Bundeshaushalt 1999: 100 Mill. DM für Lärmsanierung
an Schienenwegen
Kinder bedienen sich
der „stillen Post“ bisweilen auf Geburtstagsfeiern. Doch auch Erwachsene
benutzen gern dies Nachrichtensystem. Im Gegensatz zu den Erwachsenen wissen
Kinder
bei diesem Spiel am Ende genau, welcher Absender welche Nachricht abgeschickt
hat. Je mehr die Botschaft missverstanden wird desto größer
ist ihr Vergnügen.
Nicht so bei den Erwachsenen:
Sie beachten die Spielregeln nicht: meistens bleiben die Absender
unbekannt und eine noch so missverstandene Botschaft ist am Ende fast
richtig.
„Wer am lautesten schreit bekommt Lärmschutz
zuletzt“. „Wer am lautesten schreit, kann es sich leisten“. Diese Botschaft
geistert –in Variationen - durch das Nachrichtensystem der „stillen Post“.
Die Absender sind unbekannt, die Empfänger sind die Betroffenen, die
sich seit Jahren für den Einstieg in die Lärmsanierung
an Schienenwegen einsetzen, die in einer Vielzahl von Briefen, Petitionen
und Anträgen, in Anhörungen und Gesprächen, auf Tagungen
und Kongressen immer wieder eine gesetzliche Regelung für die Lärmsanierung
an Schienenwegen gefordert haben, Daß diese Betroffenen –Schreihälse
genannt – nun als letzte bei der Lärmsanierung berücksichtigt
werden sollen, kann nur ein Missverständnis sein.
Nach welchen Kriterien
soll aber das von der Regierung erstmalig zur Verfügung gestellte
Geld für die Lärmsanierung an Schienenwegen verteilt werden?
Im Umweltbundesamt
(UBA) wird die Lärmvermeidung an der Quelle gegenüber dem Errichten
von Schallschutzwänden bevorzugt. Das UBA setzt sich – nach Auskunft
von Dr. Friedrich - dafür ein, daß mindestens die Hälfte
der 100 Millionen für Schienenschleifen, das Auswechseln verformter
Räder und die Umrüstung von Bremsen verwendet wird. Diese Maßnahme
sei effektiver und letztlich preisgünstiger als die Errichtung von
Wänden. Die europäischen Bahnen hätten der EU versprochen,
bei jeder Inspektion die Wagen umzurüsten. Das gesamte Schienennetz
der DB AG solle durch Schleifen auf „Normalzustand“ gebracht werden. Zusammen
mit der Umrüstung sämtlicher Güterwagen in der EU werde
in 6 – 8 Jahren eine Lärmreduzierung von 8 – 10 dB( A) erzielt.
Die „stille Post“ läßt
grüßen! Mindestens 50 Mill. DM scheint dieser Gruß dem
UBA wert!
Die EU Kommission
erwähnt in ihrem Report from the Conference, 7./8.9.98, Copenhagen
daß die Bahngesellschaften
sich z.Zt. bemühen, eine freiwillige Vereinbarung auszuarbeiten.
Sie wollen versuchen, in den nächsten 5 Jahren sämtliche
verformte Räder und sämtliche Bremsen an allen Güterwagen
auszuwechseln (2 Mill. in Europa). Durch dieses Programm erwarte man eine
Lärmreduzierung um 5 – 8 dB(A).
Seit 25 Jahren bemüht
sich die EU bisher vergeblich, eine verbindliche Regelung über
zulässige Geräuschpegel für Schienenfahrzeuge zu erlassen.
Was sich verbindlich bisher nicht regeln ließ, soll nun freiwillig
zu regeln sein? Das könnte ein Mißverständnis sein.
Die DB AG hält
es für ausgeschlossen, daß innerhalb des o.g. Zeitraumes eine
Umrüstung sämtlicher Güterwagen in der EU möglich sei.
Mehrere Gründe sprechen – nach Auskunft von Herrn Kettner und Herrn
Dr. Geßner - dagegen:
Technisch
sei das neue Bremssystem noch nicht ausgereift. Es sei noch in der Erprobung.
Die
Schweizer Bahn teste zusammen mit der DB z.Z. den neuen Bremsbelag.
Das
neue Bremssystem sei von der EU noch nicht zugelassen.
Es
müsse in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten noch erhebliche Überzeugungsarbeit
geleistet werden, besonders die osteuropäischen Bahnen seien ein großes
Problem.
Die
Politik müsse erheblich mehr Mittel zur Verfügung stellen , wenn
es in dem o.g. Zeitraum zu der erwünschten Umrüstung sämtlicher
Güterzüge in der EU kommen solle.
Die Betroffenen haben
sich seit Jahren für den Einstieg in die Lärmsanierung eingesetzt.
Mit großer Enttäuschung stellen sie nun fest, daß uneffektive
Maßnahmen ergriffen werden sollen: Der beliebige Einsatz von
umgerüsteten Güterwagen führt zu keiner wahrnehmbaren Lärmreduzierung,
solange nicht die jeweils lautesten Züge durch „leisere“ ersetzt werden.
Schienenschleifen ist
Pflege und Erhalt des Verkehrsweges der Bahn. Die geltende Norm verpflichtet
die Bahn, ihr Schienennetz durch Schleifen auf normalem Zustand zu halten.
Durch ein einziges verformtes Rad eines schweren Güterzuges kann ein
erneutes Schienenschleifen notwendig werden: Ein schlechter Schienenzustand
führt zu einer zusätzlichen Lärmbelastung und damit zu einer
Überschreitung der errechneten Emissionen.
Wenn die Bahn jetzt
zum Schienenschleifen Geld von der Regierung erhalten soll, heißt
das mit anderen Worten: die Bahn hat ihr Schienennetz verkommen lassen,
ihr ungepflegtes Schienennetz entspricht nicht der Norm, ist nicht „normal“!
Das Schleifen der Schiene,
um die sich dem Anschein nach jahrelang keiner gekümmert hat, nun
als effektiven Einstieg in die Lärmsanierung zu erklären, kann
nur ein Mißverständnis sein.
Und der noch verbleibende
Rest des Geldes, wie soll er für die Lärmsanierung eingesetzt
werden? Soll die Verteilung von der - streng geheimen - Prioritätenliste
der DB abhängen? Dieser Liste, die so geheim ist, daß sie fast
kein Mitarbeiter der DB kennt? Seit 1993 geistern höchst fragwürdige
Kriterien, die zur ihrer Erstellung führten, im Nachrichtensystem
der „stillen Post“ herum.
Vielleicht sind all
die vermeintlichen Mißverständnisse am Ende doch keine Mißverständnisse?
Vielleicht soll sogar bei dem jeweils lautesten Schreihals der Schienenzustand
jeweils am ungepflegtesten sein?
Kinder können beim
„stille Post“ Spiel wenigstens noch lachen!
Die Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm fordert,
- daß die Prioritätenliste der Bahn AG und die Kriterien,
die zu ihrer Erstellung geführt haben, offengelegt werden,
- daß die 100 Mill. DM nur für Maßnahmen bereitgestellt
werden, die zu einer längerfristigen Lärmreduzierung führen
und nicht für Maßnahmen, die allein nur der Instandhaltung dienen,
- daß neben der Höhe der Lärmbelastung ein weiteres
wichtiges Kriterium die Höhe der Betroffenheit ist: Dort, wo es am
lautesten ist und dort, wo sich die Anlieger am meisten belästigt
fühlen, muß mit dem Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen
begonnen werden.
Sibylla
Windelberg
Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e. V.