Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Aktuelle Notizen 2009

Aktuelle Notizen in 20082007; 2006; 2005; 2004; 2003; 2002; 2001

 

18. Oktober 2009: Risse am Haus durch Erschütterungen von vorbeifahrenden Zügen?
Betroffene wehren sich gegen die Rissbildung an ihrem Haus durch Erschütterungen von vorbeifahrenden Zügen und suchen weitere Betroffene für ein gemeinsames Vorgehen gegen die DB AG. Sollten Sie auch betroffen sein, nehmen Sie Kontakt auf
. Hier
12. August 2009: Schlafzimmer werden bei Lärmvorsorge und Lärmsanierung  an Schienenwegen um 4 - 6 dB(A) zu wenig gedämmt  Die 24. BImSchV und die Akustik 23 muss korrigiert werden.
Nach der gültigen Verkehrslärmschutzverordnung - 24. BImSchV - wird angegeben, wie die erforderlichen bewerteten Schalldämmmaße zu berechnen sind. U.a. werden in einer Tabelle  die Werte für die Korrektursummanden E  für Straßen- und Schienenverkehrswege angegeben .Je größer  der Korrektursummand E ist, desto höher ist das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß. Wenn daher eine Wohnung (oder ein Zimmer) lärmsaniert werden soll, weil der Außenraum zu laut ist, dann sollte die Schalldämmung der Fenster und Wände möglichst hoch sein.
Eine vergleichende Untersuchung hat nun ergeben, dass die Außenpegel- Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrslärm
keinen wesentlichen Unterschied aufweist. Daher muss auch das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß für diese beiden Verkehrsarten übereinstimmen, d.h. die Korrektursummanden E für Straßen- bzw. für Schienenverkehrsgeräusche müssen gleich sein, weil sie gleichen Lärm verursachen. Während jedoch für den Straßenverkehr ein Korrektursummand in der Stadt in Höhe von 6 dB(A) berücksichtigt wird, ist der Korrektursummand für den Schienenverkehr allgemein mit 0 dB(A) angegeben. Siehe dazu:
Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen 
Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23 (Ausgabe 1997)
25. Juli 2009: Bereitgestellte Mittel für Lärmschutz wurden von der DB AG nicht abgerufen.
Unglaublich, aber wahr: Seit Jahrzehnten kritisieren Lärmschützer, dass die Mittel für Lärmschutz viel zu knapp bemessen sind. Jetzt stellt sich heraus, dass selbst von den 276 Millionen, die für die Jahre 2006 bis 2008 bundesweit zur Verfügung standen, 40 Prozent – das sind immerhin fast 110 Millionen Euro – gar nicht erst ausgegeben wurden. Das heißt: das Geld ist wieder an den Bund zurückgeflossen

In keinem Jahr seit 1999 wurden die bereitgestellten Bundeshaushaltsmittel auch nur annähernd im vollem Umfang abgerufen. Lediglich die Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 15%  wurde pünktlich seitens der Bahn eingefordert. Für ihre "Leistungen" erhält die Bahn - nach entsprechender Richtlinie - 15% Aufwandsentschädigung von den bereits bereitgestellten 100 Mill. Euro Bundeshaushaltsmitteln.
siehe Pressemitteilung 23.Juli 2009 von prorheintal

20. Juli 2009: Leisere Güterzüge schaffen Platz für noch mehr Güterzüge:
Anmerkungen zur zukünftigen Vorrangstellung von Güterzügen auf grenzüberschreitenden Trassen.
20. Juli 2009: Bahn verschiebt ihren  " qualifizierten Projektabbruch" und stellt die Lärmsanierung an Schienenwegen zunächst nicht ein: siehe dazu aktuelle Notiz vom 3. Juli 2009
Der Sprecher der Bahn Netz teilt mit: " Ich kann Ihnen mitteilen, dass das
Programm gemäß den Regularien des Bundesverkehrsministeriums durch die DB
Netz weiterhin fortgeführt wird."
06. Juli 2009: Die EU richtet neun grenzüberschreitende Trassen für Güterzüge ein. 
Die EU will die Wettbewerbsfähigkeit des Güterschienenverkehrs stärken. Damit mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene kommt, beschlossen die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten am 11.06.2009 in Luxemburg neun grenzüberschreitende Trassen für Güterzüge einzurichten  Auf bestimmten Strecken sollen Güterzüge Vorfahrt vor Personenzügen haben. Deutschland ist als Transitland besonders betroffen. Drei der Korridore laufen durch Deutschland. Es geht dabei um folgende Strecken: 
Rotterdam – Duisburg - Genua, 
Stockholm – Hamburg - Palermo und 
Bremerhafen – Rotterdam - Berlin

