| Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. |
Aus der Prioritätenliste für die Fortschreibung der Schall 03 /Akustik 04
Folgende Problematik soll u.a. bearbeitet werden: (Auszug aus der DB AG Liste wird ergänzt; Quelle: Anlage zu einem Schreiben vom 21.12.01; EW 15/14.86.05/25 EBA 01 ll)
Schall 03:
Schienenbonus: "Problematik: Veränderter Schienenverkehr führt in der Bevölkerung zu Zweifeln an der Berechtigung des Schienenbonus. - Dichtere Zugfrequenz, Höhere Geschwindigkeit u.s.w. - Immer größere Abneigung gegen den Schienenbonus, wenn nicht die Begründung für diesen auf die Basis neuer Erkenntnisse gestellt wir. Dieser Zusammenhang ist in der Schall 03 festzuhalten."
Hoch- Geschwindigkeitsverkehr / hochliegende Schallquellen: " Die gültige Schall 03 kann keine Geschwindigkeiten > 250 km/h berechnen. (heute hilfsweise pauschaler Aufschlag + 1 dB) - im Entstehungsjahr 1990 war diese nicht notwendig. - Die Richtlinie wird von bestimmten Institutionen abgelehnt, da die physikalischen Gegebenheiten nicht korrekt berechnet werden."
Bebauungsdämpfung: "Die gültige Schall 03 setzt ausschließlich die erste Bebauungsreihe an. - Bisherige Vereinfachung, keine ausreichenden Messergebnisse. - Untersuchungen haben gezeigt, dass unter bestimmten Gegebenheiten eine Pegelminderung realistisch ist.
Einfluss der Fahrbahnarten:"1. Holz- Betonschwellengleis, Betonschwellengleis wird z. Z. mit + 2db(A) berechnet. - 2. Neue Fahrbahnen (z.B. Feste Fahrbahn mit Absorbern), ist in der derzeitigen Schall 03 nicht vorhanden. 3. Feste Fahrbahn wird derzeit mit + 5dB(A) veranschlagt, dieses ist zu hoch. - 4. akustisch besonders überwachtes Gleis ist nur mir Fußnote aufgeführt. - Damaliger Stand der Kenntnis - neue Vielzahl von Messungen - neu hinzugekommen: 1) Auf der Basis neuer Messungen ist keine Pegeldifferenz erkennbar. -2) Effekte aus neuen Fahrbahnarten können z.Z. nicht angesetzt werden. - 3) Heute wird die Feste Fahrbahn zu hoch berechnet. - 4) Durch Aufnahme ins Regelwerk erhöht sich die Bedeutung dieser Maßnahme."
Einfluss von Brücken: "Trotz Vielzahl von akustisch unterschiedlichen Brückenbauarten werden diese pauschal mit +3dB(A) angesetzt. - akustische Minderungsmaßnahmen können nicht erfasst werden.. - Damaliger Stand der Kenntnis. Genauere Betrachtungsweisen führen zu Pegeländerungen. - Bei Sanierungsmaßnahmen werden akustische Verbesserungen quantitativ nicht erfasst."
Meteorologiedämpfung: "Bei durch Schallschutzwände geschützten Strecken in Einschnittslagen bleibt der Boden und Meteorologiedämpfung unberücksichtigt. - Damaliger Stand der Kenntnis. - Unter bestimmten Gegebenheiten ist zukünftig mit einer Pegelminderung zu rechnen (Effekt ist entfernungsabhängig)
Anhaltswerte der Anteile von scheibengebremsten Wagen: . . .
Längen- und Geschwindigkeitsanhaltswerte der Tabelle 2/Schall 03: . . .
Einfluss Fahrzeugarten: . . .
Kurvenquietschen: . .
Bezeichnung der Zugarten: . . .
Teilstückproblematik: . .
Emissionsort: "die Höhe der SO ist über dem Gelände nicht definiert, dadurch gibt es keine eindeutige Bestimmung des Emissionsortes. - Damaliger Stand der Kenntnis. - In häufig vorkommenden Fällen, bei denen die SO ca. 0,6m über dem Gelände liegt führt dies zu Abweichungen"
Reflexionen: "Beim Ansatz von Reflexionen bei vorbeifahrenden Zügen wird deren abschirmende Wirkung nicht berücksichtigt . . .
Akustik 04:
Kurvenquietschen: . . .
Neue Schallquellen: "Nicht alle aktuell bekannten Schallquellen sind in der Akustik 04 enthalten. Damaliger Stand der Kenntnis. Unsicherheiten bei der Berechnung"
EDV- gestützte Berechnung: "Die Berechnungsdurchführung ist nicht mehr zeitgemäß. - Damaliger Stand der Kenntnis. - Die Verfahrensdurchführung wird gewährleistet, da neuere Programmiersprachen und Betriebssysteme die Grundlage bilden."