| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Aktuelle Notizen in 2001 |
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Aus der BVS 20.08.01 Perfekt organisierte Unverantwortlichkeit Im Nov. letzten Jahres wandte sich die BVS an den Abteilungsleiter Eisenbahnen, Thomas Kohl, im Bundesverkehrsministerium (BMV) mit der Bitte, die Aufsichtspflicht gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wahrzunehmen, da das EBA seinerseits seine Aufsichtspflicht bezüglich des besonders überwachten Gleises (BüG) nur unzureichend gegenüber der DB AG wahrnimmt. (s. Aus unserer Mitgliedschaft). Im Februar dieses Jahres wandte sich die BVS an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, da Herr Kohl nicht antwortete. Der Petitionsausschuss antwortete mit dem Hinweis, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt. Man möge bitte warten. Im August dieses Jahres wandte sich die BVS an den Bundesverkehrsminister, Herrn Bodewig, mit der Bitte, seine Sachbearbeiter zu einer Antwort zu bewegen. Jetzt reagierte Herr Kohl: Die Sache sei zu komplex, der Personalaufwand erheblich, das BMV sei für die "gebotene eingehende Befassung... nicht ausgelegt". Außerdem hätte sich die BVS an den Petitionsausschuss in gleicher Sache gewandt. Die BVS solle die Antwort des Ausschusses abwarten. Das könnte lange dauern. (s. Petition zum Einstieg in die Lärmsanierung von 1989. abgeschlossen 2000: hier) 17.08.01 Klage zum Einstieg in die Lärmsanierung Die Einspruchsfrist für den bundesweit ersten planfestgestellten Lärmsanierungsfall in Hannover nach dem neuen Lärmsanierungsprogramm des Bundes ist mit heutigem Datum abgelaufen. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig geworden und setzt somit Maßstäbe für die bundesweite Lärmsanierung an Schienenwegen. Die gesetzten Maßstäbe sind höchst fragwürdig und können keinesfalls so hingenommen werden. (s. auch diese Seite Eintragung vom 20.07. und 1.08.) Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm hat sich entschlossen, die Chancen einer Klage prüfen zu lassen und unterstützt deshalb die Klagebereitschaft von Betroffenen, indem sie - bei Fortsetzung der Klage - das gesamte Prozesskostenrisiko übernehmen wird. Es ist geplant, den gesamten Schriftsatz der Klage ab Oktober 2001 auf unserer Homepage zu veröffentlichen, um dadurch allen Betroffenen Orientierungshilfen anzubieten. Wir hoffen aber auch, dass Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen unsere Homepage besuchen und uns u. U. mit Hinweisen unterstützen werden. 03.08.01 Homepage Seit Erscheinen unserer Homepage ( 12-2000) gab es über 10.000 Zugriffe. In den letzten Monaten sind es täglich im Schnitt über 100 Zugriffe. Sehr häufig wird über den Stichwortkatalog auf die fachwissenschaftlichen Beiträge zugegriffen. Es ist u.a. unser Ziel, Argumente für eine sachliche - möglichst vielseitige - Diskussion zu speziellen Lärmproblemen anzubieten. Offensichtlich sind wir diesem Ziel mit unserer Homepage ein großes Stück näher gekommen. 01.08.01 Besondere Gleispflege bei der Lärmsanierung: Lärmreduzierung an der Quelle findet nicht statt In Hannover ist bundesweit der erste Fall einer Lärmsanierung an Schienenwegen durch eine Planfeststellung eingeleitet worden, ohne Berücksichtigung der Maßnahme einer besonderen Gleispflege. "Das Umweltbundesamt hat wiederholt die Anwendung des besonders überwachten Gleises (BüG) auf dem gesamten hochbelasteten Netz als kostengünstige und planungsrechtliche unkomplizierte quellenbezogene Maßnahme gefordert." Die DB Netz, Hannover, lehnt die Maßnahme BüG mit dem Grund ab, dass auf Dauer die Finanzierung des Wiederholungsschleifens seitens des Lärmsanierungsprogramms (2/3 der Kosten) und der DB Netz AG (1/3 der Kosten) nicht gesichert sei. Das Umweltbundesamt gibt dagegen zu bedenken, dass auch Lärmschutzwände gewartet werden müssen. Das Umweltbundesamt hält es für "nicht akzeptabel", dass die DB Netz AG in Hannover auf das BüG verzichten will. Die von der DB Netz AG gewählten Maßnahmen zur Lärmsanierung reichen nicht aus. Die Grenzwerte sind weiterhin wesentlich überschritten. Der erste planfestgestellte Lärmsanierungsfall nach dem neuen Lärmsanierungsprogramm des Bundes ist ein erbärmliches Beispiel für eine Lärmreduzierung an der Quelle. 20.07.01 Einstieg in die Lärmsanierung: Weil es zu laut ist, wird keine Lärmschutzwand gebaut In Hannover ist bundesweit der erste Fall einer Lärmsanierung
