| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
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Diese
Anmerkungen zur Lärmschutzpolitik sind bezüglich des Verhaltens unserer
Politiker heute noch so aktuell wie zu dem Zeitpunkt, als diese Seite
eingerichtet wurde. |
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Anmerkungen
zur Lärmschutzpolitik und Schienenlärm Die
Lärmschutzpolitik in unserem Land ist gekennzeichnet durch einen steten Wechsel
der Positionen – je nachdem, ob eine Partei in der Opposition oder als
Regierungspartei in der Verantwortung steht. In der Opposition wird stets
gefordert, was dann - ist die Partei an der Regierung – wieder verworfen wird.
Dieses Verhaltensmuster ist ein wesentliches Merkmal der Lärmschutzpolitik seit
1978 und reicht bis zum heutigen Tag. Das
aktuelle Beispiel, auf das hier eingegangen werden soll, reicht in seinen Anfängen
zurück bis in das Jahr 1995. In diesem Jahr bringt die SPD als
Oppositionspartei einen Antrag zur "Minderung des Verkehrslärms an Straßen
und Schienen" ein, in welchem sie den Deutschen Bundestag auffordert,
dieser möge seinerseits die Bundesregierung auffordern, ein Verkehrslärmschutzgesetz
ergänzend zur Verkehrslärmschutzverordnung vorzulegen mit dem Ziel, Lärmschutzmaßnahmen
auch für den Fall der Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienen
verbindlich zu machen." In ihrem Antrag weist sie Siebzehn
Sachverständige aus den verschiedensten Bereichen werden gebeten, schriftlich
und mündlich ihre Stellungnahmen zu dem SPD Antrag abzugeben anlässlich einer
öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. (1/1996
) Einer
der Sachverständigen ist Dr. Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er
gibt auf der Anhörung zu bedenken: „Das Fehlen eines gesetzlichen
Rechtsanspruches auf Einhaltung noch gesundheitsverträglicher Lärmbelastungen
verstößt „gegen die objektive (Mindest)- Schutzpflicht des Gesetzgebers
zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger aus Artikel 2
Absatz 2GG. . . . „Das Fehlen eines positiv-rechtlich geregelten
Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist
rechtsstaatlich bedenklich . . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten,
diesen Anspruch zu legeferieren.“ Berkemann
stellt die Frage: „ Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Problem:
Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir
sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutzpflichten nicht
nachkommt?“ Lärmsanierung
gesetzlich nicht zu regeln wegen fehlender Haushaltsmittel läßt die SPD nicht
gelten. In ihrem Antrag kritisiert sie die gegenwärtige Praxis des Bundes und
einiger Länder: „Lärmsanierung zu betreiben entsprechend der Haushaltslage -
aber ohne Rechtsanspruch der Betroffenen - reicht nicht aus, zumal die dabei
angewandten Sanierungs-Immissionsgrenzwerte wesentlich zu hoch sind". Der
SPD - Antrag wird von der Regierung abgelehnt. In
ihrer Presseerklärung zur Ablehnung ihres Antrages zitiert die SPD die o.g.
Ausführungen von Berkemann und erklärt: „Die Koalitionsmehrheit ist auch
heute dieser Schutzpflicht nicht nachgekommen. Sie hat ein weiteres Mal die
Gelegenheit vorbeigehen lassen, den Anspruch der Bürger auf Schutz vor
Verkehrslärm gesetzlich zu verankern. Weiterhin gibt es kein Verkehrslärmschutzgesetz,
das eine gerechte Behandlung der lärmgeschädigten Bürger an Straße und
Schiene garantiert.“ Und
Edelgard Bulmahn ergänzt: Ziel der SPD sei es: „diesen verfassungswidrigen
Zustand des mangelnden Lärmschutzes schnellstmöglich zu beenden.
Notwendig ist ein Verkehrslärmschutzgesetz, das die unzureichende Lärmschutz-Verordnung
ergänzt bzw. ersetzt." (E. Bulmahn ,Presseerklärung vom 18.1.96) 1997
unternimmt die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN einen neuen Versuch und bringt
einen Antrag zur „Vorlage eines Gesetzes zum Schutz vor Verkehrslärm an Straßen
und Schienen“ ein, ebenfalls mit der Forderung nach einem Lärmschutzgesetz.
„Auch bei Schienenwegen ist der Anspruch von Betroffenen auf Lärmsanierung
rechtsstaatlich sicherzustellen.“ Auch
die GRÜNEN halten den seitens der Regierung „stereotyp wiederholten Verweis
auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung“ für wenig befriedigend, „ weil er
zum einen den übergeordneten Schutz der Gesundheit für die Bevölkerung, aber
auch die Möglichkeiten für Umschichtungen im Rahmen des Haushaltes des
Bundesverkehrsministers ignoriert...Sollten die Finanzmittel trotz allem nicht
ausreichen, kann auch auf Einnahmen im Rahmen einer ökologisch- sozialen
Steuerreform zurückgegriffen werden." Auch
dieser Antrag wird von der Regierung abgelehnt. 1998
– nach dem Regierungswechsel - beschließen
SPD und GRÜNE, beim Schienenlärm lediglich nur Einzelfälle entsprechend der
Haushaltslage zu sanieren, was sie in der Opposition kurz zuvor noch für wenig
befriedigend und keinesfalls für ausreichend gehalten hatten. Auch
der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht vor, Einzelfälle lediglich
entsprechend der Haushaltslage zu sanieren - ohne Rechtsanspruch der
Betroffenen. Weiterhin wird also in jedem Sanierungsfall darauf hingewiesen, dass es sich bei der Lärmsanierungsmaßnahme um eine freiwillige Maßnahme des Bundes handelt, auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht. Weiterhin werden mögliche Forderungen von Städten und Gemeinden nach mehr Lärmschutz bei der Lärmsanierung Lippenbekenntnisse bleiben, denn diese werden sich hüten, ihre in Planfeststellungsverfahren gemachten Einwände auch durchsetzen zu wollen (z. B. in Hannover) nach dem Motto: Besser etwas als gar keinen Lärmschutz. Handelt es sich doch beim Schienenlärm um eine freiwillige Sanierungsmaßnahme des Bundes. Diese Tatsache haben alle Betroffenen einfach – widerspruchslos - dankbar hinzunehmen. So bleiben am Ende zwei Fragen: ·
Wo ist das Ziel der SPD und GRÜNEN geblieben, „diesen
verfassungswidrigen Zustand des mangelnden Lärmschutzes schnellstmöglich zu
beenden? ·
„Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber, der seinen
Schutzpflichten nicht nachkommt?“ Sibylla
Windelberg |