| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Erste Hinweise |
|
Sehr geehrte Anlieger an Schienenwegen! Sie suchen Informationen oder Hilfe?
Sie werden feststellen: Nicht
der Lärm - der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma. Sollten Sie z.B. an einer alten Schienenstrecke wohnen, so darf an Ihrem Streckenabschnitt die Bahn Lärm machen – so viel sie will und keiner hindert sie daran. Es gibt bis heute keine gesetzliche Grenzwertregelung. Es bedarf deshalb eines enormen Einsatzes von Betroffenen, eine Lobby für die Betroffenen aufzubauen und eine gesetzliche Regelung endlich durchzusetzen. Sollten Sie– so wie wir – zu den Betroffenen zählen, die eine Gesundheitsgefährdung durch den zunehmenden Schienenverkehrslärm nicht hinnehmen wollen , dann setzen Sie sich zusammen mit uns für eine Lärmminderung an Schienenwegen ein. Auf unserer homepage finden Sie viele Informationen. Nur im gegenseitigen Informationsaustausch unter den Betroffenen und einem bundesweiten gemeinsamen Vorgehen sehen wir eine Chance, eine Lärmminderung vor Ort – auch in Ihrem speziellen Einzelfall - am Ende durchzusetzen. Ihr Anliegen können wir unterstützen, wenn Sie sich am Informationsaustausch mit uns beteiligen wollen. Wie Sie aber bereits vielleicht ahnen können, ist eine große Portion von Geduld und Hartnäckigkeit erforderlich bei der Auseinandersetzung mit dem Schienenlärm und den zuständigen Institutionen. Den Einsatz für eine Lärmminderung vor Ort können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Die BVS wird ausschließlich von Betroffenen geführt, die sich ehrenamtlich für eine Lärmminderung an Schienenwegen einsetzen .Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich gegen den zunehmenden Schienenlärm zur Wehr setzen und unseren Einsatz unterstützen würden. Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. |
Projektliste und Liste zur Lärmsanierung: Auf unserer Homepage finden Sie die
Auskunft bei der DB AG: Nach unseren
Informationen hat die Bahn inzwischen ihr gesamtes Streckennetz
so erfasst, dass sie über die Streckenbelastung in einem
bestimmten Abschnitt Auskunft geben kann. Angeblich ist eine
Auskunft kurzfristig telefonisch zu erhalten. In Ausnahmefällen
dauert die Bearbeitung etwas länger. Auskunft gibt: Lärmanfragen zum Bahnverkehr bzw. Fragen zur Lärmsanierung können
auch an das Bahn-Umwelt- Zentrum gerichtet werden: Berechnete Vorbeifahrpegel von Zügen Wenn Sie wissen möchten, wie laut ein gerade vorbeifahrender Zug ist, dann schauen Sie einmal in die Tabelle, in der die Vorbeifahrpegel in Abhängigkeit zum Schienenzustand angegeben sind. |
Stichwortkatalog
Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e. v. Oktober 2010