an Schienenwegen durch eine Planfeststellung eingeleitet worden. Nach
Planfeststellungsbeschluss soll u. a. ausgerechnet
einer der lautesten Streckenabschnitte nicht saniert werden. 12.07.00 Transrapid und Schienenbonus Nach neusten Informationen soll nun zwischen Düsseldorf und Dortmund eine Magnetbahnstrecke bis zum Jahr 2006 gebaut werden. Für den Transrapid soll ebenfalls der Schienenbonus in Höhe von 5dB(A) gelten (Informationen zum Schienenbonus finden Sie über unseren Stichwortkatalog. Gegen die generelle Anwendung des Schienenbonus haben wir uns bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Magnetschwebebahnverordnung vom 20.12.96 gewandt. Die beiden bisher vorliegenden Gutachten ( U. Möhler, H. Fastl) rechtfertigen nicht die Übertragung des Schienenbonus auf den Transrapid. "Die Einführung eines Schienenbonus zum jetzigen Zeitpunkt ist Spekulation" (Paulsen/Guski in Zeitschrift für Lärmbekämpfung 43/96 139ff). Der Arbeitskreis "Schall 03" stimmte in seiner Ausschußsitzung vom 9.10.96 in sehr fragwürdiger Besetzung über den Schienenbonus für den Transrapid ab: Von den 13 formal stimmberechtigten waren weniger als die Hälfte für den "vorbehaltlosen Schienenbonus". Dennoch wurde der Schienenbonus auf den Transrapid übertragen. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt ausführlich Stellungnahmen und fachwissenschaftliche Untersuchungen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Juni 01 Das besonders überwachte Gleis (BüG) wird nicht besonders gepflegt Das Umweltbundesamt hatte in einem Klageverfahren den Klägern dringend geraten, das BüG zu akzeptieren, da es zu einer wesentlichen Lärmminderung deshalb führe, weil die Strecke dauernd überwacht werde. (s. dazu Chronik zum "BüG in der Praxis" unter 20.1.00 hier) Diese Lärmminderung findet aber offensichtlich nicht statt, da die DB AG selbst dann nicht schleift, wenn Messprotokolle ergeben, dass der Grundwert wesentlich überschritten ist. Das zeigen Mess- und Schleifprotokolle, die uns jetzt vorliegen. Eine ausführliche Auswertung der Protokolle finden Sie hier 25.04.01 Tag gegen
den Lärm
16.01.01
Betr.: Entwurf zur
"Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene
B."
Im Bundesverkehrsministerium ist der Entwurf der o. g.
Richtlinie vorbereitet worden und soll demnächst an den Finanzminister
weitergeleitet werden.
Aus unserer Mitgliedschaft Einer BI wurde im Zusammenhang mit einem
Planfeststellungsverfahren das "Besonders überwachte Gleis" (BüG)
zugesprochen. Dafür, dass die DB AG regelmäßig den Schienenzustand
kontrolliert und notfalls schleift, damit der Grundwert für ein BüG nicht -
wie vereinbart - überschritten wird, erhält die DB AG für ein BüG einen
Bonus in Höhe von 3 dB(A). . Im hier beschriebenen Fall zeigten am Ende die
ausgehändigten Mess- uns Schleifprotokolle, dass der Grundwert des BüG
ständig wesentlich überschritten war. (z.T. mehr als 10 dB(A) . Dennoch hat
die DB AG bisher die Streckenabschnitte nicht geschliffen.
Einer Auswertung der Mess- und Schleifdaten im konkreten Fall finden Sie hier Wissenschaftliche Untersuchungen zum BüG finden Sie hier;Hinweise zu Grundwert und Gleispflege finden Sie hier Rheintal Im Rheintal macht die DB AG Ernst mit der Lärmsanierung.
In 71 Gemeinden haben 9 Ingenieurbüros damit begonnen, den Bedarf an
Lärmschutzfenstern zu ermitteln. Parallel zu den Lärmmessungen am Boden
werden 8500 Hektar Rheinlandschaft vom Hubschrauber aus fast auf den
Zentimeter genau vermessen. Vor allem jene Betroffene, denen bei der
Begutachtung durch die Ingenieure vor Ort keine Lärmschutzfenster zugebilligt
worden sind, können noch auf die Ergebnisse der Laserbilder aus der Luft
hoffen. Hier können sich noch Verschiebungen zu den Bodenmessungen
ergeben.Rund 20 000 Häuser werden in den nächsten zwei bis drei Jahren mit
Schallschutzfenstern ausgestattet.
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Stichwortkatalog Aktuelle Themen
Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. August 2001