| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Lärmsanierung an Schienenwegen - Chronik
einer Petition der |
| Seit 1988 setzten sich Betroffene für Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken ein. Im Jahr 2002 erhalten diese Lärmschutz - nachdem das bundesweit erste Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Welch extrem hoher Einsatz erforderlich ist - selbst an einer hochbelasteten Strecke (circa alle 3,6 min ein Güterzug in 24 Std.) sehen Sie hier |
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04/89 |
die BI Güterzug reicht eine Petition zur Lärmsanierung an Schienenwegen ein. |
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01/90 |
der Deutsche Bundestag beschließt (191. Sitzung), die Petition der Regierung zur Berücksichtigung vorzulegen. Die Petition der BI Güterzug wird nicht berücksichtigt. |
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03/92 |
der Petitionsausschuß führt eine Anhörung in Hannover durch. Er wiederholt seine Forderung an die Regierung, die Petition der BI Güterzug zu berücksichtigen. Die Petition der BI Güterzug wird nicht berücksichtigt. |
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11/92 |
die BI Güterzug bittet den Petitionsausschuß um Unterstützung ihrer Forderung an den Bundesverkehrsminister (BMV), auf einer Anhörung in Bonn den Einstieg in die Lärmsanierung mit den Betroffenen zu diskutieren. |
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01/93 |
die BI Güterzug wird daraufhin vom BMV zu einer Informationsveranstaltung zum Thema: „Lärmsanierung an Schienenwegen“ eingeladen. Die Petition der BI Güterzug wird von der Regierung nicht berücksichtigt. |
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12/93 |
die BI Güterzug erhält
den Umweltpreis des Landes Niedersachsen für ihren „beispielhaften
Einsatz zur Lärmsanierung an Schienenwegen“. |
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06/94 |
die BI Güterzug führt
zusammen mit dem Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung eine
Tagung zum Schienenverkehrslärm in Hannover durch. Die BI Güterzug
setzt sich für die Gründung einer Bundesvereinigung gegen Schienenlärm
ein. |
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03/95 |
die BI Güterzug wendet sich deshalb erneut an den Petitionsausschuß. Sie bittet darum, ihre Petition erneut zu bearbeiten und den BMV aufzufordern, eine Anhörung in Bonn durchzuführen. Die BI Güterzug bittet politische Vertreter aller Parteien in einer Briefaktion, ebenfalls den BMV aufzufordern, eine Anhörung durchzuführen. Vertreter der Opposition unterstützen diese Forderung. |
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04/95 |
die SPD bringt einen Antrag zur „Minderung des Verkehrslärms an Straße und Schiene“ ein. |
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05/95 |
die BI Güterzug wendet sich anläßlich der Debatte des o.g. Antrags im Deutschen Bundestag erneut an Vertreter der Opposition mit der Bitte, sich für eine Anhörung in Bonn einzusetzen. |
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09/95 |
auf Initiative der BI Güterzug wird die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm mit Sitz in Hannover gegründet. |
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10/95 |
Vertreter der Opposition setzen im Verkehrsausschuß mit Erfolg die Forderung der BI Güterzug durch. Eine Anhörung zum Verkehrslärm wird beschlossen. |
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11/95 |
der Petitionsausschuß versichert der BI Güterzug, daß ihr „Anliegen keineswegs als erledigt“ gilt, da „praktisch bisher zugunsten der Anlieger nichts geschehen“ ist. |
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01/96 |
es findet die Anhörung zum o. g. Antrag im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages statt. Unter den 17 geladenen Sachverständigen ist auch die BI Güterzug / Bundesvereinigung gegen Schienenlärm vertreten. Die Petition der BI Güterzug wird weiterhin von der Regierung nicht berücksichtigt. |
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01/98 |
die BI Güterzug setzt sich weiterhin dafür ein, daß ihre Petition im Petitionsausschuß nicht abschließend behandelt wird. |
