Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

BVS - DB Forum

 

Begründung für die Notwendigkeit der Anpassung der Schall 03 (Ausgabe 1990) an den heutigen Stand der Technik:

1. Schienenbonus:
Schall 03: Der Summand S ist eine Korrektur um minus 5 dB(A) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms gegenüber dem Straßenverkehrslärm
Begründung der Notwendigkeit einer Überarbeitung
Dieser generelle Eintrag in der Schall 03 wurde unter einseitiger Bevorzugung der materiellen Interessen der Bahn aufgenommen. Die bisherigen – von der DB  in Auftrag gegebenen – Untersuchungen zur psychologischen Wirkung von Schienenlärm im Verhältnis zu Straßenlärm gingen alle von durchschnittlichen Belastungen einer Strecke aus. Extremsituationen sind bisher nicht untersucht worden: Z. B. Schienenwege mit sehr hoher Vorbeifahrthäufigkeit (mehr als 250 Züge/24h), sehr hohe Geschwindigkeit ( >250 km/h), reine bzw. vorwiegende Güterzugstrecken und Gebiete mit sehr geringem Abstand zwischen Wohngebäuden und Schienenwegen (<50m) 
Thema der Anpassung an den Stand der Technik 
Der Parameter "Störwirkung" muss in der Schall 03 neu überdacht werden.

2. Emissionspegel:
Schall 03: Der Emissionspegel LA,m  dient als Ausgangsgröße für die Berechnung des Beurteilungspegels.
Begründung der Notwendigkeit einer Überarbeitung
Während der bisher nach der Schall 03 berechnete Emissionspegel mit dem Mittelwert einzelner Vorbeifahrpegel korrelieren soll, sollte in einer Neufassung die Streuung der Pegel zusätzlich angegeben werden.
Thema der Anpassung an den Stand der Technik
Neben der Berechnung des Mittelwertes sollte die Schall 03 auch die Berechnung der Streuung der Emissionspegel LA,m ermöglichen - insbesondere bei Güterzügen.


3. Beurteilungspegel:
Schall 03: Der Beurteilungspegel Lr dient zur Kennzeichnung der Immissionen. Er wird bestimmt aus den relevanten Emissionspegeln, ...
Begründung der Notwendigkeit einer Überarbeitung
Als "relevante" Emissionspegel fehlen in der jetzigen Fassung der Schall 03 die Maximal­pegel. Insbesondere während der Nacht wird die Störwirkung von sehr lauten Zugvorbeifahrten zu sehr "ungünstigen Zeiten" durch den Mittelungspegel nicht ausreichend beschrieben.
Thema der Anpassung an den Stand der Technik
Die maximalen Vorbeifahrpegel sollten bei der Berechnung des Nacht-Beurteilungspegels berücksichtigt werden.


4. Korrekturwerte für Fahrbahnen:
Schall 03: Für Fahrbahnen, bei denen aufgrund besonderer Vorkehrungen eine weiter­gehende, dauerhafte Lärmminderung  nachgewiesen ist, können die der Lärmminderung entsprechenden Korrekturwerte zusätzlich zu den Korrekturwerten DFb berücksichtigt werden.   
Begründung der Notwendigkeit einer Überarbeitung
Dieser Eintrag in der Schall 03 berücksichtigt nur den Fall einer Lärmminderung, nicht aber den einer Lärmverstärkung. 
In der Schall 03 wird der "Grundwert mit dem Zahlenwert 51" eingeführt, der bei einem "durchschnittlich guten Schienenzustand" den Emissionspegel Lm,E eines Normzuges bei Holzschwellen auf einem Schotterbett beschreibt.
Der Schallmesswagen der Bahn soll diesen Grundwert anzeigen: Bei Holzschwellen auf einem Schotterbett soll der "im Schallmesswagen angezeigte Wert" Lm=51 dB(A) betragen.
Es ist bekannt, dass Schienen verriffeln. Wenn die Verriffelung zu Materialschäden führt, werden die Schienen geschliffen. Bekannt ist auch, dass mit der Verriffelung der Grundwert und damit die Lärmbelästigung steigt: Während der Grundwert direkt nach einem Schleiftermin auch kleiner als 51 dB(A) sein kann, ändert sich der Grundwert mit der Belastung der Gleise. So betrug der nach mehrfacher Nutzung der Gleise vom Schallmesswagen angezeigte Wert zum Teil Lm=(51+15) dB(A) = 66 dB(A), d.h. die Lärmbelastung war um 15 dB(A) gegenüber dem planfestgestellten Wert gestiegen.
Notwendig wäre eine ständige Überwachung der Einhaltung des planfestgesetzten Schienenzustandes.
Für die Bahn hat das EBA über einen "Pegelabschlag für das BüG" von 3 dB am 16.03.98 verfügt. Um diesen Pegelabschlag zu erhalten, sind "mit dem Schallmesswagen Schallmessungen durchzuführen, um den Zustand der Schienenlaufflächen auf Riffelbildung zu prüfen und nachzuweisen, dass die Schallpegelreduktion in Höhe von 3 dB(A) im Mittel eingehalten wird." ... "Die Schienenlaufflächen sind bei einem im Schallmesswagen angezeigten Wert von Lm=51 dB(A) zu schleifen."
Die Bahn möchte durch Schallschleifen den Schienenzustand verbessern, um Lärmschutzmassnahmen einzusparen.
Für die Anlieger sind die Überschreitungen des Grundwertes infolge der Lärmerhöhung  nicht zumutbar; daher erwarten Anlieger einen "Pegelaufschlag für das schlecht gepflegte Gleis". Die Anlieger möchten eine Berücksichtigung der Erhöhung des Schallpegels infolge Verriffelung, indem erhöhte Lärmschutzmassnahmen veranlasst werden (z.B. Verringerung der Geschwindigkeit).
Thema der Anpassung an den Stand der Technik
Die bisher in der Schall 03 gegebene Möglichkeit, bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmminderung den Korrekturwert zu korrigieren, sollte auch bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmverstärkung (z.B. infolge Verriffelung) gegeben sein.

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