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Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. |
Anmerkungen
zur geplanten Überarbeitung der „Schall 03“
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Die
Erarbeitung der z. Z. gültigen Schall 03 durch die vormalige Deutsche
Bundesbahn ist formal nicht in gleicher Art und Weise wie z.B. bei DIN-Normen
oder VDI-Richtlinien erfolgt. Auf eine ausgewogene Zusammensetzung der
jeweiligen Arbeitsgremien für die „Schall 03“ wurde wenig Wert gelegt. Noch
niemals wurde es bisher den Betroffenen über ihre Interessenvertretungen ermöglicht,
ebenfalls kompetente Sachverständige
für die jeweiligen Arbeitsgremien vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht nahm
hauptsächlich die Deutsche Bundesbahn, bzw. die DB AG für sich in Anspruch,
was in der Vergangenheit zu fragwürdigen Zusammensetzungen der „Schall 03 –
Arbeitskreise“ geführt hat. So rief z. B. am 9.10.96 die DB AG nach jahrelanger sitzungsfreier
Zeit kurzfristig in den Herbstferien den Arbeitskreis „Schall 03“ zu einer
Ausschusssitzung zusammen, um über den „vorbehaltlosen“ Schienenbonus für
den Transrapid abstimmen zu lassen. Die
Teilnehmerliste (Abstimmungsberechtigte und Gäste) der Sitzung setzte sich aus
folgenden Vertretern zusammen: DB AG (7 Vertreter), Ingenieurbüros, die häufig
oder überwiegend für die DB arbeiten (9), Bundesanstalt für Straßenwesen
(1), Umweltbundesamt (1), Bundesumweltministerium (1), Bayer.Landesamt für
Umweltschutz (1), Bundesverkehrsministerium (2) und einem Gast aus Österreich. Die
seit Jahren vorgebrachten Bedenken – besonders auch in zahlreichen
Klageverfahren - gegenüber den Berechnungsmethoden der z. Z. gültigen Schall
03 haben dazu geführt, dass die DB in
ihrer Prioritätenliste für die Fortschreibung der Schall 03 u.a. auch den
Schienenbonus überarbeiten will mit der Begründung, dass „der veränderte
Schienenverkehr in der Bevölkerung zu Zweifeln an der Berechtigung des
Schienenbonus“ geführt hat. („Dichtere Zugfrequenz, höhere
Geschwindigkeiten u.s.w.“). Ein Problem sieht die DB darin, dass eine „immer
größere Abneigung gegenüber dem Schienenbonus“ zu befürchten sei, „wenn
nicht die Begründung für diesen auf die Basis neuer Erkenntnisse gestellt
wird. Dieser Zusammenhang ist in der Schall 03 festzuhalten.“ Die
Zweifel an der Berechtigung des Schienenbonus liegen darin, dass der
Schienenbonus von der DB bisher
generell in Anspruch genommen wird – gleichgültig wie hoch eine
Schienenstrecke belastet ist. Die bisherigen – von der DB
in Auftrag gegebenen – Untersuchungen zur psychologischen Wirkung von
Schienenlärm im Verhältnis zu Straßenlärm gingen aber alle von durchschnittlichen
Belastungen einer Strecke aus. Extremsituationen sollten nicht untersucht
werden. Nun
kann man sicherlich trefflich darüber streiten, ob die psychologische Wirkung,
die von einer extrem belasteten Strecke ausgeht, vernachlässigt werden kann.
