Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.

Aktuelle Notizen in 2001

 

Transrapid     Richtlinie zur Läremsanierung

Aus unserer Mitgliedschaft

Aus der BVS

20.08.01  Perfekt organisierte Unverantwortlichkeit 

Im Nov. letzten Jahres wandte sich die BVS an den Abteilungsleiter Eisenbahnen, Thomas Kohl, im Bundesverkehrsministerium (BMV) mit der Bitte, die Aufsichtspflicht gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wahrzunehmen, da das EBA seinerseits seine Aufsichtspflicht bezüglich des besonders überwachten Gleises (BüG) nur unzureichend gegenüber der DB AG wahrnimmt. (s.  Aus unserer Mitgliedschaft). Im Februar dieses Jahres wandte sich die BVS an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, da Herr Kohl nicht antwortete. Der Petitionsausschuss antwortete mit dem Hinweis, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt. Man möge bitte warten. Im August dieses Jahres wandte sich die BVS an den Bundesverkehrsminister, Herrn Bodewig, mit der Bitte, seine Sachbearbeiter zu einer Antwort zu bewegen. Jetzt reagierte Herr Kohl: Die Sache sei zu komplex, der Personalaufwand erheblich, das BMV sei für die "gebotene eingehende Befassung... nicht ausgelegt". Außerdem hätte sich die BVS an den Petitionsausschuss in gleicher Sache gewandt. Die BVS solle die Antwort des Ausschusses abwarten.

Das könnte lange dauern. (s. Petition zum Einstieg in die Lärmsanierung von 1989. abgeschlossen 2000: hier)

17.08.01 Klage zum Einstieg in die Lärmsanierung

Die Einspruchsfrist für den bundesweit ersten planfestgestellten Lärmsanierungsfall in Hannover nach dem neuen Lärmsanierungsprogramm des Bundes  ist mit heutigem Datum abgelaufen. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig geworden und setzt somit Maßstäbe für die bundesweite Lärmsanierung an Schienenwegen. Die gesetzten Maßstäbe sind  höchst fragwürdig und können keinesfalls so hingenommen werden. (s. auch diese Seite Eintragung vom 20.07. und 1.08.) 

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm hat sich entschlossen, die Chancen einer Klage prüfen zu lassen und unterstützt deshalb die Klagebereitschaft von Betroffenen,  indem sie - bei Fortsetzung der Klage - das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen wird. Es ist geplant, den gesamten Schriftsatz der Klage ab Oktober 2001 auf unserer Homepage zu veröffentlichen, um dadurch allen Betroffenen Orientierungshilfen anzubieten. Wir hoffen aber auch, dass Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen unsere Homepage besuchen und uns u. U. mit Hinweisen unterstützen werden. 

03.08.01  Homepage

Seit Erscheinen unserer Homepage ( 12-2000) gab es über 10.000 Zugriffe. In den letzten Monaten sind es täglich im Schnitt über 100 Zugriffe. Sehr häufig wird über den Stichwortkatalog auf die fachwissenschaftlichen Beiträge zugegriffen. Es ist u.a. unser Ziel, Argumente für eine sachliche - möglichst vielseitige - Diskussion zu speziellen Lärmproblemen anzubieten. Offensichtlich sind wir diesem Ziel mit unserer Homepage ein großes Stück näher gekommen.

01.08.01 Besondere Gleispflege bei der Lärmsanierung: Lärmreduzierung an der Quelle findet nicht statt

In Hannover ist bundesweit der erste Fall einer Lärmsanierung an Schienenwegen durch eine Planfeststellung eingeleitet worden, ohne Berücksichtigung der Maßnahme einer besonderen Gleispflege. "Das Umweltbundesamt hat wiederholt die Anwendung des besonders überwachten Gleises (BüG) auf dem gesamten hochbelasteten Netz als kostengünstige und planungsrechtliche unkomplizierte quellenbezogene Maßnahme gefordert." Die DB Netz, Hannover,  lehnt die Maßnahme BüG mit dem Grund ab, dass auf Dauer die Finanzierung des Wiederholungsschleifens seitens des Lärmsanierungsprogramms (2/3 der Kosten) und der DB Netz AG (1/3 der Kosten) nicht gesichert sei. Das Umweltbundesamt gibt dagegen zu bedenken, dass auch Lärmschutzwände gewartet werden müssen. Das Umweltbundesamt hält es für "nicht akzeptabel", dass die DB Netz AG in Hannover auf das BüG verzichten will. Die von der DB Netz AG gewählten Maßnahmen zur Lärmsanierung reichen nicht aus. Die Grenzwerte sind weiterhin wesentlich überschritten. Der erste planfestgestellte Lärmsanierungsfall nach dem neuen Lärmsanierungsprogramm des Bundes ist ein erbärmliches Beispiel für eine Lärmreduzierung an der Quelle.

