Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

 

 

Diese Anmerkungen zur Lärmschutzpolitik sind bezüglich des  Verhaltens unserer Politiker heute noch so aktuell wie zu dem Zeitpunkt, als diese Seite eingerichtet wurde. 
Februar 2011

 

Anmerkungen zur Lärmschutzpolitik und Schienenlärm
anlässlich des Koalitionsvertrages der neuen Regierung
23. Oktober 2002

Die Lärmschutzpolitik in unserem Land ist gekennzeichnet durch einen steten Wechsel der Positionen – je nachdem, ob eine Partei in der Opposition oder als Regierungspartei in der Verantwortung steht. In der Opposition wird stets gefordert, was dann - ist die Partei an der Regierung – wieder verworfen wird. Dieses Verhaltensmuster ist ein wesentliches Merkmal der Lärmschutzpolitik seit 1978 und reicht bis zum heutigen Tag.

Das aktuelle Beispiel, auf das hier eingegangen werden soll, reicht in seinen Anfängen zurück bis in das Jahr 1995. In diesem Jahr bringt die SPD als Oppositionspartei einen Antrag zur "Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen" ein, in welchem sie den Deutschen Bundestag auffordert, dieser möge seinerseits die Bundesregierung auffordern, ein Verkehrslärmschutzgesetz ergänzend zur Verkehrslärmschutzverordnung vorzulegen mit dem Ziel, Lärmschutzmaßnahmen auch für den Fall der Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienen verbindlich zu machen." In ihrem Antrag weist sie 
u. a. darauf hin, dass der Bundesrat bereits 1990 in einer Entschließung zur Verkehrslärmschutzverordnung 
( 16. 3. 90 ) „seine Auffassung bekräftigt, dass eine gesetzliche Regelung für die Lärmsanierung an Straßen und Schienen dringend erforderlich ist.“

Siebzehn Sachverständige aus den verschiedensten Bereichen werden gebeten, schriftlich und mündlich ihre Stellungnahmen zu dem SPD Antrag abzugeben anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. (1/1996 )

Einer der Sachverständigen ist Dr. Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er gibt auf der Anhörung zu bedenken: „Das Fehlen eines gesetzlichen Rechtsanspruches auf Einhaltung noch gesundheitsverträglicher Lärmbelastungen verstößt „gegen die objektive (Mindest)- Schutzpflicht des Gesetzgebers  zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger aus Artikel 2 Absatz 2GG. . . . „Das Fehlen eines positiv-rechtlich geregelten Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich . . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Anspruch zu legeferieren.“

Berkemann stellt die Frage: „ Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Problem: Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutzpflichten nicht nachkommt?“

Lärmsanierung gesetzlich nicht zu regeln wegen fehlender Haushaltsmittel läßt die SPD nicht gelten. In ihrem Antrag kritisiert sie die gegenwärtige Praxis des Bundes und einiger Länder: „Lärmsanierung zu betreiben entsprechend der Haushaltslage - aber ohne Rechtsanspruch der Betroffenen - reicht nicht aus, zumal die dabei angewandten Sanierungs-Immissionsgrenzwerte wesentlich zu hoch sind".

Der SPD - Antrag wird von der Regierung abgelehnt.

In ihrer Presseerklärung zur Ablehnung ihres Antrages zitiert die SPD die o.g. Ausführungen von Berkemann und erklärt: „Die Koalitionsmehrheit ist auch heute dieser Schutzpflicht nicht nachgekommen. Sie hat ein weiteres Mal die Gelegenheit vorbeigehen lassen, den Anspruch der Bürger auf Schutz vor Verkehrslärm gesetzlich zu verankern. Weiterhin gibt es kein Verkehrslärmschutzgesetz, das eine gerechte Behandlung der lärmgeschädigten Bürger an Straße und Schiene garantiert.“

Und Edelgard Bulmahn ergänzt: Ziel der SPD sei es: „diesen verfassungswidrigen Zustand des mangelnden Lärmschutzes schnellstmöglich zu beenden. Notwendig ist ein Verkehrslärmschutzgesetz, das die unzureichende Lärmschutz-Verordnung ergänzt bzw. ersetzt." (E. Bulmahn ,Presseerklärung vom 18.1.96)

1997 unternimmt die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN einen neuen Versuch und bringt einen Antrag zur „Vorlage eines Gesetzes zum Schutz vor Verkehrslärm an Straßen und Schienen“ ein, ebenfalls mit der Forderung nach einem Lärmschutzgesetz. „Auch bei Schienenwegen ist der Anspruch von Betroffenen auf Lärmsanierung rechtsstaatlich sicherzustellen.“

Auch die GRÜNEN halten den seitens der Regierung „stereotyp wiederholten Verweis auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung“ für wenig befriedigend, „ weil er zum einen den übergeordneten Schutz der Gesundheit für die Bevölkerung, aber auch die Möglichkeiten für Umschichtungen im Rahmen des Haushaltes des Bundesverkehrsministers ignoriert...Sollten die Finanzmittel trotz allem nicht ausreichen, kann auch auf Einnahmen im Rahmen einer ökologisch- sozialen Steuerreform zurückgegriffen werden."

Auch dieser Antrag wird von der Regierung abgelehnt.

1998 – nach dem Regierungswechsel -  beschließen SPD und GRÜNE, beim Schienenlärm lediglich nur Einzelfälle entsprechend der Haushaltslage zu sanieren, was sie in der Opposition kurz zuvor noch für wenig befriedigend und keinesfalls für ausreichend gehalten hatten.

Auch der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht vor, Einzelfälle lediglich entsprechend der Haushaltslage zu sanieren - ohne Rechtsanspruch der Betroffenen.

Weiterhin wird also in jedem Sanierungsfall darauf hingewiesen, dass es sich bei der Lärmsanierungsmaßnahme um eine freiwillige Maßnahme des Bundes handelt, auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht. Weiterhin werden mögliche Forderungen von Städten und Gemeinden nach mehr Lärmschutz bei der Lärmsanierung Lippenbekenntnisse bleiben, denn diese werden sich hüten, ihre in Planfeststellungsverfahren gemachten Einwände auch durchsetzen zu wollen (z. B. in Hannover) nach dem Motto: Besser etwas als gar keinen Lärmschutz. Handelt es sich doch beim Schienenlärm um eine freiwillige Sanierungsmaßnahme des Bundes. Diese Tatsache haben alle Betroffenen einfach – widerspruchslos - dankbar hinzunehmen.

So bleiben am Ende zwei Fragen:

·       Wo ist das Ziel der SPD und GRÜNEN geblieben, „diesen verfassungswidrigen Zustand des mangelnden Lärmschutzes schnellstmöglich zu beenden?

·       „Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber, der seinen Schutzpflichten nicht nachkommt?“

Sibylla Windelberg
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Antrag der SPD zur "Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen "; Drucksache 13/1042 vom 3.4.95
Antrag der GRÜNEN  "Vorlage eines Gesetzes zum Schutz vor Verkehrslärm an Straßen und Schienen"; Drucksache 13/6958 vom 18.2. 97 22. Sitzung des Ausschusses für Verkehr am 17. 1. 1996; Protokoll Nr. 22
32. Sitzung des Ausschusses für Verkehr am 12. 6. 1996; Protokoll Nr. 32
"Beschlussempfehlung und Bericht" vom 6. 8. 96; Drucksache 13/5390