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Wer
ist
die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS)?
Die BVS ist
ein Zusammenschluss von Betroffenen und Interessierten, die sich als Einzelpersonen
oder in Bürgerinitiativen, gegen die unzumutbaren Auswirkungen des
Schienenverkehrslärms an neuen und alten Strecken wehren.
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Warum
gibt es die BVS?
Millionen von
Menschen fühlen sich in der BRD durch Lärm stark belästigt
Tausende von
Menschen leiden besonders unter dem Schienenverkehrslärm.
Wenn bundesweit
immer mehr Menschen eine Lärmminderung an Schienenwegen fordern, wenn
Bürgerinitiativen sich bundesweit immer stärker vernetzen, kann
eine Lärmminderung an
Schienenwegen am
Ende auch vor Ort durchgesetzt werden.
Die BVS wurde
von Betroffenen gegründet,
-
um einen besseren
Informationsaustausch unter den Betroffenen zu ermöglichen,
-
um den Kampf gegen
den Schienenlärm besser zu koordinieren,
-
um die Aktivitäten
zur Lärmminderung auch auf wissenschaftlicher, juristischer und politischer
Ebene zu stärken.
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Welche
Ziele und Forderungen hat die BVS?
Ziele:
Anlieger an
Schienenwegen sind gegenüber Anliegern an anderen Verkehrswegen sehr
benachteiligt.
Dies äußert
sich in der Tatsache,
-
dass es an
bestehenden
Schienenwegen
keinerlei gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen gibt,
-
dass es bisher im
Gegensatz zu Straßen- und Luftfahrzeugen keinerlei Regelungen
zur Begrenzung der fahrzeugseitigen Emissionen gibt,
-
dass vom Schienenlärm
- entgegen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand - behauptet wird, er sei
generell weniger
lästig als Straßenlärm, was dazu geführt hat, einen
Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) in die Gesetzgebung einzuführen.
Das Ziel der BVS
ist es, auf wissenschaftlicher, juristischer und politischer Ebene daraufhin
zu wirken, dass die Betroffenen an alten und neuen Strecken vor gesundheitsschädigenden
Auswirkungen des Lärms besser geschützt werden.
siehe dazu: Ziele
der BVS
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Forderungen:
-
gesetzliche Regelung
für Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
-
Abschaffung der
generellen Anwendung des Schienenbonus bei der Berechnung des Lärms
nach Schall 03, da wissenschaftlich unbegründet.
-
Einführung
von emissionsbegrenzenden Anforderungen an Schienenfahrzeugen gemäß
§ 38 Abs. 2 BImScHG.
-
Einführung
von Lästigkeitszuschlägen für Weichen, Bahnhöfe und
Signalanlagen auf freier Strecke mit haltenden und anfahrenden Zügen
in Wohn/Mischgebieten.
-
Einführung
eines Kriteriums "Maximalpegel" und "Taktmaximalpegel" bei der Festsetzung
der Zumutbarkeitsgrenzen für Schienenlärm.
Wegfall der
Beschränkung, wonach der Wirkbereich der 16. BImSchV auf bestimmte
bauliche Änderungen des Schienenwegs beschränkt ist, statt dessen
Anwendung auf alle Streckenabschnitte, die durch eine bauliche oder organisatorische/betriebliche
Maßnahme einen erhöhte Emissionspegel zu erwarten haben, d.h.
auch für Streckenabschnitte außerhalb des Plangriffs.
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Wie
kann die BVS Ihnen helfen?
Die BVS unterstützt
auf Wunsch mit Informationen rund um das Thema Schienenlärm,
insbesondere mit wissenschaftlichen, fachlichen und juristischen Hinweisen
und Dokumenten.
Die BVS
unterstützt die Zusammenarbeit von Bürgerinitiativen, die sich gegen den
Schienenlärm wehren.
Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Bürgerinitiativen
110,00 € im
Jahr. Für Einzelmitglieder beträgt der Beitrag 30,00 €
Beitrittserklärung:
Beitritt.doc
Beitritt.pdf
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Was
können Sie tun?
1. Werden Sie
aktives oder förderndes Mitglied bei der BVS
2. Wenden Sie
sich an Ihre(n) Landtags-, Bundestags- und EU-Parlaments - Abgeordnete(n)
und fordern Sie :
- eine gesetzliche
Regelung für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen.
- eine Überprüfung
der generellen Anwendung des Schienenbonus durch eine neutrale Kommission
- eine Grenzwertregelung
für fahrzeugseitige Emissionen.
- eine Kontrolle
des "besonders überwachten Gleis" durch neutrale Prüfer.
3. Wenden Sie
sich an die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn AG im Vorstand und
in den Regionalbüros und fordern Sie:
- ein umweltgerechtes
Verhalten,
- Aufgabe der
bisherigen restriktiven, ja bisweilen feindseligen Haltung gegenüber
den Betroffenen zugunsten einer kooperativen Zusammenarbeit mit betroffenen
Menschen.
Lassen Sie
sich von den Verantwortlichen der DB AG und deren Sachverständigen nicht wie einen lästigen Schreihals
behandeln, der unaufhörlich unberechtigte Forderungen stellt!
Schreiben
Sie uns, wenn Sie Informationen oder Vorschläge zum Schienenlärm
haben, die nicht nur regional, sondern bundesweit von Interesse sind. Wir
sind für derartige Hinweise und Beiträge dankbar.
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Anschriften der
BVS:
Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Sibylla Windelberg,
1. Vorsitzende
Sitz des
Vereins:
Heuerstr. 12, 30519 Hannover,
Fax 0511-8386072
info@schienenlaerm.de
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BVS-Büro
West
Gert Bork
Mühlenweg 78
246483 Wesel
Tel.: 0281 643
55
e-mail: g.bork@t-online.de
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BVS
-Büro Nord
Holger Jürgens
Fangdieckstr. 150
22547 Hamburg
TeL.: 040 84 16 75
Fax: 040
84 00 49 65
e-mail: holger013@freenet.de |
Pressesprecher
der BVS:
Roland Diehl
Vorsitzender der MUT e.V
vorstand@mut-im-netz.de
Telefon:07633/14362
Fax: 07633/405 409 |
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Konten der BVS
Mitgliedsbeiträge: 030 378 85 20
Spenden:
020 378 85 20
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
BLZ 30060601
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