| Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. |
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Bekanntlich
haben Gesetze Lücken. Dabei gibt es Lücken, die sind aus gutem Grund
gewollt. Ein Beispiel ist „ruhender Schienenverkehr“. Für Lärm,
der von ruhenden Schienenfahrzeugen ausgeht, gibt es gesetzlich
keine Begrenzungen. Für die Betroffenen kann dieser Lärm unerträglich
lästig sein, insbesondere während der Nacht. Für die Bahn sind die
jahrelangen, massiven Beschwerden der Betroffenen wegen dieser Art von Lärm
bis zur Reizschwelle lästig. Das zur Hilfe gerufene Eisenbahn-Bundesamt
schlägt vor, den Konflikt mit „gutem Willen“ zu lösen. Schön wäre
es... Im
ICE-Werk in Hamburg-Eidelstedt werden seit mehr als 10 Jahren ICE- Züge
nachts gewartet und für ihren Einsatz auf Abstellgleisen in unmittelbarer
Nachbarschaft zu angrenzenden Wohnhäusern vorbereitet. Direkt neben
Wohnhäusern halten ICE-Züge oft stundenlang - mit laufenden Aggregaten
(wie Klimaanlagen). Dabei werden die Betroffenen nicht durch einen
Vorbeifahrpegel geweckt, sondern durch die über Stunden andauernden und
durchdringenden Schallemissionen der bereitgestellten ICE Züge.
Erschwerend kommt hinzu, dass die lärmerzeugenden Aggregate teilweise
in Intervallen von 5 – 10 Sekunden ein- und ausgeschaltet werden. Zusätzlich
werden die Tonsignaleinrichtungen geprüft Die
hier geschilderte Lärmbelästigung geht von ruhenden
Schienenfahrzeugen aus. Diese
Art von ruhendem Schienenverkehr liegt nicht im Anwendungsbereich
der 16.BImSchV bzw. der Schall 03 (1990), obwohl die Pegel der
Aggregatgeräusche verschiedener ICE-Typen bekannt sind. Die TA Lärm
dient zwar „dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche“, aber für den ruhenden
Schienenverkehr gibt es keine Regelung. Auf
diese Regelungslücke wurde die Bahn von Sachverständigen während der
Überarbeitung ihres Regelwerkes Schall 03 (neu) in den
vergangenen Jahren wiederholt hingewiesen. Auch dem
Bundesverkehrsministerium ist diese Regelungslücke bekannt. Die Bahn lehnt es dennoch
hartnäckig ab, eine Regelung für die Bewertung der Schallemissionen
des ruhenden Schienenverkehrs der Vollbahnen in die Schall
03 (neu) aufzunehmen. Bei Straßenbahnen
im Haltestellenbereich wird diesen Emissionen als Aggregatgeräusche
dagegen eine wichtige Rolle beigemessen. Für die Betroffenen
ist diese Regelungslücke unzumutbar. Sie sind vollständig auf den
„guten Willen“ des Betreibers angewiesen oder seiner Willkür
ausgeliefert. Den „guten Willen“, besonders aber die Willkür des
Betreibers, haben die Betroffenen in den vergangenen 10 Jahren immer
wieder zu spüren bekommen. - Die Bahn reagiert Monate lang nicht auf Beschwerden wegen „penetranter“ Lärmbelastung. - Die Bahn sieht keinen Gesprächsbedarf mit den Anliegern. - Die Bahn steht auf dem Standpunkt, dass ihr Handlungsbedarf eher gering sei. - Die Bahn behauptet, dass sie permanent bemüht sei, die Lärmbelastungen möglichst gering zu halten, hält sich aber nicht an Absprachen. - Die Bahn gibt zu, dass die Lärmbelastung Monate lang „penetrant“ war. -
Nach Beschwerden wegen starker Aggregatgeräusche folgt die
Anpassung der Fahrmotor-Lüfter aller ICE 1 und 2 bis Herbst 2001. -
Nach Beschwerden über Aggregatgeräusche der ICE 3 folgt:
Zwischen Wohnbebauung und diese ICE 3 - Züge sollen möglichst ICE 1
und 2 als „mobiler Lärmschutz“ abgestellt werden. (Diese
Lärmschutzmaßnahmen werden jedoch oft nicht eingehalten!) -
Nach Beschwerden über Sicherheits- und Funktionsprüfungen
der sehr lauten Signalhörner folgt: Die Sicherheitsprüfung wird nur
als theoretischer Check durchgeführt, während die Funktionsprüfung (
z.B. Achtungspfiffe) weiterhin durchgeführt wird. -
Nach Beschwerden über die in Intervallen von 5 – 10 Sekunden
ein- und ausgeschalteten Aggregatgeräusche der ICE T - Serie folgt:
Nach Monaten des Schweigens bestätigt die Bahn, dass die Beschwerden
der Anlieger voll berechtigt sind. Die Bahn selbst bezeichnet den Lärm
der ICE T Lüfter nunmehr ebenfalls als „wirklich penetrant“ und als
„unzufriedenstellenden Zustand“. Zwischenzeitlich hat sie beim
Hersteller der Lüfter – also außerhalb ihres Betriebes - den
Schuldigen gefunden: Eine Überprüfung habe ergeben, dass im Bereich
der Dachlüfter an diversen ICE T- Zügen „zwei zu kurze Schaltzyklen
eingestellt worden sind. Diese führen zu einem stetigen (und wirklich
penetranten) An- und Abschalten der Lüfter. ... Es handelt sich bei
diesem Fehler um einen Gewährleistungsfall“. Die Behebung des Mangels
„wird zu einer deutlichen Lärmminderung führen“. (DB [J. Willig]
an M. Korth vom 29.6.06.) Die
Anlieger sind seit vielen Jahren quasi die Testpersonen für die
Auswirkungen technischer Fortentwicklung an ICE- Zügen bei laufendem
Betrieb. Sie sind es, die u.a. festgestellt haben, dass sich mit den
technischen Veränderungen an den jeweils neuen Serien der ICE´s die Lärmbelastung
bis hin zur Penetranz ändert. Sie geben ihre Informationen an die
„Bahn- Verantwortlichen“ weiter. Die Verantwortlicher reagieren
lange nicht. Das EBA hält sich ebenfalls zurück. Glaubhaft sei dem
EBA von der Bahn versichert worden, „dass bereits das ganze Potential
erschöpft sei“. (EBA [Frau Pätzold] an H.Jürgens vom 23.3.06.) Es
trifft nicht zu, dass „das ganze Potential erschöpft“ ist. Es kann
sich nicht erschöpfen, da mit technischen Veränderungen u.a. an den
neuen ICE-Typen jeweils unvorhergesehene, neue Lärmprobleme auftreten
können: Ø
Es gab u.a.
Beschwerden wegen starker Lüftergeräusche bei der ICE 1 und
ICE 2-Serie Ø
Es gab u.a.
Beschwerden über die neuen Klimaanlagen der ICE 3-Serie Ø
Es gab u.a.
Beschwerden über die neuen Lüftungsaggregate der ICE T-Serie Die
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm fordert, die Regelungslücke zu
schließen: Sibylla Windelberg |