| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Nicht der Lärm – der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma |
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Es könnte gestern gewesen, heute oder morgen sein, hier oder dort.
Es könnte sich um diese oder jene Sache handeln. Es könnten diese
oder jene Veranstalter sein. Dies alles ist hier nicht wichtig. Den politischen
Vertretern soll die Aufmerksamkeit gewidmet sein. Nehmen diese an beliebigem
Ort während einer beliebigen Veranstaltung zu einer beliebigen Sache
Stellung, so liegt ihrem Engagement in der Regel jeweils eine ganz bestimmte
Methode zu Grunde: Aus Abneigung, am Ende in die Pflicht genommen zu werden,
reichen sie rechtzeitig die Verantwortung von einem zum anderen weiter.
So können sie sich alle verantwortlich fühlen und sind es im
entscheidenden Augenblick doch nicht. Dazu ein beliebiges Beispiel:
Der Ort war für diese Veranstaltung unbeabsichtigt gut gewählt, machte er
doch sichtbar, welchen Standort politische Vertreter sämtlicher Parteien
bevorzugt wählen, auch wenn sie sich - wohl oder übel - mit Lärm
beschäftigen müssen.
Bisher scheint dieses Verhaltensmuster seine Gültigkeit zu behalten.
Dazu nur zwei Beispiele:
Die Bereitstellung von 100 Mill. DM im Jahr 1999, von 40 Mill. DM für das Jahr 2000 und von 20 Mill. DM für 2001 - angeblich zum Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen – widerspricht dem o.g. Verhaltensmuster keineswegs. Diejenigen, die das Geld beantragten und bewilligten, scheinen ihre Verantwortung für den Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen längst an die Bahn abgetreten zu haben. Diese kann offensichtlich selbst entscheiden, ob sie das Geld lieber für ohnehin notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, d.h. für Schleifen von verriffelten Schienen und Auswechseln verformter Räder, oder für eine bauliche Lärmsanierungsmaßnahme vor Ort einsetzen will. Die jetzige Regierung ist als erste auf die Idee gekommen, Instandhaltungsmaßnahmen an Schienen und Zügen als Maßnahmen zum Einstieg in die Lärmsanierung zu erklären. Es ist der Versuch, mit Hilfe dieser Erklärung darüber hinweg zu täuschen, dass es wirksame Lärmsanierung vor Ort in diesem Jahr kaum – und wenn doch – nur nach dem „Windhundprinzip“ geben wird, so erheblich ist der Zeitdruck für die Durchführung einer Planfeststellung. Nach politischem Willen soll am Ende des Jahres das Geld verfallen. Mit anderen Worten: Die Bahn erhält eine Subvention, über die sie nach eigenem Ermessen frei verfügen kann. Erklärt die Bahn, sie könne in diesem Jahr kein Planfeststellungsverfahren mehr zum Abschluss bringen, so hätte sie 100 Mill. DM für Instandhaltungsmaßnahmen ihres pflegebedürftigen Betriebssystems zur Verfügung und es bliebe kein Pfennig übrig für Lärmsanierung. Diese fände dann nicht vor Ort, sondern „an der Quelle“ statt, d.h. im Rechnerprogramm unter der Vorgabe: „je mehr Güterzüge fahren – desto leiser soll es werden“. Ein unglaublich übler Trick der „Verantwortlichen“ - wer immer sie sein
mögen.
Sibylla Windelberg |