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01/98 |
der Petitionsausschuß teilt mit, daß die Petition der BI Güterzug „zusammen mit einer Reihe gleichgelagerter Fälle ... erneut beraten werden soll, um in Sachen Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen ein Stück voranzukommen.“ |
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02/98 |
der Petitionsausschuß empfiehlt nun, die Petition der BI Güterzug der Regierung zur Erwägung vorzulegen. Die BI Güterzug weist den Ausschuß wiederholt darauf hin, daß er mit dieser Empfehlung in der Sache kein Stück vorankommt – sondern ein Stück zurück. Seit Jahren liegt die Petition der BI Güterzug der Regierung bereits zur Berücksichtigung vor. |
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3/98 |
der Deutsche Bundestag beschließt dennoch in seiner 222. Sitzung, u. a. die Petition der BI Güterzug nunmehr zur Erwägung der Regierung vorzulegen. |
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10/98 |
In der Koalitionsvereinbarung wird festgehalten, daß der Schutz vor Verkehrslärm besonders während der Nachtruhe auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt wird. „Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ist aus dem „Schienenbautitel ein Sonderprogramm für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken aufzulegen“. |
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11/98 |
Der BMV bestätigt gegenüber dem Verkehrsausschuß die Absicht der Regierung, zur Lärmsanierung an Schienenwegen „ein Notprogramm für besonders betroffene Bereiche“ einzuleiten. |
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1/99 |
100 Mill. DM werden in die Haushaltsberatungen zur Lärmsanierung an Schienenwegen für Härtefälle aufgenommen. |
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02/99 |
Sachverständige gehen davon aus, daß die Regierung erstmalig Mittel für den Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen bewilligt |
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04/99 |
Die BI Güterzug geht davon aus, daß die Regierung nun die vor zehn Jahren eingereichte Petition endlich berücksichtigt und die finanziellen Mittel zur Lärmsanierung noch in diesem Jahr bereitstellt. |
| 01/00 |
Die DB AG gibt eine
Presseerklärung heraus:" Die Bundesregierung stellt für Lärmsanierung
an bestehenden Eisenbahnstrecken in den nächsten Jahren 400 Mill. Mark
zur Verfügung. In Hannover werden die Anwohner an der Güterumgehungsbahn
bundesweit als Erste von diesem Sonderprogramm profitieren." Die Petition der BI Güterzug ist berücksichtigt worden, die finanziellen Mittel zur Lärmsanierung sind bereitgestellt. |
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01/00 |
Die Betroffenen werden durch öffentliche
Bekanntmachung in der Tagespresse über die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens informiert. |
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09/00 |
Es findet ein Erörterungstermin
zum Planfeststellungsverfahren statt. |
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08/01 |
Der Planfeststellungsbeschluss wird rechtskräftig. |
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2001 |
Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an Schienenwegen“ wird eine aktive und passive Lärmsanierung durchgeführt. Der lauteste Streckenabschnitt - eine alte 118 m lange Eisenbahnbrücke mit stählernem Überbau ohne Schotterbett - wird allerdings nicht saniert. Die BVS reicht beim OVG Lüneburg eine Klage ein |
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2002 |
Auf Initiative des Eisenbahnbundesamtes (EBA) findet - außerhalb des Gerichtsverfahrens - ein Gespräch mit Betroffenen-, EBA- und DB- Vertretern statt, in dem den Betroffenen eine 2m hohe Lärmschutzwand auf der Brücke zugesichert wird. Nach schriftlicher Vorlage der in dem Gespräch getroffenen Vereinbarung ziehen die Betroffenen die Klage zurück. Die Brücke wird dennoch nicht saniert. |
| In einer "eingehenden Recherche" stellt die DB am Ende fest, dass eine "verbindliche Zusage der DB zur Durchführung derSanierungsmaßnahmen nicht besteht" und es sich somit um ein Missverständnis handelt | |
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Stand: August 2002 |