20.07.01 Einstieg in die Lärmsanierung: Weil es zu laut ist, wird keine Lärmschutzwand gebaut

In Hannover ist bundesweit der erste Fall einer Lärmsanierung an Schienenwegen durch eine Planfeststellung eingeleitet worden. Nach Planfeststellungsbeschluss soll u. a.  ausgerechnet einer der lautesten Streckenabschnitte  nicht saniert werden. Die Schallabstrahlung durch eine alte Eisenbrücke, über die fast 500 Güterzüge in 24 Std. täglich fahren, ist extrem groß. Die unmittelbar Betroffenen sollen deshalb in dem Bereich keine Lärmschutzwand erhalten, weil die Schallabstrahlung der Brücke zu hoch ist. Eine Brückensanierung komme aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Die Folge sei, dass auch eine Errichtung von Lärmschutzwänden nicht in Frage komme, da Lärmschutzwände in der Nähe der Brücke wegen ihrer hohen Schallabstrahlung völlig uneffektiv seien. Offensichtlich hat die DB Netz AG Hannover ihren Auftrag überhaupt nicht begriffen: Wofür hat der Bund ein Lärmsanierungsprogramm über 100 Millionen DM jährlich eingerichtet? Doch dafür, dass die Betroffenen an den lautesten Streckenabschnitten vor einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung geschützt werden sollen!

12.07.00 Transrapid und  Schienenbonus

Nach neusten Informationen soll nun zwischen Düsseldorf und Dortmund eine Magnetbahnstrecke bis zum Jahr 2006 gebaut werden. Für den Transrapid soll ebenfalls der Schienenbonus in Höhe von 5dB(A) gelten (Informationen zum Schienenbonus finden Sie über unseren Stichwortkatalog. Gegen die generelle Anwendung des Schienenbonus haben wir uns bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Magnetschwebebahnverordnung vom 20.12.96 gewandt. Die beiden bisher vorliegenden Gutachten ( U. Möhler, H. Fastl) rechtfertigen nicht die Übertragung des Schienenbonus auf den Transrapid. "Die Einführung eines Schienenbonus zum jetzigen Zeitpunkt ist Spekulation" (Paulsen/Guski in Zeitschrift für Lärmbekämpfung 43/96 139ff). Der Arbeitskreis "Schall 03" stimmte in seiner Ausschußsitzung vom 9.10.96 in sehr fragwürdiger Besetzung über den Schienenbonus für den Transrapid ab: Von den 13 formal stimmberechtigten waren weniger als die Hälfte für den "vorbehaltlosen Schienenbonus". Dennoch wurde der Schienenbonus auf den Transrapid übertragen. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt ausführlich Stellungnahmen und fachwissenschaftliche Untersuchungen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.

 Juni 01  Das besonders überwachte Gleis (BüG) wird nicht besonders gepflegt

Das Umweltbundesamt hatte in einem Klageverfahren  den Klägern dringend geraten, das BüG zu akzeptieren, da es zu einer wesentlichen Lärmminderung deshalb führe, weil die Strecke dauernd überwacht werde. (s. dazu Chronik zum "BüG in der Praxis" unter 20.1.00  hier) Diese Lärmminderung findet aber offensichtlich nicht statt, da die DB AG selbst dann nicht schleift, wenn Messprotokolle ergeben, dass der Grundwert wesentlich überschritten ist. Das zeigen Mess- und Schleifprotokolle, die uns jetzt vorliegen. Eine ausführliche Auswertung der Protokolle finden Sie hier 

25.04.01  Tag gegen den Lärm 
Zum Tag gegen den Lärm hat die BVS sich mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auseinandergesetzt. Es geht um die Frage: Wer gibt Auskunft, wenn ein Betroffener wissen möchte, wie hoch die Belastung durch Schienenlärm vor seiner Haustür ist? UIG