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr:
Der Vorschlag geht davon aus, dass sich der Schienengüterverkehrsmarkt, der etwa zur Hälfte aus grenzüberschreitenden Diensten besteht,  sich nicht richtig entwickeln kann, wenn den Güterverkehrsbetreibern keine besseren Infrastrukturleistungen geboten werden. Dazu müssen mehrere Hindernisse überwunden werden: an erster Stelle steht die vorrangige Behandlung des Personenverkehrs gegenüber dem Güterverkehr, sowohl in Bezug auf Investitionen als auch das Kapazitäts- und Verkehrsmanagement, wodurch der Schienengüterverkehr in den meisten Mitgliedstaaten erheblich benachteiligt wird. Güterverkehrskorridore befinden sich bereits in Planung oder im Ausbau.
Der Vorschlag sieht für jeden Güterverkehrskorridor regelmäßige Marktanalysen und Kundenbefragungen vor sowie die Festlegung eines Umsetzungsplans mit Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass den Bedürfnissen der Kunden entsprochen wird und die Bestimmungen des Verordnungsvorschlags eingehalten werden. 
Mit den geplanten Maßnahmen nimmt der Schienenlärm für die betroffenen Anlieger zwangsläufig erheblich zu. Doch deren Bedürfnisse werden hier nicht berücksichtigt. Anlieger sind hier eher ein Hindernis -siehe hier -, das es ebenfalls zu überwinden gilt. 
Den vollständigen Text des Vorschlages finden Sie hier.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0852:FIN:DE:PDF

03. Juli 2009: Wird die Lärmsanierung an Schienenwegen im nächsten Jahr eingestellt?  Die Bahn hat Anweisung zum " qualifizierten Projektabbruch" gegeben.
Am 19.06.09 fand in Bonn im Bundesverkehrsministerium (BMVBS) ein Treffen statt mit Verantwortlichen des Eisenbahnbundesamtes, der Deutschen Bahn-Netz Zentrale, des Bahn-Umweltzentrums, der DB Projekt Bau GmbH und des Umweltbundesamtes. Eingeladen hatte der zuständige Abteilungsleiter im BMVBS.

Die Deutsche Bahn fordert vom Bund rechtlich festgeschrieben mindestens 18 % bis 24 % Aufwandsentschädigung für ihre zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit der Lärmsanierung. Die Deutsche Bahn droht dem BMVBS bei Nichtbereitstellung der in dieser Höhe geforderten Aufwandsentschädigung, die Mitarbeit zur Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms einzustellen. Ein schon vor dem Treffen im BMVBS erlassener Vorstandsbeschluss der DB Netz Zentrale hat bereits alle zuständigen Stellen im Unternehmen angewiesen, bei Nichtbestätigung der erhöhten Aufwandsentschädigung durch den Bund, das Lärmsanierungsprogramm "qualifiziert" abzubrechen und die weitere Verantwortung der Bahn an den Bund zu übertragen. 

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm hat das BMVBS, das Eisenbahnbundesamt, die Deutschen Bahn-Netz Zentrale, das Bahn-Umweltzentrum, die DB Projekt Bau GmbH und das Umweltbundesamt um eine Stellungnahme gebeten. 

Nach Auskunft des BMVBS betrifft die 18 % bis 24 % Aufwandsentschädigung" die Regelung für die Erstattung der Planungskosten für
innovative Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsminderung an Schienenwegen im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung  (Siehe dazu unsere aktuelle Notiz vom 22.5. 09). Für die Durchführung dieser Maßnahmen wird zwischen DB Netz AG und BMVBS eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen, die diese Planungskostenregelung beinhaltet. Der Entwurf wird aktuell dem BMF zur
Zustimmung vorgelegt
. Für das Lärmsanierungsprogramm wird zusätzlich zu der 100%'igen Erstattung der Baukosten eine pauschale Erstattung der Planungskosten gewährt. Diese soll von 13 auf 18 % angehoben werden. Die dazu erforderliche Abstimmung mit dem BMF ist eingeleitet.

