Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Gesamtkonzept der Lärmsanierung nach Stand 2005

Stand dieser Seite: Oktober 2009

Gesamtkonzept der Lärmsanierung 
Richtlinie zur Lärmsanierung
Stellungnahme der BVS
Liste der Planungsabschnitte des Sanierungsbedarfs
Übersichtskarte des bundesweiten Streckennetzes mit Angabe der Emissiondklassen

Ergebnisprotokoll der BVS zum unten genannten Expertengespräch

 

Frage;

Sollten möglichst viele Betroffene mit geringer Lärmbelastung oder wenige Betroffene mit hoher Lärmbelastung bei der Auswahl eines Streckenabschnittes für die Lärmsanierung Vorrang haben?

Die Deutsche Bahn AG hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMVBW)  2004 einen Richtlinienentwurf zur Lärmsanierung an Schienenwegen erarbeitet, der am 6. Dezember 2004 im BMVBW mit Experten diskutiert wurde. In diesem Entwurf wurde u. a. angegeben, wie in Zukunft die Priorität der Streckenabschnitte, die saniert werden sollen, festzulegen ist.  

Dazu hat die DB AG eine Formel entwickelt, mit der die Prioritätskennzahl PKZ eines Streckenabschnittes eindeutig erfasst werden soll.

Die BVS hält die Formel für nicht geeignet, um die Prioritätskennzahl PKZ  für einen Streckenabschnitt eindeutig erfassen zu können. Tatsächlich ist eine beliebige Auslegung mit unterschiedlichem Ergebnis möglich, was  zu Ungerechtigkeiten unter den Betroffenen führen kann .

Auch ist die Frage nach der "Gerechtigkeit" nicht geklärt. 
Nach der o. g. Formel ist die Dringlichkeit für die Lärmsanierung eines Streckenabschnittes gleich hoch, wenn
   a)    100 Menschen nachts eine Überschreitung des Grenzwertes um  5 dB(A) haben,
   b)      23 Menschen nachts eine Überschreitung des Grenzwertes um 15 dB(A) haben.