Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Erste Hinweise 

 

Sehr geehrte Anlieger an Schienenwegen!

Sie suchen Informationen oder Hilfe?  Sie werden feststellen: Nicht der Lärm - der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma.

Sollten Sie z.B. an einer alten Schienenstrecke wohnen, so darf an Ihrem Streckenabschnitt die Bahn Lärm machen – so viel sie will und keiner hindert sie daran. Es gibt bis heute keine gesetzliche Grenzwertregelung. Es bedarf deshalb eines enormen Einsatzes von Betroffenen, eine Lobby für die Betroffenen aufzubauen und eine gesetzliche Regelung endlich durchzusetzen. 

Sollten Sie– so wie wir – zu den Betroffenen zählen, die eine Gesundheitsgefährdung durch den zunehmenden Schienenverkehrslärm nicht hinnehmen wollen , dann setzen Sie sich zusammen mit uns für eine Lärmminderung an Schienenwegen ein.

Auf unserer homepage finden Sie viele Informationen. Nur im gegenseitigen Informationsaustausch unter den Betroffenen und einem bundesweiten gemeinsamen Vorgehen sehen wir eine Chance, eine Lärmminderung vor Ort – auch in Ihrem speziellen Einzelfall - am Ende durchzusetzen.  

Ihr Anliegen können wir unterstützen, wenn Sie sich am Informationsaustausch mit uns beteiligen wollen. Wie Sie aber bereits vielleicht ahnen können, ist eine große Portion von Geduld und Hartnäckigkeit erforderlich bei der Auseinandersetzung mit dem Schienenlärm und den zuständigen Institutionen. Den Einsatz für eine Lärmminderung vor Ort  können wir Ihnen leider nicht abnehmen.

Die BVS wird ausschließlich von Betroffenen geführt, die sich  ehrenamtlich für eine Lärmminderung an Schienenwegen einsetzen .Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich  gegen den zunehmenden Schienenlärm zur Wehr setzen und unseren Einsatz unterstützen würden.

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V.

Projektliste und Liste zur Lärmsanierung:

Auf unserer Homepage finden Sie die 

  • Projektliste von 2010. Die Deutsche Bahn hat intern aufgelistet, welche Projekte aus den Jahren 2004 bis 2008 noch finanzierbar, welche fraglich und welche nicht  finanzierbar sind.

  • Dem Gesamtkonzept zur Lärmsanierung  an Schienenwegen können Sie entnehmen, ob an dem Streckenabschnitt, an dem Sie wohnen, demnächst eine Lärmsanierung durchgeführt werden soll.


Auskunft bei der DB AG: 

Nach unseren Informationen hat die Bahn inzwischen ihr gesamtes Streckennetz so erfasst, dass sie über die Streckenbelastung in einem bestimmten Abschnitt Auskunft geben kann. Angeblich ist eine Auskunft kurzfristig telefonisch zu erhalten. In Ausnahmefällen dauert die Bearbeitung etwas länger. Auskunft gibt:
DB AG, Dipl.Ing. Achim Naujokat
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin,  
Tel.: 030 297 56536; 
email:Achim.Naujokat@bahn.de


Lärmanfragen zum Bahnverkehr bzw. Fragen zur Lärmsanierung können auch an das Bahn-Umwelt- Zentrum gerichtet werden:
bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
Die DB AG  antwortet dann direkt oder leitet ggf. an die Zuständigen innerhalb oder außerhalb der DB AG weiter.


Berechnete Vorbeifahrpegel von Zügen

Wenn Sie wissen möchten, wie laut ein gerade vorbeifahrender Zug ist, dann schauen Sie einmal in die Tabelle, in der die Vorbeifahrpegel in Abhängigkeit zum Schienenzustand angegeben sind.

Stichwortkatalog       
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. v. Oktober 2010