| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Gesamtkonzept der Lärmsanierung
nach Stand 2005 |
Stand dieser Seite: Oktober 2009
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Frage; Sollten möglichst viele Betroffene mit geringer Lärmbelastung oder wenige Betroffene mit hoher Lärmbelastung bei der Auswahl eines Streckenabschnittes für die Lärmsanierung Vorrang haben? Die Deutsche Bahn AG hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMVBW) 2004 einen Richtlinienentwurf zur Lärmsanierung an Schienenwegen erarbeitet, der am 6. Dezember 2004 im BMVBW mit Experten diskutiert wurde. In diesem Entwurf wurde u. a. angegeben, wie in Zukunft die Priorität der Streckenabschnitte, die saniert werden sollen, festzulegen ist. Dazu hat die DB AG eine Formel entwickelt, mit der die Prioritätskennzahl PKZ eines Streckenabschnittes eindeutig erfasst werden soll. Die BVS hält die Formel für nicht geeignet, um die Prioritätskennzahl PKZ für einen Streckenabschnitt eindeutig erfassen zu können. Tatsächlich ist eine beliebige Auslegung mit unterschiedlichem Ergebnis möglich, was zu Ungerechtigkeiten unter den Betroffenen führen kann . Auch
ist die Frage nach der "Gerechtigkeit" nicht geklärt.
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