Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Anmerkungen zum Positionspapier von BUND, BVS, BVF, DAL und VCD

Siehe: Lärmreport  3/2003 und 4/2003

 

Im Lärmreport 3/2003 erschien der Vorabdruck eines Entwurfes zu „Positionen und Forderungen zum Schutz vor Lärm und zum Schutz der Ruhe“ in einer Fassung vom 12. Juli 2003. Es ist wohl erstmalig in der Geschichte des Umweltschutzes, dass sich Vertreter/innen der oben genannten Umwelt­ver­bände – in diesem Fall auf Initiative des BUND -  zusammengesetzt haben, um gemeinsam ein Positionspapier mit Forderungen zum Schutz vor Lärm und zum Schutz der Ruhe zu erarbeiten. Dass sich Vertreter/innen dieser Verbände über einen längeren Zeitraum hinweg bemühten, ihre zum Teil recht unterschiedlichen Interessen aufeinander abzustimmen, ist ein beispielhafter Vorgang, der hoffentlich seine Fortsetzung finden wird. Der gegenseitige Wahrnehmungs- und Abstimmungsprozess hat erst begonnen und  sollte mit der Veröffentlichung des Positionspapiers nicht schon abgeschlossen sein.

Zum Zeitpunkt der o. g. Veröffentlichung hatte eine Schlussbesprechung des Positionspapiers mit den Beteiligten noch nicht stattgefunden. Die Liste der Änderungswünsche wird z. Z. noch bearbeitet.

Die spontane Veröffentlichung des Entwurfes im Lärmreport mag einerseits von Vorteil gewesen sein, um dadurch Anregungen von weiteren Sachverständigen gegebenenfalls noch berücksichtigen zu können. So ist denn auch im Lärmreport 4/2003 eine ausführliche Stellungnahme von E. Lange zu dem Positionspapier veröffentlicht worden mit Anregungen, die z. T. bedenkenswert sind und nicht unberücksichtigt bleiben sollten. Andererseits kann so ein Zwischenergebnis aber auch Anlass für fragwürdige Unterstellungen sein, was der Sache dann weniger dienlich ist.

Die BVS hätte es besser gefunden, wenn E. Lange sich in seiner Stellungnahme ausschließlich von seinem Sachverstand hätte leiten lassen und – zur Vermeidung von Missverständnissen - auf spekulative Vermutungen verzichtet hätte. Es mag sein, dass E. Lange insbesondere Mängel bei den Forderungen an den Schienenverkehr aufgefallen seien. Für jeden sachdienlichen Hinweis ist die BVS dankbar. Wie hilfreich sind aber Hinweise wie z. B.: E. Lange habe den Eindruck, dass Fachleute des DAL oder einer anderen Einrichtung nur unzureichend mitgewirkt haben? Dass der  Eindruck einer Privatfehde zwischen Vertreter/innen der BVS und der DB Netz AG entstanden sei?

Bleiben wir sachlich! Die BVS und E. Lange vertreten in der Sache die gleichen Ziele und sind sich auch darin einig, dass der o. g. Entwurf insbesondere einen eklatanten, fachlichen Fehler enthält, „der einem Fachakustiker eigentlich nicht durchrutscht.“ Im Entwurf findet sich im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Schienenbonus die Aussage: “ Die zugrunde liegende Annahme, die Ruhepausen zwischen den Vorbeifahrten bewirkten eine geringere Störwirkung, konnte aber nur hinsichtlich subjektiver Vergleichsexperimente im Labor bestätigt werden.“ Diese Aussage ist falsch und stammt nicht von der BVS. Es ist der BVS auch unerklärlich, wie diese Aussage in das Positionspapier gekommen ist. Bei den wiederholten Korrekturen konzentrierte sich die Aufmerksamkeit jeweils auf die noch zu überarbeitenden markierten Textbausteine. Dass offensichtlich zusätzlich Textänderungen – ohne jegliche Markierung - vorgenommen wurden, blieb deshalb unbemerkt. Insofern ist E. Lange für seinen Hinweis zu danken.

Zur Erinnerung sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die BVS angeregt hatte, u. a.  die. interdisziplinäre Feldstudie II (IF Studie) bezüglich ihrer Aussagen zur Einführung eines Schienenbonus zu beurteilen. Das Ergebnis der Untersuchung wurde unter dem Titel Lästigkeit und Schienenbonus in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung 42 (1995), S. 42 ff veröffentlicht. Das Untersuchungsergebnis hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren: „ Die Lästigkeit von Schienenverkehrslärm kann nicht durch einen Schienenbonus mit der Lästigkeit von Straßenverkehrslärm verglichen werden, weil neben dem Mittelungspegel der Güterverkehrs-Anteil mit Zahl der Vorbeifahrten und mit Einwirkzeiten die Lästigkeit wesentlich beeinflussen.“

1998 folgte eine weitere Untersuchung – angeregt durch die BVS - zu Schienenbonus bei Bahn und Transrapid? veröffentlicht in  MNU 51/1, 1998, S. 11 ff. (Der mathematische und naturwissenschaftliche Unterricht).

In der Zeitschrift für Lärmbekämpfung, 47 (2000), Nr. 6,  S. 226 ff stellte die BVS ein weiteres Untersuchungsergebnis  Vergleichende Untersuchung über die Lärmwirkung bei Straßen- und Schienenverkehr, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 47 (2000), Nr. 4,  S. 144 ff in Frage.

Seit inzwischen mehr als 10 Jahren stellt die BVS gebetsmühlenartig bei jeder Gelegenheit den Schienenbonus in Frage – mit Bezug auf Feld- und nicht mit Bezug auf Laboruntersuchungen.

Sibylla Windelberg
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V.

10. 12. 2003