Gleichgültig zu welchem Ergebnis diese Auseinandersetzung führt, man kommt an
der Frage nicht vorbei, ob unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten eine Übertragung
der vorliegenden Untersuchungsergebnisse auf Extremsituationen zulässig ist. Bei der Festlegung der
Untersuchungsgebiete wurden „Extremsituationen“ vermieden, Auch
wenn durch die Rechtsprechung inzwischen eine Extrapolation des Schienenbonus
auf Extremsituationen (586 Züge in 24/h) legitimiert wurde (Bay VGH, 15.1.01.,
20 A 99.40024,S.22), ist damit die Frage nach der Legitimation einer derartigen
Extrapolation wissenschaftlich noch lange nicht gesichert. Sind Lärmpausen von
jeweils 2,54 Minuten bei einer gleichmäßigen Verteilung von 586 Züge über
24/h unter gesundheitlichen Aspekten so unbedenklich, dass der Schienenbonus in
Höhe von 5 dB(A) berechtigt ist u.a. mit dem Hinweis, dass sich die Lärmpausen
durch die „teilweise Überschneidung der Züge ja noch verlängern können“?
(Bay VGH) ? Hinter
der geplanten Überarbeitung der Schall 03 steht offensichtlich die Absicht, die
generelle Anwendung des Schienenbonus zu sichern, nachdem „in der Bevölkerung
die Zweifel an der Berechtigung des Schienenbonus“ immer lauter geworden sind. Für
die Fortschreibung der Schall03 soll es u. a. vier Arbeitsgruppen geben. Es wird
die Aufgabe des Arbeitsgruppe Immissionen sein, den o.g. „Zusammenhang
in der Schall 03 festzuhalten“. Den Zusammenhang zwischen den bisher
vorliegenden Untersuchungsergebnissen und einer generellen Anwendung des
Schienenbonus herzustellen, gelingt natürlich leichter, wenn alles in einer
Hand bleibt. Deshalb hat die DB einen
Ingenieur als Leiter für die Arbeitsgruppe ausgewählt, der schon immer maßgeblich
an den Untersuchungen zum Schienenbonus beteiligt war, der vielfach in
Klageverfahren, wenn es um die o. g. Zweifel von Betroffenen an der Berechtigung
des Schienenbonus ging, für die DB
als Gutachter tätig war und der nun seine
- im Auftrag der DB gemachten - Untersuchungsergebnisse bei der Überarbeitung
der Schall 03 „festhalten“ soll, obwohl er andererseits der Meinung ist,
dass eine „Extrapolation seiner Untersuchungsergebnisse auf deutlich
abweichende Situationen uneingeschränkt nicht möglich“
und somit z. B. „eine Untersuchung zum Schienenbonus bei hohen
Zugfrequenzen (> 250 Vorbeifahrten /24 h) wünschenswert“ sei (ZfL 47
(2000), 229-231). Jeder
Mensch mit Lebenserfahrung weiß, dass in Ausschüssen und Arbeitsgruppen nicht
nur Fachwissen behandelt wird, sondern auch Interessen vertreten werden. Nicht
umsonst gibt es Parteigutachten und Obergutachten. Wenn die Fragen, die sich in
diesem Zusammenhang stellen, mit „reiner Physik“ zu beantworten wären, dann
gäbe es keinen Schienenbonus, denn physikalisch wird Lärm durch Messgeräte
gemessen, für die Straßenlärm und Schienenlärm gleich sind. Wenn also von
durchschnittlichen auf extreme Situationen extrapoliert werden soll, werden auch
medizinische Gesichtspunkte wichtig. Hier
konnte nur auf einen der vielen Problembereiche aus der Prioritätenliste für
die Fortschreibung der Schall 03 eingegangen werden. Dieses Beispiel zeigt aber
deutlich , wie notwendig eine ausgewogene Zusammensetzung der jeweiligen
Arbeitsgremien für die Akzeptanz einer überarbeiteten Schall 03 ist. Da die DB
und das Bundesverkehrsministerium bisher die Forderung der Betroffenen ablehnt,
über ihre Interessenverbände ebenfalls Sachverständige für die einzelnen
Arbeitsgruppen zu benennen, bleibt zu hoffen, dass die Forderung nach einer
ausgewogen zusammengesetzten Schall 03 Kommission auch von anderer Seite
hinreichend deutlich gestellt wird. Diese Forderung wird im übrigen auch von
den Umweltbehörden des Bundes und der Länder unterstützt. |