Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

BVS - DB Forum

Mit dieser Seite möchten wir folgenden Vorschlag gern aufgreifen, da wir uns um eine sachgerechte - nicht subjektive - Lärmerfassung bemühen

Herr Jäger schrieb uns im Mai 2002 folgende mail:

DB AG: " Zu Ihrer Homepage "Schienenlaerm.de" empfehle ich Ihnen dringend ein sogenanntes Gästebuch oder ein Diskussionsforum einzurichten, damit ich als Leser Ihrer HP auch meine persönliche Meinung zu Ihren Beiträgen ausdrücken kann. Viele Ihrer Beiträge, insbesondere diejenigen zur Schall 03 und zum Schienenbonus lassen doch viele Fragen offen und sind sehr sehr subjektiv, wenn nicht sogar sinnentstellend. Hierzu würde ich sehr gerne einige Passagen für Ihre Leser geraderücken."
Klaus Jäger,
(DB- Systemtechnik, TZF 103, München)  

Leider hat Herr Jäger seinen eigenen Vorschlag bis heute nicht aufgegriffen. So sinnentstellend - wie er meinte - scheinen unsere Beiträge vielleicht doch nicht zu sein.
Inzwischen ist Herr Jäger in den wohlverdienten Ruhestand gewechselt. (2004)

 

Stellungnahme der DB AG und BVS zur geplanten Überarbeitung der Schall 03

DB AG: 
J. Onnich
DB- Systemtechnik, TZF 103, München ,
Projektleiter Schall 03/Akustik 04, ist der Meinung:
.  der BVS geht es ganz "offensichtlich nicht darum, unser gemeinsames Ziel, die beiden Berechnungsvorschriften Schall 03 und Akustik 04 an den derzeitigen Stand der Technik anzupassen zu unterstützen, sondern vielmehr im Rahmen der Aktion - Schall 03 um eine tatsächliche Reduzierung des Schienenverkehrslärms."
J. Onnich zur "Schall 03 - Aktion" der BVS.
Siehe dazu Aktuelle Notizen

Der DB AG geht es darum "mit der Fortschreibung von Schall 03 und Akustik 04 keine Pegelreduzierung anzustreben, sondern auf der Basis des derzeitigen "Schutzniveaus" notwendige Korrekturen an den vorhandenen Berechnungsrichtlinien durchzuführen. 
Die Tatsache, dass die gültigen Berechnungsrichtlinien Schall 03 und Akustik 04 seit Jahren in der Kritik stehen und so bei Planfeststellungsverfahren zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen hat uns veranlasst, die Fortschreibung von Schall 03 und Akustik 04 zu initiieren. Unser Ziel ist es, auf der Basis von neuen Erkenntnissen und Messergebnissen die beiden Richtlinien zu überarbeiten und an den Stand der Technik anzupassen."

Anmerkungen zur Teilnehmerliste finden Sie hier

BVS:

 Warum steht die Auffassung der BVS, sorgfältig auf die für die Lärmberechnung ausschlaggebenden Parameter zu achten,   "ganz offensichtlich" im Widerspruch zu dem  "gemeinsamen Ziel, die beiden Berechnungsvorschriften Schall 03 und Akustik 04 an den derzeitigen Stand der Technik anzupassen"?

Die BVS setzt sich  für eine tatsächliche Reduzierung des Schienenverkehrslärms ein und beschäftigt sich u. a. immer wieder mit den Berechnungsverfahren in der Schall 03. Den Besuchern dieser Homepage - im Monat Mai 2002 waren es z. B. 3410 Besucher  - wird in verschiedenen Beiträgen aufgezeigt, welche Bedeutung die einzelnen Parameter für die Lärmentstehung haben.
Die Schall 03 soll mit dem Ziel überarbeitet werden, das Regelwerk dem derzeitigen Stand der Technik anzupassen. Auch bei dieser Anpassung dürfen Parameter nicht vernachlässigt werden, die für eine dauerhafte Lärmerfassung von Bedeutung sind. 

Begründung für die Notwendigkeit der Anpassung der Schall 03 (Ausgabe 1990) an den heutigen Stand der Technik:

1. Schienenbonus: Der Parameter "Störwirkung von Schienenverkehrslärm" in der Schall 03 entspricht nicht der realen Störwirkung - insbesondere während der Nacht. Bei hohem Zugverkehr - besonders bei Güterzugverkehr - ist die Störwirkung von Schienenverkehrslärm  nicht um 5 dB(A) geringer als die von Straßenverkehrslärm.

2. Emissionspegel: Neben der Berechnung des Mittelwertes sollte die Schall 03 auch die Berechnung der Streuung der Emissionspegel LA,m ermöglichen - insbesondere bei Güterzügen.

3. Beurteilungspegel: Die maximalen Vorbeifahrpegel sollten bei der Berechnung des Nacht-Beurteilungspegels berücksichtigt werden.

4. Korrekturwerte für Fahrbahnen: Die bisher in der Schall 03 gegebene Möglichkeit, bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmminderung den Korrekturwert zu korrigieren, sollte auch bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmverstärkung (z.B. infolge Verriffelung) gegeben sein.

 weitere Ausführungen zu den o. g. Punkten siehe hier

 

Stichwortkatalog
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. Oktober 2002