| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Nicht der Lärm – der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma |
Es könnte gestern gewesen, heute oder morgen sein, hier oder dort.
Es könnte sich um diese oder jene Sache handeln. Es könnten diese
oder jene Veranstalter sein. Dies alles ist hier nicht wichtig. Den politischen
Vertretern soll die Aufmerksamkeit gewidmet sein. Nehmen diese an beliebigem
Ort während einer beliebigen Veranstaltung zu einer beliebigen Sache
Stellung, so liegt ihrem Engagement in der Regel jeweils eine ganz bestimmte
Methode zu Grunde: Aus Abneigung, am Ende in die Pflicht genommen zu werden,
reichen sie rechtzeitig die Verantwortung von einem zum anderen weiter.
So können sie sich alle verantwortlich fühlen und sind es im
entscheidenden Augenblick doch nicht. Dazu ein beliebiges Beispiel:
Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung hatte eingeladen
in den Rittersaal der Godesburg auf dem Godesberg. Von diesem schönen
Veranstaltungsort aus bot sich den Teilnehmern ein herrlicher Panoramablick.
Der Verkehrslärm brodelte weit entfernt unten im Tal - keinesfalls
störend.
Der Ort war für diese Veranstaltung unbeabsichtigt gut gewählt,
machte er doch sichtbar, welchen Standort politische Vertreter sämtlicher
Parteien bevorzugt wählen, auch wenn sie sich - wohl oder übel
- mit Lärm beschäftigen müssen.
Die Lärmschutzpolitik der Bundestagsparteien sollte auf den Prüfstand,
so lautete das Motto.
Vertreter sämtlicher Parteien waren der Einladung gefolgt, z.T.
als Vertreter der Vertreter. Es kamen auch Vertreter, die nur für
ihr Statement Zeit mitbrachten und danach wieder gingen - wegen wichtigerer
Termine.
Nach den Statements war eine offene Diskussion geplant. An wen aber
sollten sich die Teilnehmer wenden? Die „Verantwortlichen“ waren nicht
da, d. h. diejenigen, die sich in der Opposition für eine bessere
Lärmschutzpolitik eingesetzt hatten und nun – als Mitglied der Regierungskoalition
- Rede und Antwort stehen sollten. Das große Dilemma der Lärmschutzpolitik
zeigte sich spätestens zu diesem Zeitpunkt in seiner ganzen Ausweglosigkeit:
Die Diskussion um den Lärm findet überwiegend nicht mit den „Verantwortlichen“
statt - wer immer sie sein mögen. Die Chronik zur Lärmsanierung
an Schienenwegen zeigt dies deutlich.
- Bisher lehnt die SPD eine gesetzliche Regelung für Lärmsanierung
an Schienenwegen ab – solange sie regiert.
- Bisher forderte die CDU Lärmsanierung an Schienenwegen – solange
sie nicht regierte.
- Bisher lehnte die FDP Lärmsanierung an Schienenwegen ab, da
sie fast immer mitregierte.
- Bisher sahen die GRÜNEN in Lärmsanierung an Schienenwegen
einen Interessenkonflikt, da sie vorrangig den Verkehr von der Straße
auf die Schiene verlagern wollen.
Bisher scheint dieses Verhaltensmuster seine Gültigkeit zu behalten.
Dazu nur zwei Beispiele:
1. In der Opposition setzte sich Edelgard Bulmahn in ihrem Wahlkreis
über mehrere Jahre für Lärmsanierung an Schienenwegen ein
und kritisierte bei jeder Gelegenheit den formalen Standpunkt, auf den
die Regierung sich zurückgezogen hatte. Als Kabinettsmitglied der
neuen Regierung zieht sie sich ebenfalls genau auf diesen formalen Standpunkt
zurück.
2. Als regierende Partei lehnte die CDU jeden Antrag der Opposition
zur Bereitstellung von Geldern für die Lärmsanierung an Schienenwegen
ab. Als Opposition fordert die CDU 1999 mit einem Antrag bereits 250 Mill.
DM für Lärmsanierung an Schienenwegen. Diesen Antrag lehnte die
Regierungskoalition ab.
Die Bereitstellung von 100 Mill. DM im Jahr 1999, von 40 Mill. DM für das Jahr 2000 und von 20 Mill. DM für 2001 - angeblich zum Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen – widerspricht dem o.g. Verhaltensmuster keineswegs. Diejenigen, die das Geld beantragten und bewilligten, scheinen ihre Verantwortung für den Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen längst an die Bahn abgetreten zu haben. Diese kann offensichtlich selbst entscheiden, ob sie das Geld lieber für ohnehin notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, d.h. für Schleifen von verriffelten Schienen und Auswechseln verformter Räder, oder für eine bauliche Lärmsanierungsmaßnahme vor Ort einsetzen will. Die jetzige Regierung ist als erste auf die Idee gekommen, Instandhaltungsmaßnahmen an Schienen und Zügen als Maßnahmen zum Einstieg in die Lärmsanierung zu erklären. Es ist der Versuch, mit Hilfe dieser Erklärung darüber hinweg zu täuschen, dass es wirksame Lärmsanierung vor Ort in diesem Jahr kaum – und wenn doch – nur nach dem „Windhundprinzip“ geben wird, so erheblich ist der Zeitdruck für die Durchführung einer Planfeststellung. Nach politischem Willen soll am Ende des Jahres das Geld verfallen. Mit anderen Worten: Die Bahn erhält eine Subvention, über die sie nach eigenem Ermessen frei verfügen kann. Erklärt die Bahn, sie könne in diesem Jahr kein Planfeststellungsverfahren mehr zum Abschluss bringen, so hätte sie 100 Mill. DM für Instandhaltungsmaßnahmen ihres pflegebedürftigen Betriebssystems zur Verfügung und es bliebe kein Pfennig übrig für Lärmsanierung. Diese fände dann nicht vor Ort, sondern „an der Quelle“ statt, d.h. im Rechnerprogramm unter der Vorgabe: „je mehr Güterzüge fahren – desto leiser soll es werden“.
Ein unglaublich übler Trick der „Verantwortlichen“ - wer immer
sie sein mögen.
Nicht der Lärm – der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche
Dilemma.
Nicht das Problem – der Umgang mit dem Problem ist in der Regel
das Problem.
Mai 1999
Sibylla Windelberg
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