Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

„Wer am lautesten schreit bekommt Lärmschutz zuletzt“

 

Bundeshaushalt 1999: 100 Mill. DM für Lärmsanierung an Schienenwegen

Februar 1999 mit Anmerkungen von Feb.

 

Man beachte das Erscheinungsdatum dieser Anmerkungen

Kinder bedienen sich der „stillen Post“ bisweilen auf Geburtstagsfeiern. Doch auch Erwach­sene benutzen gern dies Nachrichtensystem. Im Gegensatz zu den Erwachsenen wissen Kinder bei diesem Spiel am Ende genau, welcher Absender welche Nachricht abgeschickt hat. Je mehr die Botschaft missverstanden wird desto größer ist ihr Vergnügen.

Nicht so bei den Erwachsenen: Sie beachten die Spielregeln nicht: Meistens bleiben die Absender unbekannt und eine noch so missverstandene Botschaft ist am Ende fast richtig.

Wer am lautesten schreit bekommt Lärmschutz zuletzt“. „Wer am lautesten schreit, kann es sich leisten“. Diese Botschaft geistert –in Variationen - durch das Nachrichtensystem der „stillen Post“. Die Absender sind unbekannt, die Empfänger sind die Betroffenen, die sich seit Jahren für den Einstieg in die Lärm­­sanierung an Schienenwegen einsetzen, die in einer Vielzahl von Briefen, Petitionen und Anträgen, in Anhörungen und Gesprächen, auf Tagungen und Kongressen immer wieder eine gesetzliche Regelung für die Lärmsanierung an Schienenwegen gefordert haben, Daß diese Betroffenen –Schreihälse genannt – nun als letzte bei der Lärmsanierung berücksichtigt werden sollen, kann nur ein Missverständnis sein

Nach welchen Kriterien soll aber das von der Regierung erstmalig zur Verfügung gestellte Geld für die Lärmsanierung an Schienenwegen verteilt werden?

Im Umweltbundesamt (UBA) wird die Lärmvermeidung an der Quelle gegenüber dem Errichten von Schallschutzwänden bevorzugt. Das UBA setzt sich – nach Auskunft von Dr. Friedrich - dafür ein, daß mindestens die Hälfte der 100 Millionen für Schienenschleifen, das Auswechseln verformter Räder und die Umrüstung von Bremsen verwendet wird. Diese Maßnahme sei effektiver und letztlich preisgünstiger als die Errichtung von Wänden. Die europäischen Bahnen hätten der EU versprochen, bei jeder Inspektion die Wagen umzurüsten. Das gesamte Schienennetz der DB AG solle durch Schleifen auf „Normalzustand“ gebracht werden. Zusammen mit der Umrüstung sämtlicher Güterwagen in der EU werde in 6 – 8 Jahren eine Lärmreduzierung von 8 – 10 dB( A) erzielt.

Die „stille Post“ läßt grüßen! Mindestens 50 Mill. DM scheint dieser Gruß dem UBA wert!

Die EU Kommission erwähnt in ihrem Report from the Conference, 7./8.9.98, Copenhagen
daß die Bahngesellschaften sich z.Zt. bemühen, eine freiwillige Vereinbarung auszuarbeiten. Sie wollen versuchen, in den nächsten 5 Jahren sämtliche verformte Räder und sämtliche Bremsen an allen Güterwagen auszuwechseln (2 Mill. in Europa). Durch dieses Programm erwarte man eine Lärmreduzierung um 5 – 8 dB(A).
Seit 25 Jahren bemüht sich die EU bisher vergeblich, eine verbindliche Regelung über zulässige Geräuschpegel für Schienenfahrzeuge zu erlassen. Was sich verbindlich bisher nicht regeln ließ, soll nun freiwillig zu regeln sein? Das könnte ein Mißverständnis sein.

