Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Klage

BI Karlsfeld

Dachau-Karlsfeld der Neu- und Ausbaustrecke  Nürnberg-Ingolstadt-München

Gegen den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom 21.2.01 betreffend den Abschnitt 81 M Dachau-Karlsfeld der NBS/ABS Nürnberg-Ingolstadt-München haben lärmbetroffene Bürger geklagt. 
In der Klage wurde unter anderem die Einhaltung der gesetzlichen Immissions-Grenzwerte durch aktiven Lärmschutz ohne Abschläge für Besonders überwachtes Gleis (BüG) und ohne Abzug des Schienenbonus beantragt. 
In der Klagebegründung wurde auch die Beurteilung der Innenraum-Pegel mit Summation von primärem und sekundärem Luftschall ohne Schienenbonus und die Berücksichtigung von Spitzenpegeln gefordert.
Die Klagen und auch die Beweisanträge zum BüG und zum Schienenbonus wurden abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.  Kläger aus Karlsfeld haben am 20.6.02 beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Revision zuzulassen. 

Das Bundesverwaltungsgericht  hat mit seinem Urteil vom 11. Februar 2003 die Revision nicht zugelassen.

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Notiz vom 23. Oktober 2002

Die BI Karlsfeld ( www.bahnlaerm.de ) hatte Klage gegen ein Planfeststellungsverfahren erhoben. Die Klage wurde vom Gericht abgelehnt und die Revision nicht zugelassen. In der Klage werden ausführlich Grundsatzfragen zum Schienenlärm untersucht, die von großem allgemeinem Interesse sind (u. a. Schienenbonus, BüG). Daher hat sich die BI Karlsfeld entschieden, mit einer nochmals ausführlichen Stellungnahme die Revision zu beantragen. Das bisherige Verfahren hat bereits 115.000 € gekostet.

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