| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Klage |
BI Karlsfeld
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Dachau-Karlsfeld der Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg-Ingolstadt-München Gegen
den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 21.2.01
betreffend den Abschnitt 81 M Dachau-Karlsfeld der NBS/ABS
Nürnberg-Ingolstadt-München haben lärmbetroffene Bürger geklagt. |
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 11. Februar 2003 die Revision nicht zugelassen.
ausführliche Angaben zu dieser Klage finden Sie hier
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Notiz
vom 23.
Oktober 2002
Die BI Karlsfeld ( www.bahnlaerm.de ) hatte Klage
gegen ein Planfeststellungsverfahren erhoben. Die Klage wurde vom Gericht
abgelehnt und die Revision nicht zugelassen. In der Klage werden ausführlich
Grundsatzfragen zum Schienenlärm untersucht, die von großem allgemeinem
Interesse sind (u. a. Schienenbonus, BüG). Daher hat sich die BI Karlsfeld
entschieden, mit einer nochmals ausführlichen Stellungnahme die Revision zu
beantragen. |
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