| Bundesvereinigung
gegen Schienenlärm e.V.
Zum
Tag gegen den Lärm Mitwirkung
der Öffentlichkeit in der Aktionsplanung?
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Die Geschichte von einem, der auszog, die Aktionsplanung zu verstehen Es
war einmal ein Betroffenen, der hatte irgendwo aufgeschnappt, dass
die Gemeinden und Städte strategische Aktionspläne zur Lärmminderung
für hoch belastete Gebiete aufzustellen haben - und das bereits bis zum
13. 8. 2008. Die
Information interessiert ihn. Er wohnt an einer vielbefahrenen Güterzugstrecke. Unser
Betroffener wohnt natürlich nicht in irgend einer Stadt. Er
wohnt in Hannover. Dort liest er eines Tages, es war im Mai 2008,
in einer Tageszeitung, Hannover sei einer Forderung der EU
nachgekommen und habe die Hauptlärmquellen im Straßenverkehr
aufgelistet. Der Schienenlärm sei allerdings nicht erfasst. Die Lärmkarten
zum Schienenlärm habe das Eisenbahnbundesamt
(EBA) bisher noch nicht erstellt. Anspruch auf Lärmsanierung habe aber
sowieso keiner und Grenzwerte habe die EU auch nicht festgelegt. Das
wolle man schon mal klarstellen. Falsche Hoffnungen solle sich ja keiner
machen. Ja
nun, fragt sich unser Betroffener. Was sollen Aktionspläne, aus denen
kein Anspruch abzuleiten ist? Was dabei herauskommt sieht man ja bei der
Lärmsanierung an Schienenwegen. Alles freiwillig. Alles beliebig.
Irgendwann. Unser
Betroffener überlegt: Wie war das noch beim Planfeststellungsverfahren
für die Güterzugstrecke,
an der er wohnt? Da konnten damals die Betroffenen Einwendungen machen. Ein
Kläger versuchte damals auf eigene Faust, die Bahn zur Verlängerung
der Lärmschutzwände zu bewegen. Das Eisenbahnbundesamt
mischte sich ein. Der Kläger möge doch seine Klage zurückziehen,
dann werde er auch die Lärmschutzwand bekommen. Das bekam er sogar
schriftlich. Da
fragt sich unser Betroffener etwas irritiert: Warum soll die Stadt denn
einen Aktionsplan für Schienenlärm aufstellen, wenn sie der Bahn gegenüber
gar nicht weisungsbefugt ist? Die Bahn kann doch machen, was sie will.
Sie hat ihren eigenen Zeitplan. Ihre eigenen Projekte. Er
selbst setzt sich derweil gemütlich mit Ohrenschutz hinter seinem Stück
Lärmschutzwand zur Ruhe. Munter
wird er erst wieder als er während eines Ausfluges zufällig in einer
Stuttgarter Straßenbahn ein Papier entdeckt. Da steht etwas von einem
Brückensanierungsprogramm der Bahn drauf. Wäre ja super, denkt er,
wenn nun die Beekebrücke endlich saniert wird. Unser Betroffener fragt
bei der Bahn an – wohlwissend, dass sie nur höchst ungern Auskunft
gibt. Was soll`s, er zuckt mit den Achseln. Er ist einfach neugierig. Also,
da möge er sich doch bitte schön gedulden,
teilt ihm die Bahn mit. Alles sei noch streng vertraulich. Hätte
er sich denken können, unser Betroffener. Zugeben musste er aber, dass
die Bahn ja eigentlich gar nicht so ein Auskunftsmuffel sei, wie ihr
immer unterstellt wird. Sie verriet ihm nämlich, dass die Beekebrücke
dabei sei. Irgendwann – vielleicht August - würden die Pläne im
Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ausgelegt. Dann könne sich
jeder über Details informieren. Ach,
so was dummes aber auch. Wieder so ein Planfeststellungsverfahren, denkt
unser Betroffener. Man macht sich Mühe und viel Arbeit und es wird doch
nur alles abgelehnt am Ende. Blöde
Situation. Die Bahn macht ja sowieso, was sie will. Dabei wären seine
Fragen doch so wichtig und seine Anregungen findet er noch viel
wichtiger. Unser Betroffener ist unglücklich. Er
besucht die Internetseite der Stadt Hannover. Er klickt hier, er klickt
da.. Endlich. Er
sucht nach weiteren Infos zur Lärmaktionsplanung in Hannover und
entdeckt ein Protokoll (September 08) von einer Sitzung des
Bezirksrates, in dessen Bezirk die Beekebrücke liegt. Ein Vertreter der
planfeststellenden Behörde stellt der Versammlung den weiteren Verlauf
der Aktionsplanung vor. Der Vertreter versichert, dass auch der
Bezirksrat – sofern er überhaupt
betroffen sei – nach Fertigstellung des Plans mit abstimmen könne.
Danach werde der Plan öffentlich ausgelegt. Unser
Betroffener kommt zu dem Schluss: Eine Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit
ist wohl nicht vorgesehen. Alles ist scheinbar nur übliches
Planfeststellungsverfahren. Unser
Betroffener macht aber noch eine Entdeckung: Die Lärmkarten des EBA
stehen im Netz und zwar schon seit Anfang August 2008. Ne,
so einfach geht das aber nicht, denkt unser Betroffener leicht
aufgebracht.. Wer weiß denn schon, was eine VBUSch oder eine Schall 03
ist? Ein paar Eingeweihte
vielleicht. Die meisten aber wissen doch gar nicht, dass nach der Schall
03 der Schienenbonus bei der Berechnung des Lärms berücksichtigt wird
und bei der Berechnung des Lärms nach der VBUSch nicht. Die beiden
Karten lassen sich so 1 zu 1 doch gar nicht miteinander vergleichen.
Also zählt unser Betroffener zu dem Lärmwert im Immissionsplan
5 dB(A) hinzu. Dann liegt der Immissionswert an der Beekebrücke
im Bereich von 80 –85 dB(A). Das ist immerhin ein Unterschied von 5
bis10 dB(A) nachts, wenn man die beiden Karten nun vergleich.t Sibylla Windelberg
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