16.01.01  Betr.: Entwurf zur "Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene B."
Wir beziehen uns hier auf §6 des o.g. Entwurfes, in dem es um das "Besonders überwachtes Gleis (BüG)" geht.
In dem Entwurf wird theoretisch geregelt,, was in der Praxis nicht stattfindet: eine wirksame Kontrolle durch eine neutrale Stelle.
Ohne eine regelmäßige Kontrolle des BüG ist die angenommene Lärmreduzierung aber nicht gewährleistet. Keinesfalls reicht es aus, wenn lediglich angegeben werden soll, "in welchem Jahr zuletzt geschliffen wurde."
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf den Fall einer BI aus Hamburg hinweisen: Aus unserer Mitgliedschaft  und unsere Chronik zum BüG 

Im Bundesverkehrsministerium ist der Entwurf der o. g. Richtlinie vorbereitet worden und soll demnächst an den Finanzminister weitergeleitet werden.
Wir geben hier nur kurze Auszüge wieder, zu denen Sie unseren Kommentar finden.
In §6 geht es um aktiven Lärmschutz an Bahnanlagen. 
In §6(1) heißt es: "Schallschutzwände sollen die Höhe von 2m nicht überschreiten."
In §6(4) heißt es: Bei dem Verfahren" Besonders überwachtes Gleis (BüG)" werden durch regelmäßige Überwachung mit einem Schallmesswagen und rechtzeitiges "akustisches Schleifen der Schienenfläche bereits im Anfangsstadium der Riffelbildung mit qualitativ hochwertigen Schleifverfahren Schienenfahrfläche gewährleistet, die eine Lärmminderung um 3 dB(A) bewirken.
Weiter heißt es, die BüG-Strecken sollen ausgewiesen werden mit Angabe "in welchem Jahr zuletzt geschliffen wurde."
In §6(6) heißt es, dass der Aufwand für die Anwendung des BüG "unter Anrechnung der im Rahmen der Instandhaltung entfallenden Schleifmaßnahmen gefördert werden. Die Erstattung ist daher begrenzt auf 2/3 der Kosten für das Verfahren im jeweiligen Haushaltsjahr."

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Aus unserer Mitgliedschaft


Hamburg

Einer BI wurde im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsverfahren das "Besonders überwachte Gleis" (BüG) zugesprochen. Dafür, dass die DB AG regelmäßig den Schienenzustand kontrolliert und notfalls schleift, damit der Grundwert für ein BüG nicht - wie vereinbart - überschritten wird, erhält die DB AG für ein BüG einen Bonus in Höhe von 3 dB(A). . Im hier beschriebenen Fall zeigten am Ende die ausgehändigten Mess- uns Schleifprotokolle, dass der Grundwert des BüG ständig wesentlich überschritten war. (z.T. mehr als 10 dB(A) . Dennoch hat die DB AG bisher die Streckenabschnitte nicht geschliffen.
Vier Jahre lang forderten Betroffene Auskunft über Mess- und Schleifdaten. Ihr Verdacht hat sich am Ende bestätigt: Das BüG wurde nicht besonders überwacht. Der Bonus in Höhe von 3dB(A) ist nicht gerechtfertigt . 
Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an unser BÜRO-NORD: s. Anschrift der BVS
Eine Chronik zum BüG in der Praxis finden Sie hier

Einer Auswertung der Mess- und Schleifdaten im konkreten Fall finden Sie hier

Wissenschaftliche Untersuchungen zum BüG finden Sie hier; 

Hinweise zu Grundwert und Gleispflege finden Sie hier


Rheintal

Im Rheintal macht die DB AG Ernst mit der Lärmsanierung. In 71 Gemeinden haben 9 Ingenieurbüros damit begonnen, den Bedarf an Lärmschutzfenstern zu ermitteln. Parallel zu den Lärmmessungen am Boden werden 8500 Hektar Rheinlandschaft vom Hubschrauber aus fast auf den Zentimeter genau vermessen. Vor allem jene Betroffene, denen bei der Begutachtung durch die Ingenieure vor Ort keine Lärmschutzfenster zugebilligt worden sind, können noch auf die Ergebnisse der Laserbilder aus der Luft hoffen. Hier können sich noch Verschiebungen zu den Bodenmessungen ergeben.Rund 20 000 Häuser werden in den nächsten zwei bis drei Jahren mit Schallschutzfenstern ausgestattet. 
Mehr Geduld ist beim Bau von Lärmschutzwänden gefordert. Sind sich nicht alle Beteiligten einig, muß ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Das kann Jahre dauern. So lange gibt es in diesem Bereich auch keine Lärmschutzfenster.

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