  • Sollte es zu keiner Einigung zwischen Bund und Bahn kommen, wäre die Lärmsanierung am Ende.
    Bereits geplante Sanierungsmaßnahmen in Baden - Württemberg, Bayern, Hamburg u. s. w. würden nicht mehr ausgeführt. 
    Weitere Vergaben für Planungen und Bauausführungen würden nicht mehr veranlasst.
     
    Die Lärmsanierung würde  in ca. einem Jahr eingestellt werden.
    Hiervon wären alle Bundesländer betroffen.

Lärmsanierung an Schienenwegen ist eine willkürliche Maßnahme. Der Gesetzgeber spricht von einer freiwilligen Maßnahme.

Bis zum heutigen Tag gibt es kein Gesetz zur Lärmsanierung an Schienenwegen

22. Mai 2009: Bund und Bahn wollen Bahnlärm an der Rheinstrecke mit Maßnahmenpaket verringern.
Die bisherigen Lärmsanierungsmaßnahmen haben den Betroffenen im Rheintal bisher keine wesentliche Lärmminderung gebracht. Nun werden weitere Maßnahmen geplant.

Die Erklärung der Landesregierung Rheinland-Pfalz zum geplanten Maßnahmenpaket finden Sie hier

11. Mai 2009: Der  Vorstand des ALD ist heute gewählt worden - der Nachfolgeverein des aufgelösten DAL
Die Deutsche Gesellschaft für Akustik - DEGA - hat die Voraussetzungen geschaffen, um in einer neuen Fachgruppe, dem
Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD), die Aktivitäten des ehemaligen Deutschen Arbeitsrings für Lärmbekämpfung (DAL) aufzugreifen und fortzuführen. Hierfür hat die DEGA vom Umweltbundesamt (UBA) für drei Jahre eine Förderzusage erhalten
Der ALD hat sich zum Ziel gesetzt,  die interessierte Öffentlichkeit über alle Fragen des Lärms zu informieren und zu beraten, Informations- und Diskussionsveranstaltungen durchzuführen sowie öffentliche und private Einrichtungen in allen Fragen des Lärms zu unterstützen.
Gewählt wurde:

1. Vorsitzender: Michael Jäcker-Cüppers , ehemaliger Referent im Umweltbundesamt, Berlin
2. Vorsitzender: Bernd Lehming, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Berlin
3. Vorsitzender: Dr.-Ing. Thomas Beckenbauer, Müller BBM GmbH, Planegg

weitere Informationen finden Sie hier:

29. April 2009: Tag gegen Lärm: Um die schädlichen Auswirkungen von Lärm in Europa wirksam bekämpfen zu können, wurde 2002 die EU- Umgebungslärmrichtlinie eingeführt. Die Richtlinie fordert die Gemeinden und Städte auf,  in einer ersten Stufe für hochbelastete Gebiete Lärmaktionspläne aufzustellen - unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Aktionspläne der 1. Stufe sollten in 2008 vorliegen. 

Die BVS berichtet hier von einem Betroffenen, der irgendwo zufällig aufgeschnappt hat,

  • dass es Lärmaktionspläne gibt,
  • dass die Gemeinden und Städte die Aktionspläne zur Lärmminderung für hoch belastete Gebiete aufzustellen haben
  • dass dies bereits bis zum 13.8 2008 zu geschehen habe
  • dass der Schienenlärm aber z.Z. nicht berücksichtigt werde, da das Eisenbahnbundesamt die Lärmkarten noch nicht erstellt habe
  • dass es keinen Anspruch auf Lärmsanierung gebe
  • dass auch gar keine Grenzwerte festgelegt seien
und der sich auf den Weg macht, den Sinn einer solchen  Unternehmung zu ergründen.
20. Februar 2009: Verkehrsprojekte des zweiten Konjunkturprogramms stehen fest: Für das gerade beschlossene Konjunkturprogramm II hat die Bundesregierung zwei Milliarden Euro bereitgestellt. Der Anteil für die Schiene beträgt 700 Millionen. Das Zweijahresprogramm sieht vor, den Bau oder die Planung von wichtigen Bedarfsplanprojekten im Bereich Bundesschienenwege mit 420 Millionen Euro zu beschleunigen, um sie schneller fertig zu stellen.
Ein Programm für attraktivere Bahnhöfe wird gestartet, für das 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Weitere 50 Millionen Euro sind für zusätzliche Lärmsanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Mit den Mitteln des Konjunkturprogramms II werden auch umfangreiche Sanierungen durchgeführt, darunter an der 
Taubertalbrücke (A 81 in Baden Württemberg), 
den Talbrücken Ambach und Windelbach (A 45 in Hessen) und 
der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe (A46)
Mit der neuen Projektliste Arbeitsplatzprogramm Bauen und Verkehr werden zusätzlich 100 Millionen Euro für den Kombinierten Verkehr bereit gestellt. "Der Gütertransport auf den umweltfreundlichen Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraße soll weiter ausgebaut" werden. 

