Wer ist die BVS?
Warum gibt es die BVS?
Welche Ziele hat die BVS?
Satzung der BVS
Beitritt, Mitgliedschaft der BVS
Beitritt.doc
Beitritt, Mitgliedschaft der BVSBeitritt. pdf
Was können Sie tun?
Anschriften der BVS
Konten der BVS
Impressum

 

 

Wer ist die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm (BVS)?
Die BVS ist ein Zusammenschluss von Betroffenen und Interessierten, die sich als Einzelpersonen oder in Bürgerinitiativen, gegen die unzumutbaren Auswirkungen des  Schienenverkehrslärms  an neuen und alten Strecken wehren. 

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Warum gibt es die BVS?
Millionen von Menschen fühlen sich in der BRD durch Lärm stark belästigt
Tausende von Menschen leiden besonders unter dem Schienenverkehrslärm.
Wenn bundesweit immer mehr Menschen eine Lärmminderung an Schienenwegen fordern, wenn Bürgerinitiativen sich bundesweit immer stärker vernetzen, kann eine
Lärmminderung an Schienenwegen am Ende auch vor Ort durchgesetzt werden.

Die BVS wurde von Betroffenen gegründet, 

  1. um einen besseren Informationsaustausch unter den Betroffenen zu ermöglichen,
  2. um den Kampf gegen den Schienenlärm besser zu koordinieren,
  3. um die Aktivitäten zur Lärmminderung auch auf wissenschaftlicher, juristischer und politischer Ebene zu stärken.

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Welche Ziele und Forderungen hat die BVS? 
Ziele:
Anlieger an Schienenwegen sind gegenüber Anliegern an anderen Verkehrswegen sehr benachteiligt.
Dies äußert sich in der Tatsache, 

  1. dass es an bestehenden Schienenwegen keinerlei gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen gibt,
  2. dass es bisher im Gegensatz zu Straßen- und Luftfahrzeugen keinerlei Regelungen zur Begrenzung der fahrzeugseitigen Emissionen gibt, 
  3. dass vom Schienenlärm - entgegen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand - behauptet wird, er sei generell weniger lästig als Straßenlärm, was dazu geführt hat, einen Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A) in die Gesetzgebung einzuführen.
Das Ziel der BVS ist es, auf wissenschaftlicher, juristischer und politischer Ebene daraufhin zu wirken, dass die Betroffenen an alten und neuen Strecken vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Lärms besser geschützt werden. 

siehe dazu:  Ziele der BVS  

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Forderungen:

  • gesetzliche Regelung für Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen
  • Abschaffung der generellen Anwendung des Schienenbonus bei der Berechnung des Lärms nach Schall 03, da wissenschaftlich unbegründet.
  • Einführung von emissionsbegrenzenden Anforderungen an Schienenfahrzeugen gemäß § 38 Abs. 2 BImScHG.
  • Einführung von Lästigkeitszuschlägen für Weichen, Bahnhöfe und Signalanlagen auf freier Strecke  mit haltenden und anfahrenden Zügen in Wohn/Mischgebieten.
  • Einführung eines Kriteriums "Maximalpegel" und "Taktmaximalpegel" bei der Festsetzung der Zumutbarkeitsgrenzen für Schienenlärm.

  • Wegfall der Beschränkung, wonach der Wirkbereich der 16. BImSchV auf bestimmte bauliche Änderungen des Schienenwegs beschränkt ist, statt dessen Anwendung auf alle Streckenabschnitte, die durch eine bauliche oder organisatorische/betriebliche Maßnahme einen erhöhte Emissionspegel zu erwarten haben, d.h. auch für Streckenabschnitte außerhalb des Plangriffs.

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Wie kann die BVS Ihnen  helfen?
Die BVS unterstützt auf Wunsch mit  Informationen rund um das Thema Schienenlärm, insbesondere mit wissenschaftlichen, fachlichen und juristischen Hinweisen und Dokumenten. 
Die BVS unterstützt die Zusammenarbeit von Bürgerinitiativen, die sich gegen den Schienenlärm wehren. 

Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Bürgerinitiativen  110,00 € im Jahr. Für Einzelmitglieder beträgt der Beitrag 30,00 € 


Beitrittserklärung:

Beitritt.doc
Beitritt.pdf

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Was können Sie tun?

1. Werden Sie aktives oder förderndes Mitglied bei der BVS 

2. Wenden Sie sich an Ihre(n) Landtags-, Bundestags- und EU-Parlaments - Abgeordnete(n) und fordern Sie :
- eine gesetzliche Regelung für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen.
- eine Überprüfung der generellen Anwendung des Schienenbonus durch eine neutrale Kommission
- eine Grenzwertregelung für fahrzeugseitige Emissionen.
- eine Kontrolle des "besonders überwachten Gleis" durch neutrale Prüfer.

3. Wenden Sie sich an die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn AG im Vorstand und in den Regionalbüros und fordern Sie:
- ein umweltgerechtes Verhalten, 
- Aufgabe der bisherigen restriktiven, ja bisweilen feindseligen Haltung gegenüber den Betroffenen zugunsten einer kooperativen Zusammenarbeit mit betroffenen Menschen.

Lassen Sie sich von den Verantwortlichen der DB AG und deren Sachverständigen nicht wie einen lästigen Schreihals behandeln, der unaufhörlich unberechtigte Forderungen stellt! 

Schreiben Sie uns,
wenn Sie Informationen oder Vorschläge zum Schienenlärm haben, die nicht nur regional, sondern bundesweit von Interesse sind. Wir sind für derartige Hinweise und Beiträge dankbar. 
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Anschriften der BVS:


Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
Sibylla Windelberg, 1. Vorsitzende
Sitz des Vereins:
Heuerstr. 12, 30519 Hannover, 
Fax  0511-8386072

info@schienenlaerm.de
 
BVS-Büro West
Gert Bork 
Mühlenweg 78
246483 Wesel

Tel.: 0281 643 55
e-mail: g.bork@t-online.de
BVS -Büro Nord
Holger Jürgens
Fangdieckstr. 150
22547 Hamburg
TeL.: 040 84 16 75
Fax:  040 84 00 49 65
e-mail: holger013@freenet.de
Pressesprecher der BVS:
Roland Diehl

Vorsitzender der MUT e.V
vorstand@mut-im-netz.de
Telefon:07633/14362
Fax: 07633/405 409
 

Konten der BVS

Mitgliedsbeiträge: 030 378 85 20
Spenden:              020 378 85 20
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG 
BLZ 30060601

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Stichwortkatalog
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. November 2010