Zur Sicherheit von
Lärmschutzwänden an Hochgeschwindigkeitsstrecken
Stand: Oktober 2005
Auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke 2960 (NBS Köln/Rhein- Main)
dürfen
nach einem Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes z. Z. sämtliche
Fahrzeuge im Bereich zwischen km 103.573 bis km 106.773 nur noch mit
reduzierter Geschwindigkeit fahren.
Warum?
An der NBS Köln-Rhein/Main kam es schon kurze Zeit nach der Inbetriebnahme zu Schäden an zahlreichen Lärmschutzwänden. Diese Schäden sind darauf zurückzuführen, dass die vorbeifahrenden Züge an den Lärmschutzelementen durch zeitlich und örtlich veränderlichen Staudruck sehr häufige Spannungswechsel auslösen. Die Folge ist eine kurzfristige Materialermüdung, die nicht nur die Dauerhaftigkeit der Bauwerke sondern auch die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit gefährdet. Die DB AG hat erkannt, dass Aluminiumelemente,die der Belastung standhalten können, erst noch entwickelt werden müssen. Aufträge zur erforderlichen Grundlagenforschung wurden von der DB AG inzwischen erteilt. Die Wände an der NBS Köln-Rhein/Main wurden aus Sicherheitsgründen z.T. völlig abgebaut. Nun hat die DB AG wegen ihrer gigantischen Fehlplanung ein neues Sanierungskonzept erstellen müssen. Der Umfang der Sanierung ist so unvergleichbar groß , dass die DB AG
bisher keine Übersicht hat und nicht angeben kann, wieviele Millionen Euro ihr Sanierungskonzept insgesamt kosten wird und die Frage, wer diese gigantische Fehlplanung am Ende zu bezahlen hat, ist ebenfalls völlig offen und wird vermutlich jahrelang
Gutachter, Anwälte und Gerichte beschäftigen.
Betroffen sind dieStreckenabschnitte zwischen Bf Siegburg und Abzw. Mönchhof der Hochgeschwindigkeitsstrecke 2960 (NBS Köln/Rhein- Main).
Die DB AG beabsichtigt - neben dem
Rückbau von Wänden - , auch das besonders überwachte Gleis (BüG) -
statt der ursprünglich planfestgestellten Lärmschutzwände einzusetzen.
In ihrem Sanierungskonzept versucht sie das BüG zu rechtfertigen und hofft, das
EBA mit ihrer Argumentation überzeugen zu können. Die DB AG argumentiert, dass
z.Z. weniger als die planfestgestellten Züge fahren. Das EBA könnte u. U. der
Planänderung in manchen Abschnitten zustimmen, ohne dass es eine neue
Planfeststellung mit Anhörungsverfahren und Offenlage gibt. Es ist deshalb zu
befürchten, dass die Betroffenen von dieser Planänderung nicht in Kenntnis
gesetzt werden und eines Tages erstaunt feststellen müssen, dass ein
Neubau der Lärmschutzwand - für die sie vielleicht jahrelang gekämpft haben -
gar nicht mehr vorgesehen ist, weil angeblich weniger Züge fahren als
ursprünglich geplant. Kostenersparnis durch das BüG circa 8 Mio.€.
Die DB AG hat ein Interesse daran, die Sanierung möglichst bis Ende 2008
abzuschließen, denn mit Fahrplanwechsel ab 2008/2009 hat sie auf der Strecke
wieder eine "Erhöhung des Betriebsprogramms vorgesehen".
Die BVS wird die Betroffenen weiter informieren. Für weitere, aktuelle Hinweise
wäre die BVS
dankbar. mailto:schienenlaerm@gmx.de
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