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Begründung für die
Notwendigkeit der Anpassung der Schall 03 (Ausgabe 1990) an den
heutigen Stand der Technik:
1. Schienenbonus:
Schall 03:
Der Summand S ist eine Korrektur um minus 5 dB(A) zur Berücksichtigung
der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms gegenüber dem Straßenverkehrslärm
Begründung der
Notwendigkeit einer Überarbeitung
Dieser generelle Eintrag in der Schall 03 wurde unter
einseitiger Bevorzugung der materiellen Interessen der Bahn aufgenommen.
Die
bisherigen – von der DB in
Auftrag gegebenen – Untersuchungen zur psychologischen Wirkung von
Schienenlärm im Verhältnis zu Straßenlärm gingen alle von durchschnittlichen
Belastungen einer Strecke aus. Extremsituationen sind bisher nicht
untersucht worden: Z.
B. Schienenwege mit sehr hoher Vorbeifahrthäufigkeit (mehr als 250 Züge/24h),
sehr hohe Geschwindigkeit ( >250 km/h), reine bzw. vorwiegende Güterzugstrecken
und Gebiete mit sehr geringem Abstand zwischen Wohngebäuden und
Schienenwegen (<50m)
Thema der
Anpassung an den Stand der Technik
Der
Parameter "Störwirkung" muss in der Schall 03 neu überdacht
werden.
2. Emissionspegel:
Schall 03:
Der Emissionspegel LA,m
dient als Ausgangsgröße
für die Berechnung des Beurteilungspegels.
Begründung der
Notwendigkeit einer Überarbeitung
Während
der bisher nach der Schall 03 berechnete Emissionspegel mit dem Mittelwert
einzelner Vorbeifahrpegel korrelieren soll, sollte in einer Neufassung die
Streuung der Pegel zusätzlich angegeben werden.
Thema der
Anpassung an den Stand der Technik
Neben
der Berechnung des Mittelwertes sollte die Schall 03 auch die
Berechnung der Streuung der Emissionspegel
LA,m ermöglichen - insbesondere bei Güterzügen.
3. Beurteilungspegel:
Schall 03:
Der Beurteilungspegel Lr dient zur Kennzeichnung der
Immissionen. Er wird bestimmt aus den relevanten Emissionspegeln, ...
Begründung der
Notwendigkeit einer Überarbeitung
Als
"relevante" Emissionspegel fehlen in der jetzigen Fassung der
Schall 03 die Maximalpegel. Insbesondere während der Nacht wird die Störwirkung
von sehr lauten Zugvorbeifahrten zu sehr "ungünstigen Zeiten"
durch den Mittelungspegel nicht ausreichend beschrieben.
Thema der
Anpassung an den Stand der Technik
Die
maximalen Vorbeifahrpegel sollten bei der Berechnung des
Nacht-Beurteilungspegels berücksichtigt werden.
4. Korrekturwerte für Fahrbahnen:
Schall 03:
Für Fahrbahnen, bei denen aufgrund besonderer Vorkehrungen eine weitergehende,
dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen
ist, können die der Lärmminderung entsprechenden Korrekturwerte zusätzlich
zu den Korrekturwerten DFb berücksichtigt werden.
Begründung der
Notwendigkeit einer Überarbeitung
Dieser Eintrag in der Schall 03 berücksichtigt nur
den Fall einer Lärmminderung, nicht aber den einer Lärmverstärkung.
In der Schall 03 wird der "Grundwert mit dem
Zahlenwert 51" eingeführt, der bei einem "durchschnittlich
guten Schienenzustand" den Emissionspegel Lm,E eines
Normzuges bei Holzschwellen auf einem Schotterbett beschreibt.
Der Schallmesswagen der Bahn soll diesen Grundwert
anzeigen: Bei Holzschwellen auf einem Schotterbett soll der "im
Schallmesswagen angezeigte Wert" Lm=51 dB(A) betragen.
Es ist bekannt, dass Schienen verriffeln. Wenn die
Verriffelung zu Materialschäden führt, werden die Schienen geschliffen.
Bekannt ist auch, dass mit der Verriffelung der Grundwert und damit die Lärmbelästigung
steigt: Während der Grundwert direkt nach einem Schleiftermin auch
kleiner als 51 dB(A) sein kann, ändert sich der Grundwert mit der
Belastung der Gleise. So betrug der nach mehrfacher Nutzung der Gleise vom
Schallmesswagen angezeigte Wert zum Teil Lm=(51+15) dB(A) = 66
dB(A), d.h. die Lärmbelastung war um 15 dB(A) gegenüber dem
planfestgestellten Wert gestiegen.
Notwendig wäre
eine ständige Überwachung der Einhaltung des planfestgesetzten
Schienenzustandes.
Für die Bahn hat das EBA über einen "Pegelabschlag für das
BüG" von 3 dB am 16.03.98 verfügt. Um diesen Pegelabschlag zu
erhalten, sind "mit dem Schallmesswagen Schallmessungen durchzuführen,
um den Zustand der Schienenlaufflächen auf Riffelbildung zu prüfen und
nachzuweisen, dass die Schallpegelreduktion in Höhe von 3 dB(A) im Mittel
eingehalten wird." ... "Die Schienenlaufflächen sind bei einem
im Schallmesswagen angezeigten Wert von Lm=51 dB(A) zu
schleifen."
Die Bahn möchte durch Schallschleifen den Schienenzustand verbessern, um
Lärmschutzmassnahmen einzusparen.
Für die Anlieger sind die Überschreitungen des Grundwertes
infolge der Lärmerhöhung nicht
zumutbar; daher erwarten Anlieger einen "Pegelaufschlag für das
schlecht gepflegte Gleis".
Die Anlieger möchten eine Berücksichtigung der Erhöhung
des Schallpegels infolge Verriffelung, indem erhöhte Lärmschutzmassnahmen
veranlasst werden (z.B. Verringerung der Geschwindigkeit).
Thema der
Anpassung an den Stand der Technik
Die
bisher in der Schall 03 gegebene Möglichkeit, bei Nachweis einer
"dauerhaften" Lärmminderung den Korrekturwert zu korrigieren,
sollte auch bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmverstärkung
(z.B. infolge Verriffelung) gegeben sein.
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