Bei der Lärmsanierung an Bundesschienenwegen besteht weiterhin hoher Nachholbedarf. Die Erhöhung der Mittel im Jahr 2007 auf 100 Millionen Euro pro Jahr für die Lärmsanierung an Schienenwegen reicht bei weitem nicht aus. Die Umweltverbände DNR, BUND und VCD hatten in ihrem Vorschlag (siehe vorangegangene aktuelle Notiz auf dieser Seite) 500 Millionen Euro zur raschen Umrüstung der Güterzüge mit K-Sohlen oder LL- Sohlen gefordert. Der Bundesverkehrsminister erkennt zwar an, dass lärmarme Bremssohlen an Güterwagen eine flächendeckend wirksame Möglichkeit sind um den Güterzuglärm zu reduzieren, aber die erforderlichen 500 Millionen Euro zur raschen Umrüstung der Güterwagen (nach Angaben der DB AG) will er nicht bereitstellen. Zunächst will er die rasche Umrüstung des Güterwagenbestandes durch verschiedener Instrumente prüfen. 

Februar 2009: Umweltverbände fordern zusätzlich 500 Mill. für Lärmsanierung des Schienengüterverkehrs: Die Umweltverbände DNR, BUND und VCD haben sich mit einem Brief an verschiedene Vertreter der Bundesregierung gewandt mit der Forderung, den gemeinsam von DNR/BUND/VCD verfassten Vorschlag zur Lärmsanierung des Schienengüterverkehrs in das Konjunkturpaket II der Bundesregierung aufzunehmen und unterstützen damit die Forderungen der BVS zur Lärmsanierung.
Vorschlag Zukunftsinvestitionsprogramm Lärmsanierung Schienengüterverkehr
08. Januar 2009: Internationaler Kampf  gegen den Schienenlärm
Durch die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene wird ein enormer Zuwachs erwartet. Zahlreiche Bürgerinitiativen entlang des Rheins kämpfen seit Jahren gegen den  gesundheitsschädlichen  Lärm auf der im Ausbau befindlichen Transitstrecke zwischen Holland und Italien. Der gemeinsame Widerstand gegen die ständig zunehmende Lärmbelastung hört an den deutschen Grenzen nicht auf  Internationale Allianzen versuchen inzwischen über die nationalen Grenzen hinweg ihren Forderungen nach einer effektiveren Lärmreduzierung   mehr Nachdruck zu verleihen: Hier ein Beispiel:
Die BVS und die Initiativen entlang des Rheins setzen sich dafür ein, dass Mittel für die Lärmsanierung in der Schweiz nicht gekürzt werden.
07. Januar 2009: Überprüfung von Prognosewerten: Monitoring Eisenbahnlärm in der Schweiz 
Die Schweiz hat eine vorbildliche Maßnahme ergriffen mit ihrem Projekt  Monitoring Eisenbahnlärm.  Prognosewerte für Lärmschutzmaßnahmen werden durch kontinuierliche Messungen überprüft,  in Jahresberichten zusammengefasst und einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.  Von einer derartigen Maßnahme können wir in Deutschland bisher nur träumen! 
Die Monitoring Eisenbahnlärm Jahresberichte finden Sie hier
: http://www.bav.admin.ch/ls/01300/index.html?lang=de 

 

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm.e.V.