Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Guter Wille statt gesetzlicher Regelung?
Lärm, der von ruhendem Verkehr ausgeht
29. Juli 2006

Bekanntlich haben Gesetze Lücken. Dabei gibt es Lücken, die sind aus gutem Grund gewollt. Ein Beispiel ist „ruhender Schienenverkehr“. Für Lärm, der von ruhenden Schienenfahrzeugen ausgeht, gibt es gesetzlich keine Begrenzungen. Für die Betroffenen kann dieser Lärm unerträglich lästig sein, insbesondere während der Nacht. Für die Bahn sind die jahrelangen, massiven Beschwerden der Betroffenen wegen dieser Art von Lärm bis zur Reizschwelle lästig. Das zur Hilfe gerufene Eisenbahn-Bundesamt schlägt vor, den Konflikt mit „gutem Willen“ zu lösen. Schön wäre es...

Im ICE-Werk in Hamburg-Eidelstedt werden seit mehr als 10 Jahren ICE- Züge nachts gewartet und für ihren Einsatz auf Abstell­gleisen in unmittel­barer Nachbarschaft zu angrenzenden Wohnhäusern vorbereitet. Direkt neben Wohnhäusern halten ICE-Züge oft stundenlang - mit laufenden Aggregaten (wie Klimaanlagen). Dabei werden die Betroffenen nicht durch einen Vorbeifahrpegel geweckt, sondern durch die über Stunden andauernden und durchdringenden Schallemissionen der bereitgestellten ICE Züge. Erschwerend kommt hinzu, dass die lärmerzeugenden Aggregate teilweise in Intervallen von 5 – 10 Sekunden ein- und ausgeschaltet werden. Zusätzlich werden die Tonsignaleinrichtungen geprüft

Die hier geschilderte Lärmbelästigung geht von ruhenden Schienenfahrzeugen aus.  Diese Art von ruhendem Schienenverkehr liegt nicht im Anwendungsbereich der 16.BImSchV bzw. der Schall 03 (1990), obwohl die Pegel der Aggregatgeräusche verschiedener ICE-Typen bekannt sind. Die TA Lärm dient zwar „dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche“, aber für den ruhenden Schienenverkehr gibt es keine Regelung.

Auf diese Regelungslücke wurde die Bahn von Sachverständigen während der Überarbeitung ihres Regelwerkes Schall 03 (neu) in den vergangenen Jahren wiederholt hingewiesen. Auch dem Bundesverkehrsministerium  ist diese Regelungslücke bekannt. Die Bahn lehnt es dennoch hartnäckig ab, eine Regelung für die Bewertung der Schallemissionen des ruhenden Schienenverkehrs der Vollbahnen in die Schall 03 (neu) aufzunehmen.  Bei Straßenbahnen im Haltestellenbereich wird diesen Emissionen als Aggregatgeräusche dagegen eine wichtige Rolle beigemessen.

Für die Betroffenen ist diese Regelungslücke unzumutbar. Sie sind vollständig auf den „guten Willen“ des Betreibers angewiesen oder seiner Willkür ausgeliefert. Den „guten Willen“, besonders aber die Willkür des Betreibers, haben die Betroffenen in den vergangenen 10 Jahren immer wieder zu spüren bekommen.

-          Die Bahn reagiert Monate lang nicht auf Beschwerden wegen „penetranter“ Lärmbelastung.

-          Die Bahn sieht keinen Gesprächsbedarf mit den Anliegern.

-          Die Bahn steht auf dem Standpunkt, dass ihr Handlungsbedarf eher gering sei.

-          Die Bahn behauptet, dass sie permanent bemüht sei, die Lärmbelastungen möglichst gering  zu halten, hält sich aber nicht an Absprachen.

-          Die Bahn gibt zu, dass die Lärmbelastung Monate lang „penetrant“ war.

