BI" Karlsfeld gegen Bahnlärm" ‑ Waldstraße 13 ‑ D 85757 Karlsfeld

Spendenaufruf

10. Oktober 2002

An alle Betroffenen, die sich gegen den Schienenlärm wehren


Revisionsklage beim Bundesverwaltungsgericht zum Urteil des Bay.VGH v. 12.04.02

 

  Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als fünf Jahren kämpfen die "Vereinigten Bürgerinitiativen" München, Karlsfeld, Dachau, Hebertshausen und Petershausen für einen besseren Lärmschutz an der ICE­-Ausbau‑/Neubaustrecke München ‑ Ingolstadt ‑ Nürnberg ‑ (Erfurt ‑ Berlin).

In seinem Urteil vom 12.04.2002 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sämtliche For­derungen der Kläger auf besseren Lärmschutz, einschließlich der Anträge zum BüG, Schie­nenbonus und zur Verhältnismäßigkeit der Kosten/Nutzen für aktive/passive Lärmschutz­maßnahmen zurückgewiesen.

In der Begründung zum Urteil bezieht sich der Bay.VGH immer wieder auf vorausgegangene obergerichtliche Urteile (BVerwG‑ und VGH‑Urteile). Offensichtlich scheute sich der Bay.VGH auch dieses Mal, ein Urteil zu fällen auf das sich zukünftige Kläger beziehen können.

Auf Grund dieses Urteils haben weitere Klagen gegen die Bahn, wo immer sie in Deutschland von einer BI bzw. privaten Klägern erhoben werden, nach Einschätzung von Anwälten und Fachgutachtern kaum Aussicht auf Erfolg. Wir sehen daher in einer Revisionsklage die einzige und auf absehbare Zeit letzte Chance, den vom Bahnlärm betroffenen Bürgern (deutschlandweit) doch noch zu einem besseren Lärmschutz zu verhelfen.

Aus diesem Grund hat sich die BI "Karlsfeld gegen Bahnlärm" entschieden, gegen das Urteil vom 12.04.02 die Zulassung der Revision zu beantragen. Das Urteil des Bay.VGH, sowie die Begründung des Antrags zur Zulassung der Revision finden Sie auf unserer Homepage unter www.bahnlaerm.de Nach Einschätzung von Anwalt und Gutachter, die für die Klage beim Bay. VGH eine wirklich sehr fundierte Begründung erarbeitet haben, stehen die Chan­cen für den Erfolg einer Revisionsklage so gut wie nie. Mit einer positiven Entscheidung auf Zulassung der Revision rechnen wir noch im Oktober 2002.

Sowohl der Schienenbonus als auch das BüG stehen auf des Messers Schneide. Auf ab­sehbare Zeit wird sich keine vergleichbar aussichtsreiche Position mehr bieten. Die Ent­scheidung des Bay.VGH bietet eine Steilvorlage, den Bonus zumindest im Innenpegel der 24. BimSchV zu kippen. Auch die Klage gegen das BüG ist fachlich so gut begründet wie nie. Es ist nicht erkennbar, dass sich das BVerwG diesen Argumenten verschließen kann.

Die Kosten, die allein für die Kläger der BI Karlsfeld in den letzten fünf Jahren entstanden sind, belaufen sich auf € 115.000 (DM 225.000). Diese unter erheblichen Anstrengungen investierten Mittel würden wirkungslos versanden, wenn die jetzt nach Einschätzung der Fachleute guten Chancen für den Erfolg in einer Revisionsklage nicht genutzt würden.

Welche Kosten die angestrebte Revisionsklage letztlich verursachen wird, lässt sich heute noch nicht exakt ermitteln. Wir rechnen mit ca. E 50.000. Die BI Karlsfeld ist aber trotz der zugesagten finanziellen Unterstützung der Bürgerinitiativen München, Dachau‑Nord und He­bertshausen, deren Klagen beim Bay.VGH bis zu einer Entscheidung des BVerwG zu der beabsichtigten Revisionsklage ruhen, nicht in der Lage, die Kosten einer  Revisionsklage alleine aufzubringen.

Wir richten daher die herzliche und eindringliche Bitte an Sie, die angestrebte Revisi­onsklage in Ihrem ureigenen Interesse finanziell zu unterstützen und bitten um Über­weisung einer Spende auf unser Konto bei der Sparkasse Dachau, BLZ 70051540, Konto Nr. 4556.

Sollte der Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt werden, machen weitere Klagen auf Grund des vorliegenden Urteils wirklich keinen Sinn. In diesem Fall werden wir Ihre Spende umgehend an Sie zurück überweisen. Sollte dem Antrag aber stattgegeben werden, was wir im Interesse aller hoffen, stehen die Chancen für den Erfolg einer Revision aus den geschil­derten Gründen nicht schlecht.

Die Herren Hansjörg Lassen, Tel. 08131 ‑ 95 2 95 und Gerhard Steger (Lärmschutzbera­tung Steger & Piening), Tel. 089 ‑ 89 16 01 04, sind gerne bereit evtl. noch vorhandene Fra­gen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Lassen

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