Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Chronik 


Chronik zur Dokumentation "Das Besonders überwachte Gleis (BüG) in der Praxis"

Stand: Mai 2001 

01.04.98

Betroffene wenden sich an die Außenstelle des Eisenbahnbundesamtes (EBA), nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 19.12.1996 und bitten um Beantwortung ihrer Frage, "ob es zwischenzeitlich eine endgültige Regelung zur Überwachung von besonders überwachten Gleisen gibt." - Sie fordern, dass die Gleise umgehend geschliffen werden.

07.04.98

Das EBA teilt mit, die DB AG sei nun aufgefordert, unverzüglich mit dem Schallmesswagen Schallmessungen durchzuführen. - "Sollte die Schallmessfahrt ergeben, dass die Schallpegelreduktion von 3 dB(A) nicht eingehalten wird, werden Schleifarbeiten durchgeführt"

19.07.99

Die Betroffenen fragen beim EBA an, was die Schallmessfahrt ergeben hat und wann die Gleise geschliffen wurden.

15.10.99

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS) wendet sich an das Umweltbundesamt (UBA) mit der Frage: "Hält das UBA unter den z.Zt. gegebenen Voraussetzungen das BüG für eine geeignete Maßnahme, die die Betroffenentatsächlich entlastet?"

20.01.00

Die BVS wendet sich an das UBA, da dieses in einem Erörterungstermin (s. dazu nächste Zeile) den Betroffenen dringend geraten hat, das BüG als solches zu akzeptieren, da es zu einer wesentlichen Lärmminderung deshalb führe, weil die Strecke dauernd überwacht werde.

20.01.00

Die BVS wendet sich an den 11.Senat des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) und nimmt Bezug auf den Erörterungstermin für das       BüG vom 7.12.00 ( 11 A 34, 42,45,46,97). - Die BVS   bittet den Senat, "bei der Entscheidung für einen Gleispflegeabschlagfür das BüG dem Betroffenen ohne Einschränkung das Rechtauf Auskunft einzuräumen."

23.01.00

Die Betroffenen wenden sich an das UBA mit Bezug auf ihre Schreiben vom 22.9.99 und 30.9.99, in denen sie das UBA um Unterstützung gebeten hatten, da sie - trotz mehrfacher Anfragen - von derAußenstelle des EBA keine Antwort erhalten haben. - Sie sind enttäuscht, dassdas UBA ihre Schreiben an das EBA kommentarlos weitergeleitet hat.

08.02.00

Die BVS wendet sich an die Zentrale des EBA und bittet um Auskunft, an wen sich Betroffene wenden sollen, wenn sie Auskunft bezüglich des BüG erhalten möchten.

11.02.00

Von der Außenstelle des EBA erhalten die Betroffenen ein Messprotokoll der DB AG. - Es zeigt sich, dass der Grundwert in mehreren Streckenabschnittenum mehr als 10 dB(A) überschritten ist.

16.02.00

Die BVS schickt das Messprotokoll an den 11. Senat des BVerwG (Bezug s.o.) und weist darauf hin, dass nach den bisherigen Erfahrungen die Kontrolle des BüG offensichtlich überhaupt nicht geregelt ist.

18.02.00

Die BVS schickt das Messprotokoll an die Zentrale des EBA mit der Frage, welche Maßnahmen das EBA ergreifen wird, um eine Überschreitung des zulässigen Grundwertes um mehr als 10  dB(A) auszuschließen.

    02.03.00

Die Zentrale des EBA bittet darum, sich in Zukunft an die Außenstelle des EBA zu wenden, "aufgrund der größeren sachlichen und räumlichen Nähe." - Das EBA wolle sich "unmittelbar mit der Zentrale der DBNetz AG in Verbindung setzen, um in Zukunft das Controlling für das BüG weiter zu verfeinern."

15.03.00

Das BVerwG verkündet sein Urteil in der o. g. Verwaltungsstreitsache: - "Zu den Messergebnissen haben im übrigen die Lärmbetroffenenauf der Grundlage von §4 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG ) freien Zugang. Die Kläger halten dies für unzureichend und berichten über Schwierigkeiten, die aufgetreten sein sollen, wenn im Einzelfall entsprechende Auskünfte verlangt worden seien. Der Senat verkennt nicht, dass es - im Sinne einer vertrauensbildenden Maßnahme - sinnvoll erscheinen mag, den Streckenanliegern den Zugang zu diesen Umweltdatennoch weitergehend zu erleichtern. Der Fußnotenregelung kann ein dahingehender Anspruch jedoch nicht entnommen werden."