Die DB AG hält es für ausgeschlossen, daß innerhalb des o.g. Zeitraumes eine Umrüstung sämtlicher Güterwagen in der EU möglich sei. Mehrere Gründe sprechen – nach Auskunft von Herrn Kettner und Herrn Dr. Geßner - dagegen: 

Technisch sei das neue Bremssystem noch nicht ausgereift. Es sei noch in der Erprobung. 

Die Schweizer Bahn teste zusammen mit der DB z.Z. den neuen Bremsbelag. Das neue 
Bremssystem sei von der EU noch nicht zugelassen. Anmerkung ,Feb. 2011: Inzwischen ist das neue Bremssystem - die K- Sohle - zugelassen, aber diese wird nicht eingesetzt. Es wird auf die Zulassung eines preiswerteren Bremssystem gewartet. 

Es müsse in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten noch erhebliche Überzeugungsarbeit geleistet werden, besonders die osteuropäischen Bahnen seien ein großes Problem. Die Politik müsse erheblich mehr Mittel zur Verfügung stellen , wenn es in dem o.g. Zeitraum zu der erwünschten Umrüstung sämtlicher Güterzüge in der EU kommen solle.

Die Betroffenen haben sich seit Jahren für den Einstieg in die Lärmsanierung eingesetzt. Mit großer Enttäuschung stellen sie nun fest, daß uneffektive Maßnahmen ergriffen werden sollen: Der beliebige Einsatz von umgerüsteten Güterwagen führt zu keiner wahrnehmbaren Lärmreduzierung, solange nicht die jeweils lautesten Züge durch „leisere“ ersetzt werden.

Schienenschleifen ist Pflege und Erhalt des Verkehrsweges der Bahn. Die geltende Norm verpflichtet die Bahn, ihr Schienennetz durch Schleifen auf normalem Zustand zu halten. Durch ein einziges verformtes Rad eines schweren Güterzuges kann ein erneutes Schienenschleifen notwendig werden: Ein schlechter Schienenzustand führt zu einer zusätzlichen Lärmbelastung und damit zu einer Überschreitung der errechneten Emissionen

Wenn die Bahn jetzt zum Schienenschleifen Geld von der Regierung erhalten soll, heißt das mit anderen Worten: die Bahn hat ihr Schienennetz verkommen lassen, ihr ungepflegtes Schienennetz entspricht nicht der Norm, ist nicht „normal“!

Das Schleifen der Schiene, um die sich dem Anschein nach jahrelang keiner gekümmert hat, nun als effektiven Einstieg in die Lärmsanierung zu erklären, kann nur ein Mißverständnis sein.

Ünd der noch verbleibende Rest des Geldes, wie soll er für die Lärmsanierung eingesetzt werden? Soll die Verteilung von der - streng geheimen  - Anmerkung, Feb. 2011: inzwischen öffentlichen -- Prioritätenliste der DB abhängen? Dieser Liste, die so geheim ist, daß sie fast kein Mitarbeiter der DB kennt? Seit 1993 geistern höchst fragwürdige Kriterien, die zur ihrer Erstellung führten, im Nachrichten­system der „stillen Post“ herum

Vielleicht sind all die vermeintlichen Mißverständnisse am Ende doch keine Mißverständnisse? Vielleicht soll sogar bei dem jeweils lautesten Schreihals der Schienenzustand jeweils am ungepflegtesten sein?

Kinder können beim „stille Post“ Spiel wenigstens noch lachen!

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm fordert,
- daß die Prioritätenliste der Bahn AG und die Kriterien, die zu ihrer Erstellung geführt haben, offengelegt werden,
- daß die 100 Mill. DM nur für Maßnahmen bereitgestellt werden, die zu einer längerfristigen Lärmreduzierung führen und nicht für Maßnahmen, die allein nur der Instandhaltung dienen,
- daß neben der Höhe der Lärmbelastung ein weiteres wichtiges Kriterium die Höhe der Betroffenheit ist: Dort, wo es am lautesten ist und dort, wo sich die Anlieger am meisten belästigt fühlen, muß mit dem Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen begonnen werden.

 Sibylla Windelberg