  Die bisherigen Bemühungen der Bahn reichten meist nur vorübergehend aus, um den Lärm tatsächlich zu reduzieren:

-          Nach Beschwerden wegen starker Aggregatgeräusche folgt die Anpassung der Fahrmotor-Lüfter aller ICE 1 und 2 bis Herbst 2001.

-          Nach Beschwerden über Aggregatgeräusche der ICE 3 folgt: Zwischen Wohnbebauung und diese ICE 3 - Züge sollen möglichst ICE 1 und 2 als „mobiler Lärmschutz“ abgestellt werden. (Diese Lärmschutzmaß­nahmen werden jedoch oft nicht eingehalten!)

-          Nach Beschwerden über Sicherheits- und Funktionsprüfungen der sehr lauten Signalhörner folgt: Die Sicherheitsprüfung wird nur als theoretischer Check durchgeführt, während die Funktionsprüfung ( z.B. Achtungspfiffe) weiterhin durchgeführt wird.

-          Nach Beschwerden über die in Intervallen von 5 – 10 Sekunden ein- und ausgeschalteten Aggregatgeräusche der ICE T - Serie folgt: Nach Monaten des Schweigens bestätigt die Bahn, dass die Beschwerden der Anlieger voll berechtigt sind. Die Bahn selbst bezeichnet den Lärm der ICE T Lüfter nunmehr ebenfalls als „wirklich penetrant“ und als „unzufrieden­stellenden Zustand“. Zwischenzeitlich hat sie beim Hersteller der Lüfter – also außerhalb ihres Betriebes - den Schuldigen gefunden: Eine Überprüfung habe ergeben, dass im Bereich der Dachlüfter an diversen ICE T- Zügen „zwei zu kurze Schaltzyklen eingestellt worden sind. Diese führen zu einem stetigen (und wirklich penetranten) An- und Abschalten der Lüfter. ... Es handelt sich bei diesem Fehler um einen Gewährleistungsfall“. Die Behebung des Mangels „wird zu einer deutlichen Lärmminderung führen“. (DB [J. Willig] an M. Korth vom 29.6.06.)

  Wie man an den Beispielen sieht: Es sind unterschiedliche Lärmquellen, über die sich die Betroffenen seit vielen Jahren beklagen. Die Tag und Nacht andauernden Aggregatgeräusche der abgestellten ICE´s bleiben jedoch das größte Problem für die Anlieger. Jede neue ICE-Serie bringt offensichtlich aufgrund technischer Veränderungen für die Anlieger wieder neue Lärmprobleme mit sich.

Die Anlieger sind seit vielen Jahren quasi die Testpersonen für die Auswirkungen technischer Fortentwicklung an ICE- Zügen bei laufendem Betrieb. Sie sind es, die u.a. festgestellt haben, dass sich mit den technischen Veränderungen an den jeweils neuen Serien der ICE´s die Lärm­belastung bis hin zur Penetranz ändert. Sie geben ihre Informationen an die „Bahn- Verantwort­lichen“ weiter. Die Verantwortlicher reagieren lange nicht. Das EBA hält sich ebenfalls zurück. Glaub­haft sei dem EBA von der Bahn versichert worden, „dass bereits das ganze Potential erschöpft sei“. (EBA [Frau Pätzold] an H.Jürgens vom 23.3.06.)

Es trifft nicht zu, dass „das ganze Potential erschöpft“ ist. Es kann sich nicht erschöpfen, da mit technischen Veränderungen u.a. an den neuen ICE-Typen jeweils unvorhergesehene, neue Lärm­probleme auftreten können:

Ø      Es gab u.a. Beschwerden wegen starker Lüftergeräusche bei der ICE 1 und ICE 2-Serie

Ø      Es gab u.a. Beschwerden über die neuen Klimaanlagen der ICE 3-Serie

Ø      Es gab u.a. Beschwerden über die neuen Lüftungsaggregate der ICE T-Serie

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm fordert, die Regelungslücke zu schließen:
Die Schallemissionen abgestellter Schienenfahrzeuge sollten nach der TA Lärm bewertet werden „zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche“.

Sibylla Windelberg