Seit 10
Jahren gibt es das freiwillige Sonderprogramm des Bundes zur Lärmsanierung
an Schienenwegen. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben nicht
ausgereicht.
Der Lärm an sanierten - hochbelasteten
– Güterzugstrecken ist weiterhin gesundheitsgefährdend.
Erklärtes Ziel der Regierung ist es, den
Schienenlärm bis zum Jahr 2020 um 10 dB(A) zu senken. Die BVS setzt
sich für folgende Maßnahme ein:
Maßnahme:
Es ist nachzuweisen, dass in einem Wohngebiete (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft)
der Nacht-Mittelungspegel LNight im Jahr 2020 um 10 dB(A) niedriger ist als im Jahr 2010.
Dazu wird erwartet, dass an signifikanten Orten jeweils eine Messstelle eingerichtet wird,
die nachts (von 22 bis 06 Uhr) kontinuierlich den Schall misst und dokumentiert.
Das Ergebnis sollte eine Auswertung dieser Dokumentation sein, die für jede Nacht N eines Jahres folgende Daten enthält:
a) den Nacht-Mittelungspegel der Nacht N
b) die einzelnen Stundenpegel für jede Stunde zwischen 22 und 06 Uhr der Nacht N
c) die 6 höchsten Vorbeifahrpegel der Nacht N mit Angabe der jeweiligen Uhrzeit, zu der diese Vorbeifahrten stattfanden
Diese Dokumentation muss dann den Nachweis liefern, dass in diesem Gebiet
der Jahres-Nachtpegel im Jahr 2020 um 10 dB(A) niedriger ist als im Jahr 2010.
Die Messstreifen und ihre Auswertung müssen im Internet öffentlich zugänglich sein.
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