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Karlsfeld gegen Bahnlärm" ‑ Waldstraße 13 ‑ D 85757
Karlsfeld
Spendenaufruf |
10. Oktober 2002
An alle Betroffenen, die sich gegen den Schienenlärm wehren
Revisionsklage
beim Bundesverwaltungsgericht zum Urteil des Bay.VGH v. 12.04.02
seit
mehr als fünf Jahren kämpfen die "Vereinigten Bürgerinitiativen" München,
Karlsfeld, Dachau, Hebertshausen und Petershausen für einen besseren Lärmschutz
an der ICE-Ausbau‑/Neubaustrecke München ‑ Ingolstadt ‑ Nürnberg
‑ (Erfurt ‑ Berlin).
In
seinem Urteil vom 12.04.2002 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sämtliche
Forderungen der Kläger auf besseren Lärmschutz, einschließlich der Anträge
zum BüG, Schienenbonus und zur Verhältnismäßigkeit der Kosten/Nutzen für
aktive/passive Lärmschutzmaßnahmen zurückgewiesen.
In
der Begründung zum Urteil bezieht sich der Bay.VGH immer wieder auf
vorausgegangene obergerichtliche Urteile (BVerwG‑ und VGH‑Urteile).
Offensichtlich scheute sich der Bay.VGH auch dieses Mal, ein Urteil zu fällen
auf das sich zukünftige Kläger beziehen können.
Auf
Grund dieses Urteils haben weitere Klagen gegen die Bahn, wo immer sie in
Deutschland von einer BI bzw. privaten Klägern erhoben werden, nach Einschätzung
von Anwälten und Fachgutachtern kaum Aussicht auf Erfolg. Wir sehen daher in
einer Revisionsklage die einzige und auf absehbare Zeit letzte Chance, den vom
Bahnlärm betroffenen Bürgern (deutschlandweit) doch noch zu einem besseren Lärmschutz
zu verhelfen.
Aus
diesem Grund hat sich die BI "Karlsfeld gegen Bahnlärm" entschieden,
gegen das Urteil vom 12.04.02 die Zulassung der Revision zu beantragen. Das
Urteil des Bay.VGH, sowie die Begründung des Antrags zur Zulassung der Revision
finden Sie auf unserer Homepage unter www.bahnlaerm.de
Nach Einschätzung von
Anwalt und Gutachter, die für die Klage beim Bay. VGH eine wirklich sehr
fundierte Begründung erarbeitet haben, stehen die Chancen für den Erfolg
einer Revisionsklage so gut wie nie. Mit einer positiven Entscheidung auf
Zulassung der Revision rechnen wir noch im Oktober 2002.
Sowohl
der Schienenbonus als auch das BüG stehen auf des Messers Schneide. Auf absehbare
Zeit wird sich keine vergleichbar aussichtsreiche Position mehr bieten. Die Entscheidung
des Bay.VGH bietet eine Steilvorlage, den Bonus zumindest im Innenpegel der 24.
BimSchV zu kippen. Auch die Klage gegen das BüG ist fachlich so gut begründet
wie nie. Es ist nicht erkennbar, dass sich das BVerwG diesen Argumenten
verschließen kann.
Die
Kosten, die allein für die Kläger der BI Karlsfeld in den letzten fünf Jahren
entstanden sind, belaufen sich auf € 115.000 (DM 225.000). Diese unter
erheblichen Anstrengungen investierten Mittel würden wirkungslos versanden,
wenn die jetzt nach Einschätzung der Fachleute guten Chancen für den Erfolg in
einer Revisionsklage nicht genutzt würden.
Welche
Kosten die angestrebte Revisionsklage letztlich verursachen wird, lässt sich
heute noch nicht exakt ermitteln. Wir rechnen mit ca. E 50.000. Die BI Karlsfeld
ist aber trotz der zugesagten finanziellen Unterstützung der Bürgerinitiativen
München, Dachau‑Nord und Hebertshausen, deren Klagen beim Bay.VGH bis
zu einer Entscheidung des BVerwG zu der beabsichtigten Revisionsklage ruhen,
nicht in der Lage, die Kosten einer
Revisionsklage alleine aufzubringen.
Wir
richten daher die herzliche und eindringliche Bitte an Sie, die angestrebte
Revisionsklage in Ihrem ureigenen Interesse finanziell zu unterstützen und
bitten um Überweisung einer Spende auf unser Konto bei der Sparkasse Dachau,
BLZ 70051540, Konto Nr. 4556.
Sollte
der Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt werden, machen weitere Klagen
auf Grund des vorliegenden Urteils wirklich keinen Sinn. In diesem Fall werden
wir Ihre Spende umgehend an Sie zurück überweisen. Sollte dem Antrag aber
stattgegeben werden, was wir im Interesse aller hoffen, stehen die Chancen für
den Erfolg einer Revision aus den geschilderten Gründen nicht schlecht.
Die
Herren Hansjörg Lassen, Tel. 08131 ‑ 95 2 95 und Gerhard Steger (Lärmschutzberatung
Steger & Piening), Tel. 089 ‑ 89 16 01 04, sind gerne bereit evtl.
noch vorhandene Fragen zu beantworten.
Mit
freundlichen Grüßen
Hansjörg
Lassen
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