Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Erschütterungen

Einige Anmerkungen zu Regelungen für den Erschütterungsschutz
Stand Juli 2007

Der Erschütterungsschutz ist zwar im ausführlichen Titel des BImSchG angesprochen („Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“). Nähere Ausführungen im Gesetz oder eine Rechtsverordnung fehlen jedoch. Ersatzweise wenden Vorhabensträger, Behörden und Verwaltungsgerichte die DIN 4150-2 [17] an. Darin sind Anhaltswerte Au, Ao und Ar für die Beurteilung von Erschütterungsimmissionen in Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen festgelegt. Für Wohngebiete z.B. beträgt tags Au = 0,15, Ao = 3 und Ar = 0,07, nachts Au = 0,1, Ao = 0,2 (jedoch bei Eisenbahnstrecken: Ao = 0,6, bei unterirdischen Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahnstrecken Ao = 0,3) und Ar = 0,05.
Die Anforderung der
Norm ist nicht eingehalten, wenn der gemessene Wert KBFmax über Ao liegt. Die Anforderung ist eingehalten, wenn KBFmax kleiner oder gleich Au ist. Bei dazwischen liegenden KBFmax-Werten ist die Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr nach DIN 4150-2 (Formel 4a oder 4b) zu ermitteln und mit Ar zu vergleichen. Die Anforderungen der Norm sind eingehalten, wenn KBFTr den Wert Ar nicht überschreitet.
Bei Eisenbahnen sind die
Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 bei Abständen zwischen Immissionsort und nächstem Gleis von weniger als 50 - 25 m möglicherweise nicht eingehalten. Folgerung: Falls die Abstände zwischen Immissionsort und nächstem Gleis weniger als 50 m betragen, ist von der Baugenehmigungsbehörde zumindest bei der Aufstellung von Bauleitplänen an Hauptbahnstrecken ein Erschütterungsgutachten zu fordern.

Aufruf von Betroffenen zum gemeinsamen Kampf gegen Erschütterungen
Schließen Sie sich dem Kampf an, wenn Sie ebenfalls betroffen sind
Stand Oktober 2009

Liebe Mitglieder einer BI gegen Bahnlärm
Wir sind seit Jahren Mitglied bei MUT und haben ein Anliegen mit dem wir möglichst viele Betroffene erreichen möchten, und hoffen auch möglichst viele Rückmeldungen zu bekommen.
Wir wohnen direkt hinter dem Bahnhof in Schallstadt, und alles was von Euch an Lärm beschrieben wurde, wir können ein Lied davon singen!!!!!!!!
Zu allem Überfluss hat unser Haus nun auch noch einen Riss . Ein zu Rate gezogener Statiker hat unsere Befürchtung bestätigt: der Riss ist den Erschütterungen bzw. Schwingungen durch den extremen Bahnverkehr zuzuschreiben. Er weitet sich stetig weiter aus, und eine Unterfangung unseres Hauses sei unabdingbar und sollte so schnell als möglich ausgeführt werden.

Wir wollen uns an den Verursacher des Schadens wenden – die DB AG.

  • Wer hat damit schon Erfahrungen gesammelt ? –

  • oder gibt es Initiativen denen wir uns anschließen könnten ?-

  • oder gibt es andere Betroffene wie uns die sich zusammenschließen möchten? 

  • Und kann Jemand einen Anwalt empfehlen , der Biß hat und unsere Schadenersatzforderung durchsetzen kann und will?

Wir würden uns sehr freuen wenn ein zahlreiches Echo von Euch kommen würde, egal an welcher Strecke Ihr „Betroffene“ seid .

Mit lärmgeplagten Grüßen aus dem Badenerland
Uwe und Claudia Buchner
06.10.2009
Kontaktadresse: uwebuchnerbau@t-online.de