für diese Veranstaltung unbeabsichtigt gut gewählt, machte er doch sichtbar, welchen Standort politische Vertreter sämtlicher Parteien bevorzugt wählen, auch wenn sie sich - wohl oder übel - mit Lärm beschäftigen müssen.
Die Lärmschutzpolitik der Bundestagsparteien sollte auf den Prüfstand, so lautete das Motto.
Vertreter sämtlicher Parteien waren der Einladung gefolgt, z.T. als Vertreter der Vertreter. Es kamen auch Vertreter, die nur für ihr Statement Zeit mitbrachten und danach  wieder gingen - wegen wichtigerer Termine.
Nach den Statements war eine offene Diskussion geplant. An wen aber sollten sich die Teilnehmer wenden? Die „Verantwortlichen“ waren nicht da, d. h. diejenigen, die sich in der Opposition für eine bessere Lärmschutzpolitik eingesetzt hatten und nun – als Mitglied der Regierungskoalition - Rede und Antwort stehen sollten. Das große Dilemma der Lärmschutzpolitik zeigte sich spätestens zu diesem Zeitpunkt in seiner ganzen Ausweglosigkeit: Die Diskussion um den Lärm findet überwiegend nicht mit den „Verantwortlichen“ statt - wer immer sie sein mögen. Die Chronik zur Lärmsanierung an Schienenwegen zeigt dies deutlich.
- Bisher lehnt die SPD eine gesetzliche Regelung für Lärmsanierung an Schienenwegen ab – solange sie regiert.
- Bisher forderte die CDU Lärmsanierung an Schienenwegen – solange sie nicht regierte.
- Bisher lehnte die FDP Lärmsanierung an Schienenwegen ab, da sie fast immer mitregierte.
- Bisher sahen die GRÜNEN in Lärmsanierung an Schienenwegen einen Interessenkonflikt, da sie vorrangig den Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern wollen.

Bisher scheint dieses Verhaltensmuster seine Gültigkeit zu behalten. Dazu nur zwei Beispiele:
1. In der Opposition setzte sich Edelgard Bulmahn in ihrem Wahlkreis über mehrere Jahre für Lärmsanierung an Schienenwegen ein und kritisierte bei jeder Gelegenheit den formalen Standpunkt, auf den die Regierung sich zurückgezogen hatte. Als Kabinettsmitglied der neuen Regierung zieht sie sich ebenfalls genau auf diesen formalen Standpunkt zurück.
2. Als regierende Partei lehnte die CDU jeden Antrag der Opposition zur Bereitstellung von Geldern für die Lärmsanierung an Schienenwegen ab. Als Opposition fordert die CDU 1999 mit einem Antrag bereits 250 Mill. DM für Lärmsanierung an Schienenwegen. Diesen Antrag lehnte die Regierungskoalition ab.

Die Bereitstellung von 100 Mill. DM im Jahr 1999, von 40 Mill. DM für das Jahr 2000 und von 20 Mill. DM für 2001 - angeblich  zum Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen – widerspricht dem o.g. Verhaltensmuster keineswegs. Diejenigen, die das Geld beantragten und bewilligten, scheinen ihre Verantwortung für den Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen längst an die Bahn abgetreten zu haben. Diese kann offensichtlich selbst entscheiden, ob sie das Geld lieber für ohnehin notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, d.h. für Schleifen von verriffelten Schienen und Auswechseln verformter Räder, oder für eine bauliche Lärmsanierungsmaßnahme vor Ort einsetzen will. Die jetzige Regierung ist als erste auf die Idee gekommen, Instandhaltungsmaßnahmen an Schienen und Zügen als Maßnahmen zum Einstieg in die Lärmsanierung zu erklären. Es ist der Versuch, mit Hilfe dieser Erklärung darüber hinweg zu täuschen, dass es wirksame Lärmsanierung vor Ort in diesem Jahr kaum – und wenn doch – nur nach dem „Windhundprinzip“ geben wird, so erheblich ist der Zeitdruck für die Durchführung einer Planfeststellung. Nach politischem Willen soll am Ende des Jahres das Geld verfallen. Mit anderen Worten: Die Bahn erhält eine Subvention, über die sie nach eigenem Ermessen frei verfügen kann. Erklärt die Bahn, sie könne in diesem Jahr kein Planfeststellungsverfahren mehr zum Abschluss bringen, so hätte sie 100 Mill. DM für Instandhaltungsmaßnahmen ihres pflegebedürftigen Betriebssystems zur Verfügung und es bliebe kein Pfennig übrig für Lärmsanierung. Diese fände dann nicht vor Ort, sondern „an der Quelle“ statt, d.h. im Rechnerprogramm unter der Vorgabe: „je mehr Güterzüge fahren – desto leiser soll es werden“.

Ein unglaublich übler Trick der „Verantwortlichen“ - wer immer sie sein mögen.
Nicht der Lärm – der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma.
Nicht das  Problem – der Umgang mit dem Problem ist in der Regel das Problem.
Mai 1999

Sibylla Windelberg
 
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