21.03.00

Die Zentrale des EBA teilt auch der BVS mit, die Betroffenen sollen sich an die DB Netz AG wenden, um Auskunft über Mess-und Schleiftermine zu erhalten. Wenn die DB keine Auskunft erteilt, sollen sich die Betroffenen an die jeweilige Außenstelle des EBA wenden. - "Dennoch möchte ich Sie bitten, sich zunächst an die DB Netz AG zu wenden, die aufgrund der größeren sachlichen Nähe ..." - Bezüglich der hohen Grenzwertüberschreitung teilt das EBA mit: "Da mir Einzelheiten zu dem ... geschilderten Sachverhaltnicht bekannt sind, ist es mir ... nicht möglich, Gründe für die relativhohe Grenzwertüberschreitung zu nennen. Sollten Sie detaillierte Informationenbenötigen, bitte ich Sie, sich unmittelbar an die DB Netz AG  ... zu wenden"

05.04.00

Das Bundesumweltministerium erklärt der BVS auf ihre Anfrage vom 1.2.00 die Anwendung des UIG und verweist deshalb auf§ 4 Abs. 1 UIG, § 3 Abs. 1 UIG, § 2 Nr. 2 UIG , § 3 Abs. 1 S. 1 UIG, § 3 Abs. 2 UIG, §7 und §8 UIG.

09.11.00

Der überarbeitete Entwurf "Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmassnahmen Schiene" liegt vor. Unter §6(5),(6) heißt es, dass für das BüG anzugeben ist, in welchem Jahr zuletzt geschliffen wurde und dass bei Überschreiten der festgelegten Emissionswerte geschliffen werden soll. - In diesem Entwurf bleibt der Vorschlag des UBA,  Kontroll-und Schleiftermine des BüG genauer festzulegen, ebenso unberücksichtigt wie dessen Forderung, den betroffenen Bürgern Kontroll- und Schleiftermine des BüG einschließlich der gemessenen Werte auf Anfrage kostenlos mitzuteilen.

13.11.00

Die BVS wendet sich an das Bundesverkehrsministerium (BMV ) mit der Bitte, seine Aufsichtspflicht gegenüber dem EBA wahrzunehmen, da das EBA seine Aufsichtspflicht gegenüber der DB nur unzureichend wahrnimmt.

 

11.02. 01

Die Betroffenen wenden sich erneut an das EBA und fordern Auskunft über die Messergebnisse.

 

16. 02. 01

Das EBA teilt den Betroffenen mit, dass es die Anfrage an die DB AG weitergeleitet hat. (Pätzold)

05. 03. 01

Die DB AG teilt mit, dass sie Schallpegelmessungen am 23./24.99 und 25.11.99, am 5.4.00 und am 26.10.00 durchgeführt hat.

„Messergebnisse werden nicht mitgeteilt, da es sich um firmeninterne Daten handelt. Sie können aber davon ausgehen, dass die mit dem Schleifen beabsichtigten Verbesserungen eingetreten sind. (L. Jersch, Bahn-Umwelt-Zentrum Hannover)

06. 04. 01

Das UBA erklärt den Betroffenen: „Das Umweltbundesamt hat die Schienenschleifen als Lärmminderungsmaßnahme in Form des BÜG immer nur unter der Voraussetzung bejaht, dass der geforderte Schienenzustand dauerhaft garantiert wird. Wir sind dem EBA und dem Verkehrsminister gegenüber auch stets für eine umfassende und kostenlose Information der betroffenen Anwohner an einer BÜG- Strecke eingetreten...“

März  99

Bei der Konferenz im UBA zum Thema „BÜG“ mit dem Rechtsanwalt der DB AG “  wird die o. g .Voraussetzung, d.h. die dauerhaft gesicherte Garantie des BüG in der Praxis, an keiner Stelle von den 4 Vertretern des UBA  erwähnt. Die Erkundung der Ansichten des UBA wurde vom Rechtsanwalt der DB AG für erforderlich gehalten, „weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Bundesverwaltungsgericht wegen der noch anhängigen Verwaltungsverfahren, die aus seiner Sicht noch bestehenden unterschiedlichen Meinungen zwischen dem UBA und dem EBA zum Anlass nehmen könne, den Nachweis für das BüG ... nicht anzuerkennen.“

Nov    99

In der Amtlichen Auskunft des UBA gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht zu einigen Details im Zusammenhang mit der Maßnahme „Besonders überwachtes Gleis “  wird die dauerhaft gesicherte Kontrolle des BüG in der Praxis ebenfalls an keiner Stelle problematisiert.

20. 04. 01

Die Betroffenen fordern erneut vom EBA  die Herausgabe der Meß- und Schleifprotokolle für das BüG.

15. 05. 01

Von 1996 bis heute haben die Betroffenen keine Auskunft erhalten, ob das BüG, dessen Grundwert in mehreren Streckenabschnitten um mehr als 10 dB(A) überschritten ist, zwischenzeitlich geschliffen wurde.

Nicht der Lärm, der Umgang mit dem Lärm ist das eigentliche Dilemma