| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Erschütterungen |
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Einige
Anmerkungen zu Regelungen für den
Erschütterungsschutz Der
Erschütterungsschutz ist zwar im ausführlichen Titel des BImSchG
angesprochen („Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge“). Nähere Ausführungen im Gesetz oder eine
Rechtsverordnung fehlen jedoch. Ersatzweise wenden Vorhabensträger, Behörden
und Verwaltungsgerichte die DIN 4150-2 [17] an. Darin sind
Anhaltswerte Au, Ao und Ar für die
Beurteilung von Erschütterungsimmissionen in Wohnungen und vergleichbar
genutzten Räumen festgelegt. Für Wohngebiete z.B. beträgt tags Au = 0,15, Ao = 3 und Ar = 0,07,
nachts Au = 0,1, Ao
= 0,2 (jedoch bei Eisenbahnstrecken: Ao = 0,6, bei
unterirdischen Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahnstrecken Ao
= 0,3) und Ar = 0,05. |
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Aufruf von Betroffenen zum
gemeinsamen Kampf gegen Erschütterungen Liebe Mitglieder einer
BI gegen Bahnlärm Wir wollen uns an den Verursacher des Schadens wenden – die DB AG.
Wir würden uns sehr freuen wenn ein zahlreiches Echo von Euch kommen würde, egal an welcher Strecke Ihr „Betroffene“ seid . Mit lärmgeplagten Grüßen
aus dem Badenerland |